Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 40 (4.10.1883)
- Article
- Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
- Date
- 1883-10-04
- Page
- 701 (sequence 1)
- Language
- German
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M 40. Jcschnrnn. 701 Die Verhandlung desTiSza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyireglihäza. (Fortsetzung der Verhandlung vom 28. Juli.) Bertheidiger Ignaz .Henmann: Löblicher Gerichtshof! Im Parlamente wird ein Antrag, der aus den Umsturz eines vom gesunden Menschenverstände und der Moral sanlkionirten PrinzipeS hinziclt, einfach durch Ucbcrgang zur Tagesordnung be. seitigt. Ein solches Statarial-Gerichtsversahren ans dem Gebiete der Judikatur bildet die amtliche Zurückweisung irgend einer Anzeige. Die« wäre daö würdige?00* jener Anzeige gewesen, bezüglich deren der betreffende Stuhlrichier diese* Komitates damals in dem Sinne entschied, daß er das in Verlust gcrathenc Mädchen , einfach knrrentirtc und der Bitte, in dem jüdischen Tempel nachzugrabcn, nicht willfahrte. Mit der größten Anerkennung danke ich der Bevölkerung dieses Komilatcö, daß sie inmitten fieberhafter Erregung und dcö siürinischen Kampfes der Leidenschaften diese stnhlrichterliche Disposition besprach und unbefangen, mit kaltblütigem Ernste das Vorgehen des Stnhlrichtcrs gntgcheißen hat. Später jedoch genügte die kindliche Rede eine* vierjährigen Knaben, um die Kriminal- Untersuchung cinznleiten, und so müssen wir uns mit Ernst mit dieser Anklage befassen. Bezüglich einer ähnlichen Anklage hat das wohledle Szabolcser Komitat hundert Jahre zuvor, im Jahre 17l11, in der KomitatS-Kongregation dahin entschieden, daß der Obcr-Stnhlrichter angeiviesen werde, dahin zu streben, ans dem Kopfe der Bevölkerung den Aberglauben heraus;»- schlagen, daß die Juden zum Osterfeste Ehristenblnt bcnöthigten. Ich weiß nicht, ob es dem amtircndeu Stnhlrichter an nöthigem Eifer gebrach. Thatsache ist, daß ihm dies nicht gelungen ist und daß heute, zur Zeit der Herrschaft des gesunden Menschen- Verstandes, am Ende des ersten Jahrhunderts nach Prollamirung der Menschenrechte, im Zeitalter der Rechtsgleichheit und der NeligionS-Frcibeit, von jener Generation, die durch den Suez-Kanal zwei Weltthcile von einander riß. den St. Gotthard durchbohrte und einen submarinen Weg baut, die Blutschuld wieder anfgcfrischt wird, von tvelcher päpstliche Billlen, fürstliche Dekrete, Autoritäten der Theologie sagen, sie sei eine böswillige Verleumdung, eine elende Lüge; daß dies hier im Zentrum des KomitatS auf unmoralischem, ungesetzlichem Wege geschieht, indem fatsche Zeugen und lügenhafte Beweise . . . . (Anhaltende Unruhe im Publikum.) Präsident: Ich fordere den Herrn Advokaten auf, in den Schranken der Schicklichkeit und des Anstandes zu bleiben und Andere nicht zu verdächtigen. Dr. Henmann: Ich akzeptire mit Ehrerbietung dir Mahnung des Herrn Präsidenten, jedoch rcflelkirc ich bloß auf die Daten der Schlußverharrdlung. Ich verlvcise darauf, daß sub Zahl i n ein konfiszirter Brief sich befindet und daß diese Konfiskation ein gegen das Strafgesetzbuch verstoßendes Vorgehen ist. Ich verweise darauf, daß mit Verletzung und Umgehung der heiligsten Rechte, der väterlichen nämlich, ein Zeuge durch das Komitat in administrative Gefangenschasl gesetzt wird, nur deshalb, weil er der einzige belastende Zeuge ist; ich verweise darauf, daß im Lause der Schlußverhaudlnng dieses Pro. zesscS, der doch ausschließlich schon in die Sphäre dieses Gerichts- Hofes gehörte, durch den Stnhlrichter Voruntersuchungen gepflogen wurden; ich verweise darauf, was auch Frau Vamosrz sagte, daß dieser Prozeß zum Kampfe des Ehristcinhums gegen daö Jndenthum gualisizirt wird. Präsident: Dies ist lediglich die Auffassung der Frau Vamosy. Dr. Henmann: Dieser Rückfall wird hoffentlich bald überholt