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Jeschurun · 1884-04-03 · Heft 14 (3.4.1884) · p. 217

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 14 (3.4.1884)
Article
Die zweite schwurgerichtliche Verhandlung des Neustettiner Synagogenbrandes
Date
1884-04-03
Page
217 (sequence 1)
Language
German
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JS 14 217 Jeschnrun. Die zweite schwnrgerichtliche Perhmidlimg des Neustettincr Syuagogtiibrantcs. (Schluß.) *sZ* 5lonitz, 7. März. Der Zuhörerraum ist überfüllt. Der Staatsanwalt verzichtet ans die Vernehmung all der neuen Zeugen, welche nach Miltheilung des Präsidenten sich noch gemeldet, resp. vorgeschlagen worden sind Nur noch Fleischcnneifter Kcstner tritt auf und bekundet, daß er Buchholz mit einer Zündschnur beim Stcincsprcngcn beschäftigt gesehen habe, und zwar erkennt er in der ihm vorgelcgten Zündschnur die damals verwendete. — Buchholz leugnet. — Damit ist das Beweis׳ verfahren beendet. Die den Geschworenen vorzulegendcn Fragen sormulirt der Präsident wie folgt: l. Bezüglich der beiden Heidemann: Sind die Angeklagten schuldig, im Februar 1 SSI zu Neustcttin ein zu gottesdienstlichen Versammlungen bestimmtes Gebäude vorsätzlich in Brand gesetzt; eventuell: Sind die Angcklagten schuldig, dem Thater zur Begehung des in der Haupt׳ frage erwähnten Verbrechens durch Rath oder That wissentlich Hülfe geleistet zu haben? Zm Falle der Verneinung dieser beiden Fragen: Sind die Angeklagten schuldig, von der am 18. Febr. 188k zu Neustcttin ausgcübten vorsätzlichen Brandstiftung zu einer Zeit, in welcher die Verhütung des Verbrechens noch möglich war, glaubhafte Kenntniß erhalten und es unterlassen zu haben, hiervon der Behörde zur rechten Zeit Anzeige zu machen? 2. Bezüglich der beiden Lesheim werden nur die zwei ersten Fragen gestellt. — Staatsanwalt, Vcrtheidigcr und Auge׳ klagte erklären sich mit diesen Fragen einverstanden. AuS der nun folgenden Rede deö Staatsanwalts ist das Folgende hcrvorzuheben: Unzweifelhaft hat in Neustcttin zur Zeit des Brandes eine sogenannte antisemitische Bewegung statt׳ gefunden, wie sich ja auch aus dem hier verlesenen furchtbaren Hctzartikel der ״Norddeutschen Presie" ergicbt. Da aber derselbe nur ein Zitat aus Di׳. Martin Luther war, so zeuge der Inhalt des Artikels nur von der Kraflsprache deö Mittelalters und habe daher keine Wirkung ausgeübt. Gr sei der Ucberzeugnng, daß die Synagoge vorsätzlich in Brand gesetzt worden. Wenn er sich auch nicht ganz dem Gutachten des Bauiuspektorö Kleefeld anschließen kann, da ja die schnelle Verbreitung des Feuers auch durch das viele trockene Holz zu erklären sei, so kann er auch nicht ganz das deö NcgierungSbanralhS Benoit anerkennen, da glaubwürdige Zeugen Petrolenmgcrnch wahrgenommen haben wollen. ׳ Die Aussagen der Lehrer Pieper und Hübner erscheinen ihm sehr belastend. Ebenso legt er Gewicht auf die Aussagen der Zeugen, welche den LeSherm vor dem Brande mit Petrolenmkanncn gesehen haben. Das Benehmen der beiden Heidemann'S beim Brande sei sehr ausfällig gewesen. Am ausfälligsten fei der Brand im Heidemann'schcn Spinde, welcher, nach Bekundung einer ganzen Anzahl Zeugen, vorsätzlich angelegt sei. Das Motiv zu einer That ist — so fährt er fort — stets sehr schwer sestznstcllcn. Aber das Motiv zu diesen Bcr׳ brechen scheine ihm im Folgenden zu liegen. Wir haben gehört, daß zu jener Zeit die antisemitische Bewegung hohe Wellen schlug. Am Sonntag vor dem Brande hat Dr. Henrici dort eine Rede gegen die Juden gehalten. Ich behaupte, die Auge׳ klagten sagten sich, wenn mau der Gesetzgebung den Beweis liefern könnte, daß in 'Folge der AnlisemitcmBewegnng ein solch großes Verbrechen Passirt ist, diese der Bewegung wohl einen Damm entgegensetzen würde. Für diese Behauptung spricht auch der Umstand, daß eine Anzahl Gegenstände vor dem Brande aus der Synagoge wcggcschcifit worden sind, daß mehrere Zeugen einige Vorstandsmitglieder der jüdischen Gemeinde, welche unaushörlich auf die Synagoge hinsahen, zwei Stunden lang auf dem Scheuncnbrrg stehen gesehen haben; ferner die Bekundung