Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 40 (4.10.1883)
- Article
- Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
- Date
- 1883-10-04
- Page
- 708 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/2932754-2932996-2933036-2954354--13702-2954401- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
708 (Serirf)tMjofc;11r Derfi'upin^ ftctte. Hierm-ich ist dieses Gu lochten nls Togn'.a onfgestettt, aber ich kenne aus dem bediele der Gelichlsborkelt lein Dogma. Die Niiiglieder des Landes- Lanikälsrorhcs befassen sich meines Lr'issens nicht mit Augelegenheilen der gerichtlichen Niedizitt, und diese Angelegenheiteit sind nicht aus Büchern zu erlernen. Hieraus folgt, das; wir das (Gutachten von Lachverständigen, die der gerichtlichen Medizin unkundig sind, mit viel größerer Nescrve hiimebmcn müssen, als das der -sachverständigen, die sich mit gerichtlicher Medizin befassen. Ich habe auch Einiges cinsznsteklen bei denn Per fahren der obdnzirenden Acrzte, die ain lO. und 20. Juli ihr Gutachten abgaben. I-ch kenne diese -Herren Aerzle, ich weis; es, daß sie rccho'chasscnc, aus dcut Gebiete der praktischen Medizin an er׳ kannte Persönlichkeiten und und in jeder Beziehung Ächtung verdienen. Ich bin genölhigt, auszusprcchen, das; sic in ihrem offiziellen Borgehen vom I!>. und 20. Juli sich viele Irrlbümer und Fehler zu Lchnlden kommen ließen, und dies bin ich dein Umstande znznschreiben gezwungen, welchen sie hier selbst erlvähuten, daß sie auf dem Gebiete der praktischen Anwendung der gerichtlichen Medizin nicht so bewandert seien, so daß von ihnen in dieser Angelegenheit eine bessere Arbeit und weniger Oberflächlichkeit nicht zu erwarten gewesen wäre. Dr. Trainer erklärte zum Beispiel am 1:5. Juli hier vor dem Gerichtshöfe, daß er eine mazcrirre Leiche noch nie gesehen, daß er die während des Obduzireus gemachten Erfahrungen!licht auszuarbeilcn pflegt; ich bemerke, daß Nokitanskch, der 70,000 Reichen, und Scheuthauer, der -l0,<>t0׳ Leichen sezirle, bei jeder Gelegenheit ihre Wahrnehmung nolirtcn; er anerkennt es, daß es ihm gar nicht einsiek, daß eine Gxhumirung und neue Obduktion staktfinden könnte,!vährend inan bei diesen! Verfahren zunächst daran denken muß; er erklärt, daß er bei Bestimmung des Alters die allgemeine Entwicklung zur Basis nahm; aber aus mein Be-- fragen bekannte er, daß er den Begriff ..allgemeine Gulu'iNlnng" nicht desiniren könne. Gegen das Verfahren des Herrn Lach׳ verständigen müssen aus den! Grunde rnotivirte Bedenken er׳ hoben werden. Herr Trainer .erklärte selbst: Wenn ich geivnßr hätte, daß inan aus der Reiche eine so große Frage machen werde, wäre ich anders vorgegangen. Allein eine jede Unternehiuung muß der Beauftragte so vollführeu, das; dieselbe in jeder Beziehung sich als richtig darstelle, solche Ausflüchte darf ein Beanslragtcr nicht Vorbringen. Endlich stellte es sich heraiis, daß Traitler die Theorien des Abbrechens und Anssallens der Haare nicht lcnnt. dkicht glüNIichcr war aber auch der Lachvcrständige Gngen Kiss mit seinen Bemerkungen, durch welche er einen glänzenden Beweis dafür lieferte, daß er diese Angelegenheit nicht ernst nahm. Gr erklärte, daß er eine!nazcrirle Vcidjc noch nie sczirte; anßerdent sehen seine Anssiihrnngcn außer Iweisel, daß er zwischen einer mazcrirten Leiche und einer begrabenen keinen Unterschied zu machen ivifse. Gr