Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 41 (10.10.1883)
- Article
- Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
- Date
- 1883-10-10
- Page
- 721 (sequence 1)
- Language
- German
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M 41. Jeschnrttn< 721 DieVerhandlung deSTiszci-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyireghhaza. (Fortsetzung der Verhandlung vom :)0. Juli und des Plaidoyers des Vertheidigers Kar! Eötvös.) Nach Wiederaufnahme der Berhemdlnng fährt Eötvös fort: Hoher Gerichtshof! Ich habe Gelegenheit gehabt, mich in Werken der gerich'.lichE; Medizin über diese Frage genau zu insormiren. Auch im Auslande wird fehr oft über das an erster Stelle abgegebene Gutachten von Gerichtsärzten geklagt, um rvie viel weniger Werth ist unter den vorher bczci'chnelen Umständen dem Gutachten der Herren Traitler, Kiss und Hörvath beiznlcgen, ivobei ich gar nicht die gute Absicht dieser Mediziner in Zweifel ziehen will. Ist dies so und habe ich nachgewiesen, daß das Gutachten des Sanitätsrathes für den Gerichtshof nicht maßgebend sein kann, so bleibt nichts übrig, als nur allein auf das Gutachten der Universitäts-Professoren Gewicht zu legen, welche klar und mit sorgfältiger Begründung in ihrem Gutachten und hier vor den! Gerichtshöfe ihre Wahrnehmungcn an der Leiche darlegten, die nicht weiter bezweifeln lassen, daß die Dadacr Leiche faktisch die Leiche Esther's ist. Zwar von Gewißheit rede ich nicht׳, aber Alles, was über Größe, Gestalt, Entwicklung und Alter der Leiche mit aller jener Sicherheit, welche Wissenschaft und Erfahrung geben, gesagt wurde, nimmt völlig mit den gerichtlich festgcstelltrn Onalitäten der Esther Salymosi überein. Ebenso wichtig ist die Topographie der Stellen, wo Esther verschwunden und wo der Dadacr Leichnam ausgefnnden wurde. Ich habe schon daraus hingcwicstn, daß Esther am letzten Tage, da man sic überhaupt sah, in nächster Nähe der Theiß gesehen wurde; die Leiche fand man 18 Kilometer unterhalb dieser Stelle am User. Die Aerzte haben allgemeine Anämie, hervorgernsen durch Darmkatarrh und Lungenschwindsucht, als Todesursache genannt׳, die Diagnosis aber, die sic stellten, war — wie es die Professoren und der Sanilätsrath bezeugen — nicht die Diagnose der Anämie, sondern es haben die Letzteren daraus hingewiesen, daS mazerirle Leichen völlig blutleer werden, und daß es keine Anämie in dem Maße giebt, daß ein Körper so blutleer werde, wie dies die Leiche war. Diese,Blutleere war vielmehr, wie jetzt für uns zweifellos ist, die Folge der Fäulniß der Wasserlciche. Nacbdem keine andere Wahrscheinlichkeit besieht, als daß Esther den Tod im Wasser gesunden, und nichts vorhanden ist, was dagegen sprechen würde, daß die Dadacr Lciche eine Wasserleiche ist, so ist auch in dieser Beziehung die Identität wahr׳ scheinlich. Eine im Wasser gesundeue Leiche ist, wenn nicht andere Zeichen gefunden werden, nach einem allgemein ancrkannten Axiom die Leiche eines ertrunkenen Individuums. Wenn Jemand vom Thurme herabfälll und lein besonderes Merkmal an ihm zu finden ist, so wird jeder vernünftige Mensch sagen, der Betreffende sei gestorben, weil er vom Thurme herabgefallen ist. ganz so ist es auch mit einer Wasserleiche. Redner wiegt dann -die Argumente, welche die sezirendcn Aerzte für ein Alter von 18 bis 90 Jahren angeführt, gegen jene ab, welche die Professoren für ein Alter von 14 bis 17 Jahren abgaben, ferner die Aussprüche bezüglich der Entwicklung der Knochen׳ bildnng, worüber sich Traitler und Genossen aus dem veralteten Buche von Taylor insormirten; er weist ferner nach, daß Alles darauf hindeule, daß die Leiche während der 79 Tuge, die zwischen Esther's Verschwinden und dem Aussinden der Leiche liegen, immer im Wasser gelegen, wofür die Professoren fünf sehr gewichtige Gründe angeführt haben. An der Lciche hat die Epidermis gefehlt; davon steht zwar nichts im Protokolle, aber da die Professoren nach der Exhnmirung keine Spur der Epidermis mehr entdecken konnte׳.