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Jeschurun · 1884-02-07 · Heft 6 (7.2.1884) · p. 85

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 6 (7.2.1884)
Article
Der Neubau des jüdischen Lehrer-Seminars zu Köln
Date
1884-02-07
Page
85 (sequence 3)
Language
German
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85 flcbaubc errichteten Synagoge der Religions-Gesellschaft, welche auch al$ Seminar- Svnagoac bient. In der alten Synagoge wurde bas?)eincbagebel noch von der versamnlelten l^emeinde verrichtet, dann wurden die j Thorarollen durch bestimmte dazu destgnirte Träger in! die neue Synagoge übergeführt. Ten Festzng erössnete! eine Schaar Knaben und Mädchen, beiten sich dann die j Thorarollenträger anschlossen, gefolgt von der ganzen j Gemeinde,?ln der Synagogenthür überreichte ein; Kind, nachdent es ein Festgedicht vorgetragen, dem : Architekten den Schlüsse!, der ihn mit einer Ansprache ' dem Herrn Rabbiner übergab, um das Gebäude zu! eröffnen.! Die eigentliche Festfeier in den Räumen der schönen! neuen Synagoge wurde durch?lbsingung eines Psalms eingeleilet, dem sich die Umzüge mit den Thorarollen anreihten. Nachdem dieselben in die heilige Lade gebracht waren, bestieg Herr Rabbiner 1)1׳. P lato die Kanzel. Die herrliche, formvollendete Festpredigt des geistvollen Redners knüpfte an die Sorte ויהי האר; an und zeichnete an der Hand treffend gewählter Midraschstcllcn die Trägerschaft des alten Heiligthums in der Wüste, als Vorbild für alle Tiejenigen, welche als 'נושאי בלי ה leben und wirken wollen. Hossent. lich läßt sich der geniale Redner bestimmen, auch diese Rede durch den Druck zu veröffentlichen. Für den SobbathBormitlag war von dem Rabbiner und dem Borstand der Unterzeichnete mit der Predigt beehrt worden. Derselben lagen die ersten Sätze des Wochenabschnittes Schemoth zu Grunde. — Die sämmtliehen Mitglieder der Religions-(R׳sellschaft und alle anwesenden Gäste wurden zur Thora ausgernseu und gelobten reiche Spenden für die noch nicht ganz vollendete innere Ausschmückung der Synagoge, Erst gegen l Uhr schloß der Morgengottesdienst, der durch die vorzüglichen Leistungen des Kantors Goldschmidt sich besonders schön gestaltete. — Am נוצאי שנה fanden sich die Mitglieder der Religions-Genossenschaft noch zu einer geselligen Bereinigung zusammen, welche alle bis längst nach Mitternacht in heiterster Stimmung znsammenhielt. Die Festtage sind vorüber, aber die Feststimmung ist geblieben. Sie wird noch lange in den Herzen aller Festlheilnehmer nachklingen und sic freudig auf die herrlichen Stunden znrückschanen lassen, welche dem orthodoxen Jndenthum in Deutschland zwei so herrliche, bedeutsame Institutionen zngeführt hat." Zur Fragt des ÄtliMSMttmchs. 2 '21113 Bayern. In einer der jüngsten Nummern des ״Ieschnrun" brachten Sie aus Königsberg (Pr.) einen Bericht, der koustatirt, daß von!»43 Schülern an den höheren Unterrichtsanstalten 2'M jüdische Schüler keinen Religionsunterricht genießen, und das liohe Provinzialschnlkolleginm sich in Folge dessen veranlaßt sieht, zu verfügen, daß wo thunlich für die Ertheiinng eines solchen an den Schulen selbst das Nöthigc veranlaßt, prinzipaliter aber die jüdischen Gemeinden aufgefordert werden sollen, für die Unterweisung ihrer Angehörigen in der Kenntniß ihrer Religion zu sorgen. Senn der verehrte Korrespondent auch mit Recht es betrübend bezeichnet, daß ein solches Eingreifen erst von Seite der Regierungsbehörden nothwcndig gemacht, um jüdische Eltern an ihre heiligste Pflicht zu erinnern, so befremdet es uns doch, warum er nicht zugleich rügt und noch betrübender bezeichnet, daß nämlich die hohe Regierung den jüdischen Religionsunterricht nicht ebenso wie bei anderen Konfessionen obligatorisch betrachtet, israelitische Religionslchrer austellt, dieselben ans cigeneut Säckel honorirt, gleich den übrigen Religionslchrcrii. Wenn irgendwo der Satz ״gleiche Pflichten, gleiche Rechte" zur Anwendung komme, so gilt dies ganz besonders im vorliegenden Falle. Wir Bayern können uns solche Ausnahmen, solche Verhältnisse kaum denken, und cs dürfte für die Vescr Ihrer Zeitung nicht uninteressant sein, zu erfahren, wie es in Bayern mit dem Religionsunterricht bestellt ist. Der Religionsunterricht — ich spreche natürlich vom jüdischen - ist obligatorisch und wird in zwei wöchentlichen Stunden von einem von der Regiernng, respektive Ministerium, ernannten geprüften Religionslehrer erthcilt, wofür ihm, natürlich ans der Staatskasse, gleich anderen Vehrern nach Ztnndcnanzahl das Gehalt ansgesetzt wird. Der Lehrer genießt dieselben Rechte. dieselbe Achtung wie seine Kollegen, und hat im Lehrcrgreminm mit zu bcratljcn und zu stimmen. Speziell an den königlichen Realschulen, die von den Israeliten ganz besonders fccgncntirt sind, haben die Abiturienten in der :Religion wie in den andern Fächern eine Prüfung zu bestehen. Und es ist dem Examinanden nach dem Ministerialblatt für Kirchen- und Schnlangelegenheiten im Königreich Bayern Nr. 18. l877, das Absolntorinm zu verweigern, welcher im Deutschen und überdies noch in drei der nnchbczeichneten Lchrgcgenständc lReiigion, Französisch, Mathematik, Physik re.) die Zensur ,ungenügend" erhalten, oder nur in einem Gegenstände völlige Unwiffenheit an den Tag gelegt hat. Bei der Abstimmung über die Examinanden sind die Rcligionslehrcr selbstverständlich mir bezüglich der Schüler ihrer Konfession stimmberechtigt. Sie sehen, der jüdische Religiünslehrcr hat dieselben Rechte, dieselbe Stellung wie seine Kollegen. Es sind uns Fälle bekannt, daß derselbe in gewissen Falten sogar bevorzugt wurde. Das kollcgialischc Leben ist ein sehr

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