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Jeschurun · 1883-10-10 · Heft 41 (10.10.1883) · p. 727

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 41 (10.10.1883)
Article
Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
Date
1883-10-10
Page
727 (sequence 7)
Language
German
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727 mäutelung und Vertuschung des Verbrechens unternommen 1 haben. Die Vcrthcidigung behauptet ferner, das beste Kennzeichen bei AgnoSzirung von Wasserleichen seien die Kleider derselben. j Dieser irrigen Ansicht gegenüber bringe ich den Fall vor. der im vorigen Jahre in der Schütt sich ereignete. I** wird ein ׳ Leichnam ans Ufer geschwemmt, der unkennNich, dessen Kleider aber von einer ihren Mann betrauernden Frau als diejenigen ihres Galten erkannt werden. Die Frau jammert und klagt, und beeilt sich, bei einer Versicherungs-Gesellschaft 12,000 'fl. zu erheben, ans die das Leben ihres Mannes asscknrirt war. Gs stellt sich aber sehr bald heraus, daß dies ein Betrug war, und jene Frau hat jetzt in der Leopoldstadt Zeit, über ihr Verbrechen nachzndenken. Herr Verthcidiger Götvös sagt, es sei seine Pflicht, ן» fragen, wer *die Leiche war. Hieraus aut- Worte ich ihn! mit der Frage, er möge mir sagen, >ver die Leiche war, die in Csongrad aus der Theiß gezogen wurde, und wem die hundert Leichen gehören, die jedes Jahr die Theiß hinabschwimmcn und unerkannt verschwinden. Ter Herr Vertheidiger möge überzeugt sein, daß, wenn ich den Einfluß gehabt hätte, der mir gebührt, wenn die Anklage, wie es sein sollte, aufrecht erhalten wird, dann wäre der Herr Verthcidiger sehr bemüssigt gewesen, die Provenienz der Dadaer Leiche zu erörtern. Ich kann den Herrn Verthcidiger versichern, das; sich sehr bald Umstände ergeben werden, die ihn zwingen werden, die Provenicnz der Leiche zu suchen. Der Lcichenschmnggcl ist ein nach allen Seiten erwiesenes Faktum, und was immer die Vertheidiger sagen mögen, ihre langen Auseinandersetzungen, ihre nach Belieben ausgestellten Hypothesen beweisen nichts gegenüber den von Hcrsko, SwilovicS und Vogel, die sich nicht verabredet hatten, gemachten übereinstimmenden Depositioncn. Ans «zwei Umstände berufen sich die Herren, vornehmlich auf die Aussage Szaviuce;', daß die Flößer nicht im voraus wissen konnten, wo sie ausbinden werden. Nun ist eS aber klar, daß, die Juden, welche die Flöße mit großer Aufmerksamkeit verfolgten, nach der regelmäßigen Haltestelle in Tarkany wohl beobachteu konnten, wo die Flößer ausbinden. Die Großbcrg ging zuerst nach Nagyfalu, um die Kleider zu übergeben, und erst als die Flöße in die kleine Theiß..gelangten, ging sie nach Gszlar mit den Kleidern. Ich frage nun, warum hat Hersko so entschieden geleugnet, daß sie in Ladany Halt gemacht 7 Auch dies ist ein Beweis für die Schuld Bei der Frage des Alibi geht cS der Verlheidignng schlecht. GötvöS fragt, ob ich oder er augcben konnten, was wir im vorigen Jahre an einem bestiminten Tage gekhan. Darauf antwortete ich, daß wir zu den Gszlarcr Juden gehen und sic bitten würden, unser Alibi zu erweisen, und sie würden es gewiß thun. Das; aber der Gerichtshof solche Zeugenaussagen glauben tvürde, bezweifle ich sehr. Zur Jllustrirung der Glaub- Würdigkeit der Zeugen führe ich an, daß Süßmaun, als er das erste Mal verhört wurde, sich an den Gast nicht erinnern konnte, der an jenem Tage bei ihm einkehrte, später aber fand er selbst einen Zeugen, die Katharina Varga, die sogar den Namen jenes Gastes kannte. Die Inden mögen in anderen Prozessen Zeugenschaft abgebcu, aber in diesem hier nicht, denn bei diesen! sind sie interessirk, was ihr Betragen vor dem Gerichtshöfe zur Gvioenz beweist. Für die Identität der Leiche mit Gsthcr spricht gar nichts, und selbst Götvös mußte gestern zugeben, daß er hierfür keine Beweise habe. Mit Zeugen wie Znranyi und Szües läßt sich keine Identität beweisen Be. züglich des vielbesprochenen Kuhtriltes beziveifelt Nedner sehr, daß die Spur eines