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Jeschurun · 1883-10-15 · Heft 42 (15.10.1883) · p. 741

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 42 (15.10.1883)
Article
Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
Date
1883-10-15
Page
741 (sequence 1)
Language
German
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M 42. Jefchrrrun. 741 Die Verhandlung dcsTisza-Gszlarcr Prozeß vor dem Gerichtshof in A'yiregyhäza. (Schluß.) (Fortsetzung der Verhandlung vom Juli und Replik des VertheidigcrS Kar! Cölvös.) Weder Mori; Schars noch jemand Anderer hat etwas dergleichen hier anögcsagt, als ob Joseph Scharf den Moriz zur Batory geschielt hätte, um sich zu vergewissern, daß sie mit Arbeit überhäuft sei. Diese Behauptung dcS Privatklägers ist also gleichfalls aus der Lust gegriffen. ‘ Seine Verdächtigung, daß die Zurücknahme des Geständnisses seitens SmilövicS׳ wahrscheinlich das Resultat einer Unterredung desselben mit mir war, weise ich im Namen meiner Stellung als Advolat zurück. Ich weiß nicht, wann SmilövicS fein Geständnis; znrückzog; ich war niemals sein Anwalt; ich habe ihn nie gelaunt und nie mit ihm gesprochen. Bezüglich der Kleider der Leiche habe ich nur gesagt, daß sie einen Faktor für die Agnoözirnng bilden. Waö den Fall auf der Insel Schutt betrifft, so hat der Privatklüger ganz Recht, wenn er sagt, man könne auch ein fremdes Kleid einer Leiche anziehen; aber er möge beweisen, wie eS bei der genannten Leiche bewiesen wurde, daß tnirf) die Dadacr Leiche mit fremden Kleidern angethan wurde, von wem, wann, wo und zu welchem Zwecke dies geschehen. Solche Dinge darf man nicht aus dem Nichts greisen, und solchem Vorgehen kann utit der Würde eines Advokaten nicht vereinigt werden. Szalay spricht auch von der Csongradcr Leiche; da habe ich zu bcmerken, daß, wenn ich elf Männer solcherart anklagen würde, daun könnte er fordern, ich möge sagen, wem die Csongradcr Leiche gehörte; er hat kein Recht, diese Frage mir aufznbürdcn; aber wohl habe ich die Pflicht, ihn zu fragen, wer die Dadacr Leiche ist, wenn eS nicht Gsther Solymosi sein soll. Frau Fekete hat nicht ausgesagt, sie habe an der Tcmpelthnr zwei Juden lauern gesehen, sondern sie sagte, es standen dort zwei Juden. Lauern und Stehen ist doch zweierlei. WaS die Verdächtignng der CSzlarer Juden als Zeugen betrifft, so ist auch diese unbegründet, denn es standen hier vor Gericht Lichtmunn und Fran, und cs hätte sic nur ein Wort gekostet, daS Alibi Wollncr'S herzusicllen; sie hätten nur zu sagen gebraucht, er sei an jenem Samstage an ihrem Tische gesessen. Sie haben aber nur zugegeben, daß dies möglich sei. Auch wird das Alibi SmilövicS׳ von der Familie Gros; nicht zerstört, sondern nur nicht hcrgcstcllt. Auch daraus ist zu entnehmen, daß die jüdischen Zeugen nicht als falsche Zeugen hingestcllt lvcrden dürfen. ÜcbrigcnS haben Weil und Weinstock, beide anständige Leute, das Alibi des SmilövicS nachgcwiescn. Stellen Sie dem gegenüber die Zeugin Iran CsercS, Vamosy. HatialowSki, die wegen Meineides in Untersuchung gezogen wurden. Ter Privatklägcr sagt ferner, unter den Juden gebe eS viele schlechte Menschen. Cs giebt unter allen Konfessionen gute und schlechte Menschen. Der Privatklägcr sagt, ich sei Derjenige gewesen, dec in seiner Ciugabe daS Untersuchungs-Verfahren in Ungarn verunglimpft und dadurch vor dem Auslände an den Pranger gestellt habe. Auch das ist nicht wahr; Derjenige, der die Untersuchung unrichtig leitet, Unterlassungen und Fehler begeht und aufs Basis eines solchen Vorgehens Menschen Monate laug gefangen hält, wer 79 Menschen einsperren läßt, weil er im Untcrsuchnngs-Vcrsahren nicht geübt ist und außerdem in dieser Angelegenheit befangen erscheint, der stellt die Rechtspflege Ungarns an den Pranger. Wenn der Herr Privatklägcr solche Dinge spricht, wie er sie geprcchen, so darf er nicht erwarten, daß der Gerichtshof oder die Verthcidigung