Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 43 (25.10.1883)
- Article
- Der Prozeß wegen des Synagogenbrandes in Neustettin
- Date
- 1883-10-25
- Page
- 761 (sequence 1)
- Language
- German
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M 43. Zeschnrrm. 761 Der Prozeß wegen des Synagogenbraudes in Neustcttin. Aus Pommern. Am 19. d. M. hat die schwnrgerichtliche Verhandlung in Köslin ihren Anfang genommen. Vorsitzender ist Landgerichtsdirektor Bnhrow, Beisitzer sind Landgcrichtsrath Lcyde und Assessor Dr. Meyer. Die Anklage vertritt Staatsanwalt Pinosf, als Vertheidigcr fungircn der Berliner Rechtsanwalt Sello und Justizrath Schenncmann ans Nenstettin. Angeklagt sind: 1) Hirsch Heidemann, 73 Jahre alt, Rentier; 2) dessen Sohn Gustav Heidcmann, 35 Jahre alt, Kaufmann; 3) Hirsch Leßheim, 40 Jahre alt, Kürschner; 4) dessen Sohn Leo Leßheim, 17 Jahre alt, Kürschncrlehrling; 5) Adolf Löwenberg, 37 Jahre alt, Synagogendiener. Alle fünf Angeklagte sind zu Neustettin wohnhaft, unbestraft und unbescholten. Die Anklage ist auf vorsätzliche Brandstiftung, und zwar der Synagoge zu Neustcttin am 18. Februar 1881, gerichtet. Etwa 90 Zeugen sind geladen. Die Verhandlung beginnt mit der Verlesung des Anklagcbeschlusses, welcher in: Wesentlichen das Folgende enthält. Am Freitage den 18. Februar 1681, in derselben Woche, in welcher Di׳. Heurici aus Berlin in Nenstettin mehrere antisemitische Vorträge gehalten, brach plötzlich Vormittags 11 Uhr in der Synagoge daselbst ein Feuer mit solcher Heftigkeit aus, daß das Gebäude mit seinem Inhalt in kürzester Frist bis aus die Grundmauern zerstört war. Eine zufällige Entstehungsart des Feuers erscheint aus verschiedenen Ui״ suchen durchaus ausgeschlossen. Das Feuer ist nach Ansicht Sachverständiger vom sogenannten Allerheiligsten aus ausgegangcu. Man fand unter den Trümmern Ueberreste mit Petroleum getränkter Bücher. Der Thäterschast können nur solche Personen bezichtigt werden, welche zur Synagoge Zutritt hatten. Von mehreren Personen ist nun bekundet worden, daß die beiden Heidcmann, deren Haus dicht neben der Synagoge steht, an dem fraglichen Vormittage durch die unverschlossene Synagogenthür eintraten, und etwa fünf Minuten im Innern verweilten. Etwas später seien die beiden Leßheim gekommen, hätten einen hölzernen Schemel mitgebracht, den Fensterflügel ausgehoben und sich sodann rasch wieder entfernt. Außerdem wollen mehrere Personen am 17. und 18. Februar in früherer Stunde gesehen haben, wie Löwcnberg und Hirsch Leßheim mit einer Blcchkanne zur Synagoge gegangen. Der Arbeiter Buchholz bezeugt, daß er kurz vor dem Brande auf Hcidemann's Geheiß das an dem au die Synagoge grenzenden Zaun aufgeschichtcte Hotz auf den Hof des Heidemann habe schassen und aus dem Zaun selbst zwei Bretter habe ansbrechen müssen. Der Synagoge gegenüber befindet sich eine Volksschule, von welcher ans einige Knaben das vorhin Erwähnte gesehen haben wollen. — Als Grund des Verbrechens giebt die Anklage die Absicht an, durch Vorspiegelung eines Brand- Unglücks mildthätige Spenden aus anderen jüdischen Gemeinden zu erlangen, und ferner, wegen der antisemitischen Strömung in Neustcttin den Verdacht der That auf Christen zu lenken. — Sämmtliche Augeklagte bekennen sich nichtschuldig. . H i r s ch H c i d c m a n n, zuerst vernommen, giebt an, durch den Lehrer Hübner die Mittheilung erhalten zu haben, daß ans der Synagoge dicke Rauchwolken aufsliegen. Er eilte mit dem in seinem Besitze befindlichen Nescrveschlüsse! sofort zur Stelle, schloß die Thür auf, konnte aber wegen des Qualms nicht weiter eintreten. Bald darauf kam sein Sohn herbeigeeilt, holte eine Axt und schlug an der Hintcrseitc des Gebäudes ein Fenster ein, um die Thorarollcn zu retten, was aber nicht möglich war, weil das Feuer so rasch um sich griff, daß nichts mehr zu retten war. Auch sein Haus sei davon erfaßt worden. Ein großer Theil seines Mobiliars sei verbrannt. Nach Abzug der empfangenen Versicherungssumme belaufe sich sein Schaden noch auf etwa 4500 Mark. Der Präsident fragt ihn, weshalb er bei dem ersten Verhöre so unge- Heuer zitterte, worauf er antwortet, er leide schon seit 13 Jahren an heftigem Gliedcrzucken. Ebenso äußert sich G n st n v Heidem an«, welcher namentlich die Aussage Bnchholtz'S entschieden in Abrede nimmt. Mit Letzterem sei er im Januar 1882 in Streit gerathcn, und habe dieser damals gedroht: ״Ich werde Ihnen schon etwas zu schaffen machen." Ana) die beiden Leß hei in leugnen mit aller Beslimmtheit die Anklage. Hirsch Leßheim giebt an, beim Ausbruch des Feuers zu Hause gewesen zu sein, und Leo Leßheim war damals gerade mit dem Einsammeln der Betrüge für den israelitischen Krankenverein beschäftigt. Löwen brrg behauptet, seit dem Montage, an welchem in der Synagoge eine Beschneidnng stattfaud, gar nicht wieder dorthin gekommen zu sein. Eine Petroleum-Blcchkanne besitze er gar nicht. Im Gottes- Hause werde auch kein Petroleunr gebrannt. Der Vorsteher der israelitischen Gemeinde zu Neustettin, Kaufmann Löwe, dcponirt als Zeuge, daß die Gemeinde von der Magdcburgischen Fenervcrsichcrnngsgcselljchaft einen Schadenersatz von 0000 Mark erhalten habe. Man habe allerdings vor 3 bis 4 Jahren beschlossen, eine neue Synagoge zu bauen, weil die alte zu klein geworden. Wegen der hohen Kosten habe man sich aber zu einem Ausbau der alten begnemt. Die Gemeinde habe von da ab noch etwa 11—12000 Mark Schulden. Die Geineinde oder die Gemeindemitglicder