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Jeschurun · 1884-03-20 · Heft 12 (20.3.1884) · p. 182

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 12 (20.3.1884)
Article
Kollektiv-Berichte aus Ungarn
Date
1884-03-20
Page
182 (sequence 2)
Language
German
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182 aus Furcht, sich hierdurch unsterblich — lächerlich zn machen. — Dasselbe ist auch bei dem vorliegenden Erlasse der Fall. Wer ihn liest, dein nnrb’S gewiß so ergehen, wie unS; er wird sich Anfangs die?lugen reiben, wie Einer, bcr, plötzlich auS tiefem Schlafe erwachend, nicht recht weiß, ob das, was er sieht, Wirklichfeit oder die Fortsetzung eines schweren Trauines sei. Nekapitnliren wir, was der erwähnte Erlaß besagt '! und bezweckt. ״Sc. 5k. u. apost. 5k Majestät hat mit 6. h. Entschließung unter Außerkraftsetzung des j § 2<i des mit a. h. Entschließung sanltionirlen orthoj dopen Organisations-Statuts den ungarischen! Kultusminister ermächtigt, die nöthigen Verfügungen! zn treffen, daß oorlänfig in den israelitischen Kultus- > genlcinden nur solche Personen als Nabbinen angcstellt! werden können, die ungarische Unterlhauen sind und j mindestens die vier unteren Klassen einer Mittelschule! mit Erfolg absolvirt haben." — Vcibcr haben wir keine! diplomatische Terminologie zur Hand, um uns in dein j verschwontmenen Aiutssrile recht oricnliren zn können; I ״vorläufig.angestellt," nach der Auffassung ge- : wohnlicher Menschenkinder, wird man zwischen diesen i Zeilen also lesen und den knappen Ausdruck also inter-׳ pretiren: ״vorläufig" will sagen: heute blos dieses Postulat, die ״Fortsetzung folgt" bald; — und ״angestellt" ist eine Art Präscrvalion und Schutzwehr für jene bereits anttirendcu oder im Amte ergrauten Nabbinen, welche dein obigen Postnlate nicht entsprechen können. Diese wird .\>crr von Tresort in lopalcr Nachsicht pardonniren, sic nicht auf die Schulbank setzen, sie nicht vom Amte snspendiren. — Wie gnädig und milde! Wenn wir auch auf jenen Passus des Erlasses reflektiren sollen, wonach man nur ״ungarische Staatsbnrger" als Rabbiner anstellen darf, so wissen wir wohl, daß einige in den letzten Jahren aus Galizien importirtc (man entschuldige den Ausdruck) chassidäische Nabbinen diese Entschließung provozirten, aber trotzdem können wir für dieselbe bei dem gegenwärtigen Stand der Dinge keine gesunde und gerechte Basis finden. Nachdem man überhaupt keiuen Rabbiner anstellen darf, der nicht wenigstens die vier unteren Klassen einer Mittelschule mit Erfolg absolvirt hat, so bietet ja dieser Umstand allein schon die Garantie dafür, daß der Einwanderung galizischcr Nabbinen Schranken gesetzt sind — und falls ein galizischcr, böhntiicher, niährischcr, deutscher oder russischer ׳Rabbiner sich über den Besitz klassischer Bildung auswcisen könnte, wäre nicht zn begreifen, warum er nicht aus ein Rabbinerämtchen in Ungarn rcstektircn dürfte'?! — Was würde Herr v. Trcsort dazu sagen, wenn alle anderen Staaten und Länder, in welchen ungarische Unterthanen als Nabbinen fungiren, eine gebührende Retorsion in An- Wendung bringen wollten?-— Wir kennen sehr wohl auch den Einwand. Der nach den: Auslände berufene ungarische Rabbiner keimt die ossiziclle Sprache und Literatur jenes Landes, — während die nach Ungarn komnicuden Ausländer nicht die Befähigung mitbringcn, die ungarische Sprache und Kultur zu fördern und zu verbreiten. — Doch dieser Eiuwand hinkt gar sehr und wird diirch die Thatsachen widerlegt. — Wir haben bereits in Nr. 39 des vorigen Jahrgangs dieses Blattes en passant, erwähnt, daß der atls P ölen cingewaudenc, streng orthodoxe Rabbiner zu Papa הגאון הצדיק סוה׳ פ'יבל הודוויע ז״ל die erste u u g arisch-jüdische Predigt hielt. — Der in jüdischorthodoxen Kreisen hochverehrte הרב הגאון מו״ה פבה זינגער גדייו, ein תלמיד מובהק des seligen Rabbiner .וייorowitz ז״ל, gleichfalls ein Ausländer, aus Mähreu gebürtig, hat bereits im Jahre!648 als Rabbiner zu Palota auf Verlangen ungarisch-patriotische Reden gehalten, welche seiner Zeit außerordentliche Sensation machten; von demselben ist auch eine ltngarischc Emanzipatiousrede in mehreren Auslagen erschienen. — Und die Nesorm-Rabbinen Schwab, Löiv, Zipfer, Fussel u. A., welche in Wirklichkeit um die Verbreitung der ungarischen Kultur unter den Juden Ungarns bleibende Verdienste sich erworben, waren sic nicht allesaunut Ausländer?! — Warum also der panische Schreck vor jedem Rabbiner, der kein geborener ״nngarischer Unterthau" ist? — Warum? ach, wie können wir nur so naiv fragen, liegt es denn nicht auf der Hand, daß hierdurch dem ungarischen Rabbiner-Seminar Vorschub geleistet — und die Zukunft der ״Seminar- Sprößlinge" in väterlicher Für- und Vorsorge gesichert werden soll! Wie unschätzbar ist doch die Gunst und das Wohlwollen eines ungarischen Kultus- und Unterrichts-Ministers, wie glücklich Derjenige, der sich derselben erfreuen kann! 2sTu11c von io ad fortissimum! Den Brennpunkt dieses Erlasses bildet immerhin die .Klausel: ״unter Außerkraftsetzung des § 20 des orthodoxen Organisalions-Statuts". — Was soll das wohl bedeuten? Was enthält denn jener suspendirte Paragraph? Nun, lieber Leser, nimm das -im Jahre 1870 erschienene | ..Orgauisations-Statut für die autonome jüdisch-orthol doxe Neiigionsgcuossenschaft Ungarns und Siebenbürgens"! zur Hand, schlage nach, pagina 22, dort findest du den ״horriblen" § 2(5, welcher also lautet: ״Als Nabbinen dürfen, nur solche Personci angestellt werden, die von drei iu orthodoxen Kreiser! anerkannten Nabbinen zur Bekleidung deS Rabbiner! amtes die Autorisation erhalten." j Du findest wohl augenblicklich keinen plausiblen > Grund für diese Maßregel. Du fragst, ob man in i Praxis diesen Paragraphen wirklich ״außer Kraft setzen"! kann? ob denn die orthodoxen Gemeinden Ungarns

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