׳., trotzdem dieselbe in der Erde große Widerstandsfähigkeit zeigt, so muß sic schon in Dada ge׳ fehlt haben und zwar in Folge des langen Liegenim Wasser. Noch einen Beweis giebt cs, daß die Epidermis der Leiche ab׳ gefallen war, und dieser ist, daß an den Kleidern der Leiche vom Landeschcmikcr Felletar Epidermissctzen und andere Fäulnißprodukte nach spektroskopischer Untersuchung ausgesnnden wurden. Dies beweist, daß die Lciche in einem Stadium solcher Fäulniß war, die den Eintritt des Todes viele Wochen vor dein Aufsinden der Lciche bedingt. Wohl weiß ich, daß der Herr Privatkläger sagen wird, diese Kleider können ja ans dem Körper einer andern Lciche gewesen fcin_ und dieser Leiche vor dem Ausfinden angelegt worden sein. Daß auch diese Voraus׳ setznng falsch und unzulässig ist, werde ich später beweisen. Und nun das Fehlen der Haare! Wahrlich, hoher Ge« richtshof, ich kenne bisher keinen wie diesen gearteten Monstre» Prozeß, der so an einem Haare hängen würde, in welchem daS Vorhandensein oder der Abgang der Haare eine solche Wichtig, feit hätte, wie in diesem. Die Herren Aerzte, tvelche am 19. Juni die Sektion der Dadacr Leiche Vornahmen, nahmen in Bezug auf die Behaarung, ans welche Beweisgründe gestützt weiß ich nicht, an, die Leiche sei auf künstlichcin Wege ihrer Behaarung beraubt worden; dies erweiterte dann jene gewisse öffentliche Meinung dahin, die Haare seien abrasirt worden; die Aerzte haben jedoch die Art der künstlichen Entfernung der Haare unbestimmt gelassen, aber Dank der Gnade der göttlichen Vorsehung und der Weisheit dieses hohen Gerichtshofes wurde die Exhnmirnng der Dadacr Leiche ungeordnet, und fanden die Pester Universitäts-Professoren ans der Kopfhaut theils leere Haartaschen, theils Haartaschen, in denen die Haarzwiebeln vor- Händen waren und zum Theilc über die Oberhaut hervorragten, zum Theilc unter derselben endeten; schließlich fanden sic, daß ein großer Theil der Haare überhaupt ganz ausgefallen ist. Wie können nun die Herren Doktoren Traitler und Genossen diese Erscheinung mit ihrer Behauptung in Einklang bringend Würde die Behaarung künstlich entfernt worden sein, dann hätten alle Haare in gleicher Höhe über der Kopfhaut vorgefnndcn werden müssen, tveil doch bei gesundem Sinne sich Nie׳ mand einbilden wird, daß ein Messer oder die Schcere unter der Kopfhant hätte in Anwendung gebracht werden können. Die Entfernung der Haare ans künstlichem Wege erweist sich als eine ohne alle Gründe angenommene Hypothese, wie über׳ Haupt dieser ganze Prozeß vom Anfang bis znm Ende auf Hypothesen anfgebant ist; bei jeder neuen Phase traten neue Hypothesen hinzu. In diesem ganzen Prozesse giebt es keinen Thatbestand, kein Faktum, nichts ist erwiesen. Alles ist Hypothefe. Am 1. April v. I. verschwindet ein Mädchen, die Mutter desselben, die Bevölkerung und der exmillirte Unter׳ snchnngörichter stellen die Hypothese auf, dieselbe sei von Inden ermordet worden. Wer waren die Mörder? Es folgt eine neuere Hypothese, daß dies nur die Schächter gewesen sein können; man findet eine Leiche, sofort tritt die Hypothese in ihre Rechte und erfindet die Theorie des Leichenschmnggels, und so gelangen wir in der Kette der Hypothesen zu der inter׳ cssaiuesien derselben, ich meine das Gutachten der jezirenden Herren Aerzte. Bei der am 17. Dezember vorgcnoinmencn Exhnmirnng der Leiche finden sich keine Nägel, was die Universitäts-Pro׳ fcssoren in ganz natürlicher Weise erklären. Die Herren Traitler und Genossen sind aber sofort mit einer Hypothese zrir Hand, indem sie behaupten, die Nägel können nur gestohlen worden sein; das Gehirn der exhnmirten Leiche repräsentirt sich als chokolade׳ braune Flüssigkeit, was einen hohen Grad der Fäulniß involvirt, der genau in das durch die Professoren Schenlhaner, Mihalkovics und Bclky abgegebene Gutachten paßt; die Herren Traitler und Genoffen stellen aber die Hypothese auf, der