des Buchholz, der allerdings ein sehr unsicherer Zeuge ist. Ich gebe zu, die einzelnen Thatsachcn sind keine direkten Beweise; allein das Gesammtbilb muß Sie von der Schuld der Augeklagten überzeugen. Ein anSgehobcneS Fenster, eine Petroleumkönne, aufgeregtes Wesen ,c. sind an sich nicht besonders gravircnde Umstände; allein der Umstand, daß alle diese Thatsachcn zusammensallcn, bringt uns zu der Ueberzcuguug von der Schuld der Angeklagten. Ich beantrage daher, gegen alle Angeklagten das Schuldig wegen vorsätzlicher Brandstiftung. Sollten Sie nicht zu dieser Schlußfolgerung kommen, dann ist es doch jedenfalls zweifellos, daß die Angeklagten dem Thätcr bei Begehung der That Hülse geleistet zu haben. Vcrthcidiger Rechtsanwalt Dr. Srllo; Meine Herren Geschworenen! Ich warne Sie, dem Nathe des Ersten StaatsanwaltS Folge zu leisten: nicht die einzelnen Thatsachcn zu prüfen, sondern das Gesammtbild auf sich wirken zu lassen. ES wäre das ein Weg, der zweifellos Ihr Urthcil trüben würde. Das Schlimme ist, daß die politische Parteibcwegung sich der Sache bemächtigt hat, deren Anklänge gestern sogar bis in diesen Gerichtssaal drangen. Der Staatsanwalt hält den LcShe'un zunächst für schuldig, da ihn Frau Kapitzke in der Synagoge gesehen haben will. Sie wissen, wie unsicher diese Zeugin gewesen ist und in welche Widersprüche sie sich verwickelt hat, ebenso die Zeugen, die der Staatsanwalt zur Unterstützung der Dcposita der Kapitzke anführte. DaS Schlimme bei der ganzen Sache rvar ferner, daß alle Welt von vornherein annahm, daß das Feuer mittelst Petroleum, und zwar vorsätzlich, in Szene gesetzt worden sei. Dagegen spricht aber das Gutachten des Rkgiernngs-Bauraths Benoit. Ich stimme dem Staatsanwalt bei, wenn er sagt, es sei für die Entwickelung unserer Kulturgeschichte ein sehr trauriges Zeichen, daß in einem Theile unseres Vaterlandes sich eine konfessionelle Spannung entwickelt hat. Ich sage ausdrücklich ״konfessionelle Spannung"; denn mit der Religion hat diese Bewegung, die tief zu beklagen ist, absolut nichts zu thun. Es ist uns nicht gelungen, den Inhalt dieses Vortrages des Dr. Henriei sestzustellen; allein das dürste wohl anzunehmen sein: zum Frieden mit unseren israelitischen Mitbürgern hat Dr. Henrici nicht aufgcsordert. Ferner behaupte ich, entgegen der Ansicht des Staatsanwaltes, daß der bekannte Artikel in der ״Norddeutschen Prcffe" gerade wegen des Zitates von Luther gehetzt hat. Angesichts dieser Zustände ist die Anschnldrgung gegen die Juden nicht zu verwundern. Alles erscheint verdächtig und ausfällig. — Der Vrrtheidiger setzt nun des Weiteren auseinander, wie man bemüht gewesen, von allen Seiten Verdachtsmomente gegen die Angeklagten herbeizutragen. Die Behauptung des Staatsanwalts bezüglich der Motive zur That, widerlegt der Vcrlhndigcr im Hinweis aus den Gesammteindruck, welchen die Angeklagten machen und aus die Undenkbarkeit, daß eine NeligionSgemcinde lediglich aus Haß gegen die Christen ihr Heiligthum schände. Was die Schuld der Heidemann'S betrifft, so weist Vcrtheidigcr aus die Widersprüche hin, in welche sich der Belastungszeuge Den;!» verwickelt hat, ferner auf die Thatsachc, daß Heidemann damals ein lodtkrankeö Kind im Hause hatte. In Betreff des brennenden Spindes, meint Vcrthcidiger, sei cS auch mißlich bestellt, da dasselbe nur eine Rciscdecke und Regenschirm enthalten, schwer brennbare Dinge, welche unmöglich als Herd des Brandes der Synagoge habe dienen können. Man mache den Heidemann'S nun noch den Vorwurf, daß sie nicht genau angebcn können, was sic am Vormittage des Brandes gethan. Vcrtheidigcr findet das für sehr erklärlich; eö erfreue sich eben nicht jeder Mensch eines solchen vorzüglichen Gedächtnisses, wie die Schüler deö Herrn Pieper. Der Staatsanwalt habe die Zeugen Buch- Holz und Greiser einfach über Bord geworfen. Mit dem Zeugniß des Buchholz falle aber die Anklage, die nur auf das Zeugniß dieses Menschen hin erhoben worden. In Köslin, so schließr I der Vertheidiger, lagen die Verhältnisse wesentlich anders. In

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