Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1884-04-03 · Heft 14 (3.4.1884) · p. 210

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 14 (3.4.1884)
Article
Winke für die religiöse Erziehung
Date
1884-04-03
Page
210 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2932754-2933049-2933064-2956556--15257-2956613
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

21Ü Die Erziehung giebt sich im Allgemeinen als eine Beschränkung des kindlichen Willens. Ein jedes Verbot ist eine Fessel der Freiheit des Zöglings, ein jedes Gebot lenkt des Kindes ThätigkeitSänßcrnng in eine Bahn, welche es aus freier Entschließung nicht betreten würde. Das Kind leistet Gehorsam trotz deS widerstrebenden Willens, theilS aus Bebe und Ehrfurcht gegen die ge-! oder verbietenden Eltern, theilS im Gefühle der eigenen ' 2d)U>äcl)c gegen den Befehl der Mächtigeren. In jedem! Falle erscheinen die Eltern als die ans eigener Macht-! Vollkommenheit Gebietenden, und, namentlich in der ן frühesten Entwickclnngsperiodc, die Befehle als der Ans- ן sluß einer Diktatur, deren Zweckmäßigkeit dem kindj lichen Verstände keineswegs imnicr cinleuchtet. Würde! dieses stets der Fall sein, so wäre eine Auflehnung! gegen dieselbe höchst selten und eS bedürfte nicht der j jahrelangen mahnenden und strafenden erziehlichen Ein-; Wirkung zur Gewöhnung an einen unverbrüchlichen Ge-! hvrsam. Da die Eltern in den wenigsten Fällen als verkörperte Ideale der Erziehungskunst sich darstcllcn, so werden sie auch in der That vielfach nach Laune und Willkür gebieten, verbieten, ermühnen und strafen. Der scharfen Beobachtungsgabe des Kindes entgeht die י Wahrnehmung hiervon nur selten. Dasselbe merkt alsbald die elterlichen Schwächen und weiß sehr wohl Zeit und Umstünde zu unterscheiden, welche ans dieBcschränkung seiner Freiheit und die Ahndung seines Widerstrebens inflnircu. Diejenigen Gebote aber, welche rein religiöser Natur sind, schließen diese Mißstündc absolut aus. Der Wille des Erziehers tritt nicht als Produkt eigener Willkür hervor. Die Eltern befehlen nicht im eigenen Namen, sondern im?kamen GottcS. Ihr Ansspruch erleidet keine Veränderung. Sie mögen mißgelaunt oder heiter, erregt oder ruhig sein, die religiöse Verpflichtung ist die gleiche, und die Mahnung zu deren Befolgung unterliegt feinem Wechsel. Ich habe hier selbstverständlich nur diejenigen Eltern int Auge, welche selbst den rcligiöscn Vorschriften unbedingten Gehorsam leisten und nicht etwa den Kleinen eine Hebung aufcrlegen, von der sie sich selbst frei gemacht. Hier sieht das Kind den Gebieter zugleich als den Gehorchenden, tmd zwar mit sich selbst auf gleicher Linie. In jedem andern Falle kann sich daS Kind sagen: die Mutter oder der Vater ist erwachsen, und ich bin klein; die Eltern tragen gar kein Verlangen nach dem, was mir begchrenswcrth erscheint; sic legen mir eine schwere Entsagung ans, deren Härte sic gar n!cht ermessen können; sie wollen, daß ich gleich ihnen gesetzt und überlegt handle, und das vermag ich doch nur dann, wenn ich hcrangewachsen bin. Man sage nicht, daß Kinder nicht also reflektircn; sie sind klüger, als manche Eltern vermeinen, und dergleichen Vorstellungen leben häufiger, mehr oder minder klar, in dem kindlichen Gemüthe. Der Vatcr nintmt aber an: Sabbath keine Zigarre, obgleich er sonst regelmäßig zu rauchen pflegt; die Mutter rührt nicht die ׳Nadel an, obgleich sie am arideren Tage solche fleißig handhabt; die Eltern geben kein Geld aus, zünden kein Licht an, nehmen keinen Stock und Schirm u. s. w. Sic üben diese Entsagungen nicht weil cs ihnen keine Opfer kostet, weil sie -kein Verlangen nach der Zigarre, der Arbeit u. s. w. tragen, sondern weil cö Sabbarh ist und GotteS Willen ihnen heilig und unverbrüchlich gilt. DaS Kind sieht seine Eltern in Betreff der religiösen Pflichten nicht gebieten, sondern gehorchen, und zwar gehorchen, wie sie sonst Gehorsam von dem Kinde verlangen, mit Ueberwindung des eigenen Triebs und der sonstigen Gewohnheit. Sie gewähren ihm das mustergültige und zurNachahmung veranlassende Beispiel eines unbedingten Gehorsams, und daS Beispiel ist das wirksamste Mittel der Erzichung. Das Kind folgt gern dem elterlichen Beispiel; eS fühlt sich gehoben in dem Bewußtsein, gleich den Eltern dem göttlichen Willen sich unterznordnen und Gott den Zoll der Ehrfurcht und deS Gehorsams zu weihen. ES gebietet der nberschänlncnden Iugmdlust Einhalt, um den in seine Sphäre eingreifenden rcligiösen Vorschriften zu genügen, und der jugendliche Uebcrmnth und leichte Sinn, welcher sonst oft geneigt ist, der elterlichen Weisung nneingedenk zu sein, erträgt unschwer die Beengung durch die Religion. Ich wüßte mich fast keines Falles zu entsinnen, in welchem Kinder, die durch das ernste elterliche Gebot und Vorbild an die Beobachtung religiöser Vorschriften nach Maßgabe ihres Alters angehalten und gewöhnt .waren, dieselben außer Acht gelassen, so daß eS fast keiner Mahnung, jedenfalls aber keiner Strafe oder Strafandrohung jemals bedurft hatte, hier ihren FreiheitSdrang zu zügeln. Ich habe die muntersten Knaben, am Sonnabend zum Spielplatz stürmen sehen, welche im raschen Lauf, che sie das HanS verließen, ihre Taschen auslcerten und deren Inhalt leichtsinnig von sich warfen. Der vorsorglichen Mahnung, ans ihre Sachen wohl Acht zu haben, gedachten sic im jugendlichen Ungestüm nicht, wohl aber deS ihnen bekannten religiösen Verbots deS HinauStragcnS vom רשות ד\היד nach dein רשות הרבים. ittad) meiner Erfahrung ist die Gewöhnung der Kleinen an die Uebung gewisser religiöser Pflichten mit ׳Nichten eine lästig empfundene Beschränkung ihrer Freiheit, sie erscheint vielmehr als eine gern -cthätigte Unterwerfung unter das göttliche Gebot. (Fortsetzung folgt.)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.