sein. In seinem ״Der Ursprung der Rasten" betitelten Werke von unvergänglichem Werlhc sagt Darwin, daß solche charakteristische Erscheinungen, tvelchc längst für verschwunden gehalten wurden, Plötzlich an den Rassen wieder zu Tage treten. Die Gesetze der Uebertragungcn sind wohl nicht bekannt, und Niemand weiß, woher gewisse Eigenlhümlichkeiten stammen und wie diese vom Vater auf den Sohn, von Ahnen ans die Nachkommen vererbt werden. Doch liegt deren Erktärnng vielleicht darin, daß die Neigung zur Ncnfchasfnng dieses verlorenen charakteristischen Merkmals latent von Generation auf Generation übergeht, wie ein verkümmertes Organ, bis eS schließlich iimcr günstigen Verhältnissen bei späten Nachkommen sich entwickelt und vorherrschend wird. Dieser itlnstrc Autor hebt hervor, daß beim Rindvieh eine solche Vererbung dann eintritt, wenn dasselbe ins reise Alter gelangt. Einer eben solchen Erscheinnng stehen lvir auch hier gegenüber, eine längst geschwunden geglaubte Eigenthümlrchleir sehen wir wieder erstehen, lvenn die Kleinen der Nation, dir Di! mim,rum gentium derselben, sich mit katilinarischcn Existenzen verbinden und die Zeit für gekommen erachten, um daö leider noch immer bestehende Ghetto der Inden zu erstürmen und zu Plündern. Die vaterländische Geschichte bietet viele Beispiele dafür, daß Habsucht und Neid jede Gelegenheit zur Förderung egoistischer Ziele erhaschen. Präsident: Die Leidenschaft, Herr Advokat, ist ein schlechtes Argument. Ich bitte Sie nochmals, sich des provozirendcn Tones zu enthalten. Dr. Henmann: Ich habe keine Personen genannt, und nimmt eö Jemand aus sich, so kann ich nichts dafür. Ich spielte bloS auf die jüngst erschienenen Monographien unseres Vater* ländischen Historikers Stephan JllcoShazy an; damals wurde gegen eine Menge vornehmen Personen die Fisentis• actio eingeleitet, nur deshalb, um das Vermögen derselben unter sich austhcilcn zu können. Präsident: Daö hängt nicht mit dem gegenwärtigen kon. treten Falle zusammen. Dr Henmann: Ich habe cs zur Jllnstriruug angeführt (Bewegung im Publikum). Während jedoch in vergangenen Jahrhunderten die Blutschuld als ein ans ritueller Basis ruhendes Bcrbrcchcn anerkannt wurde, wird heute das Feigenblatt dcS Fanatismus umgehängt, gleichsam als Konzession an den Zeitgeist, und heute spricht der Untersuchungsrichter in seinem Bescheide nur von einer angeblich rituellen Basis. Es ist cigeuthümlich, daß alle Kombinationen des UntersilchnngS. richlers von der Basis an, von der er ansgegangen, bis zum Schlüsse der Untersuchung sich als falsch, unrichtig und unwahr heransgcstellt haben. Wenn dort wirklich ein Mord geschehen und auf die Weise geschehen und von Denjenigen, wie dies Moriz Schars darstelltc, so ist das nicht ans Gründe des Fanätiömns znrückznführcn und nicht die That eines unzurechnnngSfähigen Fanatikers, sondern ein ritueller Mord, zweifelsohne ein religiöses, zeremonielles Verbrechen. Aber die Basis, auf der dieses Märchen beruht, haben meine Kollegen bereits vernichtct, die belastend erscheinenden Daten haben sich als nnhaltbar erwiesen, mir bleibt kaum etwas zu erwähnen übrig. Der Mord wurde und konnte doch nicht erwiesen werden, da die Untersuchung von einem ganz falschen Ausgangspunkte auSging. Jenes starre Festhalten an den angeblichen Motiven der Thal konnte natürlich zu keinem Resultate führen und so geschah es, daß gleichgültige Momente, bedeutungslose Ereignisse mit der ausgestellten Hypothese in Verbindung gebracht lvnrden. Diesen Vorgang illnstrirr auch der Fall meines Klienten Einanuel Taub, den von Anfang an kein Verdachtsmoment belastete. Im Geständnisse des Kronzeugen kommt sein Name gar nicht vor, ja, er war am Thatorte gar nicht zugegen, wie dies Mori; hier bei der Schlnßverhandlnng erklärte und dem Untersuchungsrichter ins Protokoll diktirte. Es ist kaum glaub-