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Jeschurun · 1884-01-03 · Heft 1 (3.1.1884) · p. 3

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1884)
Issue
Heft 1 (3.1.1884)
Article
Zum Fasttag des zehnten Teweth
Date
1884-01-03
Page
3 (sequence 3)
Language
German
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3 Gcisteshoheit Sittlichkeit in bcr Familie und der Gemeinde. Und wenn es erst ganz zu diesem Gesetze, dem cs auf eigenem Boden die Treue gebrochen, zurückgekehrt sein wird, dann wird die alle Sünde und die neue Verirrung ihre Sühne gesunden baden, dann wird sich erfüllen die Hcilcsvertnndianng durch Sccharsa (Kap. 8,19): ״Die Fasttag ,׳des vierten, fünften, sieben len und zehnten Monats werden dem Hause Juda zur Wonne und Freude und zu Festtagen sein," denn sie haben ihre Bestimmung erfüllt: die Erhebung Israels und dessen Rückkehr zu Gott in voller Wahrheit und Treue. Saiomanifdjf ZimuhmiWt. Bon Samson Raphael Hirsch. IX. Rechtntt- LiebespflLcht-Lelstnngcn. Versage Gutes nicht dem, der cS beanspruchen darf, 'Sobald cs in deinem Vermögen steht. (3, 27.) Es ist höchst bezeichnend für die jüdische Pflichtenlehre, daß auch eine solche Leistung, die der Andere nicht als eine Rcchtsschuld. sondern als Wohlthat von unS zu erwarten hat, mit dem ganzen Ernst einer Nechtsschuld von uns gefordert witd. Können wir dem Nächsten etwas Gutes leisten, so haben wir ihn als בעליו, als einen cs zu fordern Berechtigten zu betrachten und cs ihm nicht zu versagen, sobald die Gewährung in unserer Macht steht. Was ein der Hülfe und Unterstützung Bedürftiger ans sich nicht von uns zu fordern berechtigt wäre, daraus hat ihm Gottes Gesctzcswort einen Anspruch an uns errheilt. * Wer einem Armen Las ihm Gebührende vorenthält, um das Seimgczu vermehren. Der, giebt cincut Reichen das, was nur sein Vermögen mindert. (22, l 6.) Beraube einen Armen nicht weil er arm ist. Und drücke keinen Abhängigen im Gemeinwesen. Denn Gott führt ihren Streit, Und trifft die, die sic am Leben tresseu. (22,22.23.) Wer sein Ohr dem Hüljeruj eines Armen vcrschließt, Der wird auch einst rufen utib nicht erhört werden. (21, l 3.) Wer dem Armen giebt, hat keinen Verlust, Wer seine Äugen entzieht, wird reich an Unsegcn. <28, 27.) Rette, die zum Sterben ergriffen sind, , Und die der Tödttmg verfielen, wenn du dich entziehst! Sprichst du: wir wußten dies ja nicht, Run, der die Herzen ermißt, der merkt'S, Und der deine Seele hütet, der weiß es, Und vergilt dem Menschen nach seinem Thun. (.2 ו. ו ו,24) Glaube Keiner, was er Armen giebt, entziehe er seinem Vermögen, und was er dem Armen versagt, das vermehre sein Vermögen! Was nach Gottes Pflichtgebot dem Arnten gebührt, das gehört vor Gott dem Armen, das ist gar nicht mehr sein, imb der Neiebc, der das dem Armen Gebührende für sieh behält und zu dem Seinigcn legt, der vermehrt damit nicht sein Vermögen: jeder dem Arnten gebührende und versagte Pfennig bringt Verlust in das Vermögen, und nicht Zuwachs, Mangel erwirbt er sich dantit. Einem Armen, der Nichts hat, kann man Nichts rauben. Allein, wenn er auch lein Bertnögett besitzt, und gerade weil er Nichts besitzt, hat er einen Anspruch an die Pflichtthat des Begüterten. Dieser Anspruch ist sein Besitz, und wer diesen Anspruch nicht beachtet, der begeht einen Raub. Mache Keiner sich eines solchen NattbcS schuldig und verkümmere nicht in ihrem Gemeinwesen die von Gottes Gesetz dem Armen und Abhängigen crthcilten Ansprüche, etwa weil sie arm und abhängig sind und ans Erden uns nicht verklagen können. Können sic and) uns vor Menschen keinen Prozeß tünchen und an keinen menschlichen Richter appellircn, Gott ist ihr Anwalt und ihr Richter und weiß die zu fassen, die sich durch Mißachtung und Verkümmerung ihrer Ansprüche an unsere Pflichtleistung au ihrer Existenz vergreifen; und .Keiner möge Erhörnng seines Hülscruses von Gott erwarten, der dem Hülferuf eines Artnen sein Ohr verschließt, Keiner glauben, er dürfe sid) des Schutzes und des Segens in seinem Geschäfte und seinem Vermögen unter Gottes Augen erfreuen, der der Armut!) seiner Mittnenschen seine Augen entzieht. Und ald)t nur, wo Armuth unsere Mitbrüder drückt, wo und wie iminci* die Existenz, das Leben, die Gesundheit, das Wohl unseres Nächsten gefährdet ist, da fordert uns Gott zu rettender Pflichtthat auf, und wehe uns. wenn wir Unwissenheit vorschützcn möchten, wir hätten von einer solchen unscrm Nächsten drohenden Gefahr nichts gewußt. Gott, der Allwissende, schaut in unser Herz, und weiß, ob wir's gewußt, und Er. der unsere Seele hütet, prüft die Seele, ob sic seine Huth verdient und vergilt Jedem nach seinem Thun. (Fortsetzung folgt.) |li1priff!)c5 Mfljiliaimb lltiltliiiicnucfcH. Von S. B. Nosenheim. — H. Theil. Wir gehen mm znm anderen Thcile dieses Artikels über, zur Karakterisirung unseres heutigen Rabbiner-

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