gestand, das; er bei der Tadacr Leiche die hohlen Knochen als Basis für die Bestimmung des Alters der Vcidjc nahm, nud als ich ihn befragte, tvic er dieselben ansah, erklärte er, das; er sie durch die Muskeln anfühlte. Ich bemerke, daß auf dieser Basis das Alker zu bestimmen absolut unmöglich ist. Außerdem gestand er. das; er kein anderes Lymplom der Anämie U-une, als die totale Blutlosigkeit. Hiernach muß er jede Wasserleiche als an Anämie gestorben betrachten. Gndkich erklärte er noch, daß er die neueren Fachschriften nicht slildire, weil er derselben nicht benörhigc. Ladislaus Horvath erklärte, daß er eine solche Wasserleiche noch nie gesehen, daß er die gerichtliche Mediün nie srndirt und daß er nie den Versuch angesteklt habe, ob an einer Wasserlcichc das Fehlen der Nägel wahrznnehntcn sei. Diese Lachverständigen untersuchten die Haartaschcn, die Haare nicht; sie bestimmten das Vorhandensein der Nägel nicht, sie untersuchten nicht die ostcologischcn Gntwickelnngsvcrhältnissc der Leiche, und trohdcm gaben sie ein Gutachten über das Alter derselben, und;rhuaus Grund solcher Grscheinnngen ab, ans welchen dasselbe absolut nicht zu bestimmen ist. Unter solchen Verhältnisse!׳, kann ihr Gutachten nicht in Betracht gezogen werden, und ich bitte den hohen Gerichtshof, er inögc dieses Gutachten, welches nicht aus dein Niveau der heutigen Wissenschaft steht und der erhabenen Ausgabe der kriminellen Gerichtsbarkeit nicht entspricht, nicht in Betracht ziehen. Ich bitte den Herrn Präsi. deinen um eine kleine Pause, da ich ermüdet bin. Ter Präsident ordnet eine halbstündige Panse an. ׳.Fortsetzung folgt.) Km׳espo!1de1!M!mb Mhmhtcil. Deutschland. Aus Baden, 21. September. Meine in Nr. 24 und 25 dieser Zeitung mitgetljciltcn Bemcrknngcn scheinen doch nicht ganz ohne Erfolg gewesen zu sein. Nicht Herr Dr. H cinSheimer, sondern Herr B i e t e f e l d und Herr NegicrungSassessor Dr. IN aier hier sind zu Mitgliedern des Gr. Oberraths der Israeliten in Folge des Vorschlags dieser Behörde ernannt worden. ׳— Angesichts der vielen antisemitischen Hiobsposien wird eS Sie freuen, daß in unserem Lande bei den am 14. d. MtS. stattgehabtcn Landtagswahlcn fast in allen Kreisen auch Juden als Wahlmänner gewählt wurden, sogar an Orten von säst ausschließlich katholischer Bevölkerung. R. Fu'ttchlwangen, 19. Septr. Am 11. September feierte der Borstand der hiesigen israelitischen KulinSgemeindc Herr Joel I. Weih ermann seinen 70. Geburtstag. Anläßlich dieser Feier wurde ihm von der Gemeinde ein prachtvoller Pokal überreicht. Herr Weihcrmann verdient aber auch dieses Zeichen der Anerkennung seitens der Gemeinde im vollsten Maße, indem er jederzeit die Interessen unserer Gemeinde energisch vertrat und die Verwaltung derselben mit Umsicht und Geschick leitete. Möge cs uns vergönnt sein, unfern Herrn Vorstand noch recht lange in ungebrochener Kraft an der Spitze der Gemeinde zu sehen. * Köslin, 17. September. Der ״Pomm. Reichspost" wird geschrieben: Der Ncustettiner Synagogenbrand wird nun doch das nächste hiesige Schwurgericht beschäftigen und ist Termin ans den 18. Oktober angesetzt. Als Dauer sind für die Verhandlung etwa a׳cht Tage in Aussicht genommen, da etwa GO BelastnngSzcngen zur Vernehmung gelangen und die (jndischeu) Angeklagten wahrscheinlich eine gleiche Zahl von Entlastungszeugen zur Verhandlung stellen werden.