solchen überhaupt am Fuße der Leiche wahrzunehmen gewesen sei. Meine Benin kung, ״Schars und Wollner haben gegenseitig geklagt, aus dieser Angelegenheit werde großes Uebcl entstehen״, wurde hier angezwciselt. Ich erinnere, daß sie das vor dem StaatSanwalte einbekanntcn. Daß Hersko und Males ihre Aussagen zu! nckzogcn, ist begreiflich, aber warum;hat dies auch SmilovicsL Ich verdächtige Nie« maudeu, aber ich muß aus den Umstand Hinweisen, daß dies zn einer Zeit geschah, als Smilovies mit dem Verthcidiger sich besprach. Götvös dazwischenrnscnd: Mit wem'׳? Szalay: Mit dem Vcrkheidiger Karl Götvös. Götvös: Lüge! Präsident: Ich bitte, sich solcher Ausdrücke zu enthalten. Szalay fortsahreud): SmilovicS selbst hat ja hier vor dem Gerichtshöfe gesagt, daß er damals noch nicht so anSgclernt war. Die Abwägung des Werlhes der einzeln?!: Beweise steht dem Gerichtshöfe zu, und er wird nicht vergessen, daß für die Angeklagten falsche Zeugen gestellt wurden. Ich bezweifle nicht die Behauptung Götvös', daß ihn die Selbstaufopferung bewog, die Verlheidignng zu übernehmen. Gs wundert mich dies nicht. Ans den gesegneten Fluren und den weiiibekränzteu Hü« ge In Ungarns herrschte ein Volk, dessen Ahn Abraham war, und siehe, es kommt ein sybaritischer Stamm und verjagt eS ans seinen Stammsitzen. Die Wucherer können den Grund« besitze! von dem Boden seiner Ahnen verjagen, aber diese Wohn« stätten verthcidigt jetzt... Präsident: Das steht in feinem Zusammenhänge mit dem Gegenstände der Verhandlung. Szalay: Ich weise alles das zurück, >vaS bezüglich des Antisemitismus von der Vcriheidigung gesagt wurde. Diese Vcnbeidiger werden ihn nicht anshallen, auch Karl Götvös nicht, sondern eher werden sie von dem Nadc des rollenden Wagens zermalmt werden. Ans dev einen Seite ist der Schild, ans dem geschrieben steht: ״Aunini onmia teilet", und auf dieser Leite stehen die Mörder. Ans der andern Seite ist die arme Witlive, die gebrochene Mnlter, die ihr Kind beweint, dessen Blut durch ruchlose Hände vergossen wurde. Präsident: Ich muß den Ausdruck ..Mörder" abiveisen, denn sie sind es noch nicht, sie sind!!och nicht verurtheilt. ׳Bewegung.) Karl Götvös: Ans die Auseinandersetzungen des Privat« klägers werde ich nicht mit ähnlichen Dingen antivvrtcn. (Gin Theil des Publikums verläßt den Saal!. Ich haH« cS aber mit Grlaubniß des löblichen Gerichtshofes für meine Pflicht, jene Unwahrhnleil, welche die Privalklage mit irriger, ich will nicht sagen falscher Berufung ans die Akten behauptet, einfach mit den kürzesten 'Worten zu rckkisiziren, jedoch nur jene, die sich ans den obschivebenden Strasfall beziehen. Vor Allem sagte der Herr Privailläger, daß ich das, was ich bezüglich des Da« masknser und Baziner Falles gesagt habe, in einer jüdischen Chronik gelesen haben müßte; dies ist nicht wahr.- Was den ersten Fall betrifft, las ich denselben im Buche Taylor's, das auch der Privatkläger in Händen hielt. Was aber den Baziner Fall betrifft, geben über denselben von Ungarn verfaßte Werke genug Anstlärnng. Weiters sagte er, daß Lr. Joseph Kovacs, den ich konsnltirtt, den Besniid Trnitlcr's und Genossen in Allem und Jedem gutgcheißen hat; ich erkläre, daß aiich die? nicht wahr ist. Kovacs sagt in jenem Schrislstüct!nztcr Andern!, daß das Gutachten Traitler's und Genossen in vieler Beziehung unbegründet ist und nicht auf positiven Daten beruht. Gs giebt dort mehr als 5,0 Punkte, in denen die Ansichten Professor Kovacs' von jenen Traitler's und Genossen diffcrircn. Weitersagt der Herr Privatkläger, Scheuthaucr habe in seiner Unter« breilnng behauptet, daß das Geschlecht in der Gntwickluug des Knochenbaues keine Nolle spiele, während er hier vor dem Gerichtshöfe gesagt hülle, daß hierin ein Unterschied wäre. Auch dies ist nicht richtig, denn in seinem Gntachten heißt es, daß auf die osieologische Gntwicllnng das Geschlecht von Gin« fluß sei. Was die Bemerkung betrisst, daß es nicht für Paffend

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