Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1884)
- Issue
- Heft 10 (6.3.1884)
- Article
- Die zweite schwurgerichtliche Verhandlung des Neustettiner Synagogenbrandes
- Date
- 1884-03-06
- Page
- 153 (sequence 1)
- Language
- German
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M 10. Jcschttrim. 103 Die zweite schwnrgerichtlichc Aerhaiidluiiiz des Nenstettiiler SiMgogeiililMdts.״) *[2* ftouilJ, 2. Mürz. Ich schick«- mich .in, einen gedrängten übersichtlichen Bericht über die Verhandlung des in der Ucberschlisl genannten Falles zn geben, ans deren Ansgang die Angen der gesainmten zivrlisirten Welt in gespannter (*1י־ rvartimg gerichtet sind. Das >1 öclmcv Lchwnrgcrichl halte, unter Verneinung der F-ragenstvegen vorsätzlicher Brandstiftung, Hermann LcSheim;40 Jahre alt; und dessen Lohn Leo L cshci m 47 Jahre alt! für schuldig erkannt, ״dem Thütcr zur Begehung des Verbrechend durch Rath oder Thal wissentlich Hülse geleistet zn haben; Hirsch Heidcmann 74 Jahre alt) und dessen Sohn Gustav Heide mann ,10 Jahre alt. aber schuldig gesprachen des Vergehend ״von einem Verbrechen zn einer Zeit, in welcher die Verhütung desselben noch möglich war, glaubhafte Kenntnis; erhalten und eS unterlassen zu haben, der Behörde davon rechtzeitig Anzeige zn machen." In Folge dieses Wahrspruchs hatte der Gerichtshof solgcndc Slrasen erkannt: gegen Hermann LeShcinr 2 Jahre ZnchlhanS und -l Jahre Ehrverlust; gegen Leo Lcdheirn als strasnnmündig Unterbringung in eine Besserungsanstalt׳. gegen Hirsch Heidct!rann -l Vtonate Geiängniß; gegen Gustav Hcidemann <i Monate Gcfängniß. Der Mitangeklagte Synagogendicner L ö w e n b e r g war freigesprochen ivorden. — Auf eingelegte Nevision der Vcrlheidignng hat der zweite Strafsenat des Reichsgerichts zn Leipzig dieses Urthcil anfgehoben und die Sache zur nochmaligen Verhandlung an das hiesige Schwurgericht verwiesen. — So viel zur Orienrirnng. — Am 20. v. MtS. nahm die Verhandlung hier ihren Anfang. Angeklagte: die vier eben Genannten. Der Gerichtshof besteht ans: L.-G.-N. Arndt als Vorsitzenden, von Kaltenborn und Kayser als Beisitzer. Die Staatsanwaltschaft vertritt der erste Staatsanwalt des hiesigen Landgerichts Schlingmann; die Vertheidignng wird von den Rechtsanwälten Sello und Makower (Berlin), Schenncmann (Ncustettin) und Meibancr von hier geführt. H5C) Zeugen, unter ihnen auch der Berliner Kriminab komrrrissär Höft**) sind geladen. — Ter Angellagte Hirsch H e i d e m a n n giebt an, daß die Synagoge durch Lichter erleuchtet werde, nicht durch Petroleum, daß ein regelmäßiger Gottesdienst nur am Freirag Abend und Sonnabend, an Wochentagen nur bei besonderen Veranlassungen statrsand, nud bestreitet, einem 'Bediensteten den Auftrag erthcilt zn haben, das in seinem an die Synagoge angrenzenden Hose ausgcstapeltc Holz einige Zeit vor dem Brande abzntragcn oder einige Latten aus dein Zaune abzubrechen. An dem Freitag Vormittag U Uhr, an welchem der Brand stattfand, befand e> sich in seiner Wohnung, als der Lehrer Hübner kam und ihm sagte, aus der Synagoge dringe ein dicker Dnalnr. Er ging schnell mit Hübner zur Synagoge, von welcher er einen Rescrveickstnssel hatte, öffnete dieselbe, konnte aber wegen des DualmS nicht weiter verdringen. In Begleitung Hübners entfernte er sich ans dem inneren Raume und lief um die Synagoge herum, aus welcher bald Helle Flammen heransschlngen. Auf Vorhalten des Präsidciilcn, daß er bei der ersten Vernehmung bei dem Unrerfuchungsrichter heftig gezittert habe, bemerkt er, daß er schon seit Jahren an Gliederzittcrn leide. Auf weiteres Vorhallen, daß man be- Haupte, er habe die Synagoge und fein eigenes Hans in Brand fetzen wollen, und daß ans einem ans die Straße gebrachten Kleider, spind Rauch gedrungen sei, erwidert er. daß er sehr nrcdrig versichert gewesen, daß die Spindthür sehr locker gewesen, so daß *) Wir verweisen auf den ausführlichen Bericht der erster Verhandlung vor dem Schlvurgerichl zu Köslin in Nr. -12—l'-v.J. **) Siehe Nr. K Berliner Korrespondenz. Fenersnnkcn leicht hineingeflogcn sein könntcn, und daß seine achtfährige Enkelin schwer lrarik gelegen sei und auch in der Thal in Folge der Entfernung ans dem Hau.se und der Unterbringnng bet einer befreundeten Familie am folgenden Tage gestorben sei.