seinen Ausführungen auch nur den geringsten Werth beilege. Seitens der Angeklagten, die ich hier vertrete, stelle ich diese Angelegenheit dem Urthcile des Gerichts- Hofes anheim, und ich bitte in dieser Angelegenheit mit der gewohnten Weisheit und Ihrer gewohnten Wahrheitsliebe zu entscheiden. Ich bemerke nur noch, wie ich schon gestern gesagt, daß hier durch den Privatklägcr, dessen Ausgabe eS gewesen wäre, den objektiven Thatbestand herznftellcn, dies weder gestern noch heute geschah. Diesen Umstand empfehle ich der besonderen Anfmerkfamkeil des Gerichtshofes. Vcrthcidigcr Heumann erklärt, um nicht der Verdächtigung anSgcsctzt zu lvcrden, daß er als Vcrlheidigcr dcS SmilövicS diesen zur Nevozirnng seiner Aussage abgerichtet habe, vom Letzteren erst dann um die Ucbcrnahme der Verthcidigung ersucht morden zu sein, als dieser schon unter der Anklage stand. Bertheidiger Fnntak: Ich möchte die Angelegenheit zwischen Privatkläger und Lerlheidignng mit einigen Bemcrkungcn abschließeu. Daß Rohling in dem an den Privalkläger gerichteten Briefe behauptet hätte, daß die Blntschnld ans dem Talmud nachgcwiescn werden kann, will ich selbst von Rohling nicht voraliSsetzcn. Der Herr Privalkläger spricht auch von ״Talmudinoral", sagt aber nicht, worin dieselbe besteht; ich meinerseits ersehe aus seiner Art, zu debattiren, eine Methode befolgt, die ich unfähig bin, als moralisch zu bezcichueu, denn wenn wir debattiren, so muß man entiveder mit Anstand dementiren oder uachgebcn. Wenn aber der PrivatUäger zur Widerlegung meiner Anführungen über die von Päpsten erlassenen Breves sich darauf beschränkt, zu sagen. Papst Vineen; sei mir durch feine Gcldiioth dazu gezwungen geivcscn, ein solches Breve zu erlassen, und von den Breves und Dekreten anderer Päpste aber schweigt, so ist dies eine solche Moral des DcbattircnS, die ich weder verstehe noch befolge. Jin Namen meines abwesenden Kollegen in der Verlhcidignng muß ich erklären, daß eS nicht wahr ist, daß Friedmann die Geldfrage ans das Tapet gebracht habe. Im Gegenthcil, der Herr Privatklüger selbst war eS, der mit großer Cinphase uns diese Frage ins Gesicht, schleuderte. So macht es der Herr Privalkläger auch mir der Wissenschaft; wenn Sie aber, mein Herr, die Autoritäten von Päpsten, Fürsten und die Autorität der Wissenschaft in Zweifel ziehen, daun dürfen Sie sich mit Niemandem in eine Tel-atte einlasscn, denn dies sind ja die Waffen, mit welchen man in den Debatten kämpft. Wenn schließlich der Herr Privatklägcr den Gerichtshof anssordert, zu nrlheilcn, hier seien die Mörder, dort die trauernde Wittwe, so will ich, nachdem der Herr Präsident hierzu seine Bemerkung gemacht, hierauf nicht mehr restcktiren. Präsident: Im Sinne-des iz 9 des Normativs köuncu die Angeklagten nach dem Bortrage der Vcrlheidignug ihre Bemcrkungen machen. Wollen die Angeklagten von diesem Rechte Gebrauch machen? Die Angeklagten erklären alle einzeln auf Befragen, daß sic nichts mehr vorzubringen haben. Präsident: Nachdem Anklage und Verthcidigung vollständig zu Sorte gekommen sind, crlläre ich demnach die Ver-׳ Handlung für beendet. Hiermit erwächst dem königl. Gerichts- Hose dir Ausgabe, ein Unheil zu schöscu. 9iad;bem jedoch hierfür in Aubekracht des großen Materials, sowie der Verschiedenheit und Mannigfaltigkeit der Beweisdaten, eine längere Zeit nöthig ist, so beraume ich für die Verkündigung dcS Unheils den nächsten Freitag, 11 Uhr Vormittags, an. Der im Prozesse vernommene Zeuge Apotheker Koloman Znranyi veröffentlicht in Pcsler Blattern eine ltntgrgnung aus die Ausführungen des Vertreters der Privatllägerin, Szalay. und gegen die Angriffe der antisemitischen Blätter. Derselbe schreibt: ״In der Verhandlung des Tiöza-Cszlarer Prozesses vom 27. Juli hat der geehrte Vertreter der Privatklägerin betreffs meiner Person, beziehungsweise betreffs meiner Zeugenaussage,

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