- Es sei somit gar lein denkbarer Grund für die Behauptung vorhanden. Guitav Heide m a u n bestätigt seines Vaters Aussage. Etlva '»Jahre vor dem Brande sei das Grundstüch mit 11 17'» (lf. versichert worden; zwei Jahre vor dem Brande habe er aus dasselbe etwa 1200 45 angewcndct ohne die Versicherung zn erhöhen. Das Mobiliar war mit (JOJO 45 versichert; das Waarenlager;Häute) aber nur mit 200046, trotzdem cs zur Zeit des Brandes etiva 0000 45 werth gewesen. Von letzterem ist nichts verbrannt, wohl aber seien Hans und Mobiliar stark beschädigt; viele theucre Möbel seien abhanden gekomnten. Er Halle 2000 45 von der Versichcrnngsgesellschast erhalten, dabei aber immer noch etwa 1 '»00 45 verloren. — Der Präsident richtet nun die Fragen: Die jüdische Geineindc in 9icnftcttin soll zur Zeit sehr arm gewesen sein? — Angekl.: Das ist richtig. - Präs.: Die abgebrannte Synagoge soll ein sehr klappriges Gebäude gewesen sein? — Angekl.: Nachdem aber der Ausbau geschehen, war das Aussehen ein besseres. — Präs.: Nun, cs wird behauptet, auch nach dem Ausbau wäre das Gebäude äußerlich nicht viel besser geworden. — Angekl.: DaS ist wohl wahr, allein eS genügte jedenfalls den crforder׳ lichcn Zwecken. — Präs.: Sie gehörten zur Zeit des Brandes zn den Repräsentanten der Nkmswttincr jüdischen Gemeinde?— Angekl.: Ja wohl. — Präs.: Die jüdische Getneindc beabsichtigte aber doch einige Jahre vor dem Brande einen neuen Tempel zu bauen; es ist auch behufs dessen ein Bauplatz angekanft worden? — Angekl.: Das ist richtig; die Getneindc war aber dazu außer Stande, deshalb wurde der Bauplatz wieder verkauft, und der Ausbau des Tempels beschlossen. — Präs.: Woher nahm die Gemeinde das Geld zn dent Ausbau? — Angekl.: Ans dem Erlös, der durch den Vcrkans des Bauplatzes erzielt wmde. — Auch Gustav Heidcinann macht ans die Ungeheuerlichkcit aufmerksam, daß Jemand, dessen Kind todtkrank liegt, das dicht anstoß.ndc Gebäude in Brand stecken sollte. Er sowohl wie sein Vater nehmen auch ganz bcftimntt in Abrede, gesagt zn haben, daß das Feuer von Christen angelegt sei. — Hermann Leshcim sag! ans, er sei in seiner Arbcirsstndc gewesen, als sein Sohn Leo gegen l l Uhr Vormittags mit dem Rufe herein׳ gekommen: ״die Synagoge brennt!" Er sei hinaceilt, habe sich an einem offenen Fenster in die Höhe gezogen, um zu sehen, ob es möglich sei, die Thorarollen zu retten. Ans Befragen des Präsidenten, ob er denn solche Gewandtheit besitze, erividerl er, daß er Mitglied des Turnervercins sei. Daß er oder sein Sohn einen Stuhl zur Hand gehabt, verneint er entschieden, ebenso, daß er mit einer Petrolenm-Blechkannc am kritischen Morgen zur Synagoge gegangen sei. Er besitze eine irdene Kanne, in ivelcher er manchmal des- Morgens Milch hole. Aus weiteres Befragen sagt er ans, daß sein ebenfalls in Ncustettin wohnender Bruder ihm zum Verwechseln ähnlich sei, und ferner, daß in der Neligionsschnle stets, früher aber auch in der Synagoge, Petroleum gebrannt werde; wo die Kannen hierfür stehen, wisse er' nicht, tveil er sei! 1>!K0 nicht mehr Synagogcndicncr sei. — Er habe die Umstehenden ans der Brandstätte gefragt, ob er nicht Feiler rufen solle, und mit deren Einverstarrdniß Feuer gernsen, bis er zum Marktplatz gekommen, 11m die Spritzen zu holen. Dort hc tlen ihnt einige Leute zngcruscn: ״Was schadetdenn, wenn der Jndcmempel brennt?" er aber habe nicht ge׳ : sagt, daß die Christen den Tempel angestcckt. — Leo Le Sh eint s sagt ebenso aus; ani Freitag Vormittag habe er in seines Vaters; Auftrag die Beiträge für den israelitischen Krankettverein rin»! kassirl. — Sachverständiger Ingenieur Schreiber sagt aus:! Als die Synagoge ansgcbant war — eS war dies etwa zwei 1 Jahre vor dem Brande — sah dieselbe ganz gut aus; sie ent-