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Jeschurun · 1883-09-06 · Heft 36 (6.9.1883) · p. 625

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 36 (6.9.1883)
Article
Österreich-Ungarn : Pest [Nachricht]
Date
1883-09-06
Page
625 (sequence 3)
Language
German
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Pöbel buchstäblich in Stücke gehackt; der Kreisnotär Bittcra in Magendorf liegt tödtlich verwundet darnieder. In Zala-Lövö kommandirtc ein ״Herr" die Ränder und lcitetc die Plünderung. Die Räuber hatten an manchen Orten Gcräthc mitgeschleppt, um die Habe der Inden nach Hanse zu schassen. Biele, die vor Kurzem nicht das Nothwendigste hatten, verprassen das geraubte Gut. — Bom Minister Tisza ist folgender Erlaß an alle Behörden des Landes ergangen: 011(311״ in meinem Erlasse vom 2. Oktober 1882 habe ich das Mnnizipinm angewiesen, bezüglich der Aufrechthaltnng der gesetzlichen Ordnung die schärfste Aufsicht zu üben und cs für seine unerläßliche Pflicht zu erachten, die unter der Firma des Antisemitismus geplanten Ansschreitnngen nöthigenfalls auf's Energischeste zu verhindern. In der jüngsten Zeit haben diese Hetzereien eine größere Ausdehnung angenommen, ja an mehreren Orten kamen Exzesse der gröbsten Art, Raub- und Brandstiftung vor. Deshalb ist cs nothwcndig. mit gesteigerter Energie alle Präventiv- und Vorsichtsmaßregeln zur Verhinderung dieser Ausschreitungen zu treffen. Mit Berufung auf meinen obigen Erlaß fordere ich neuerdings ernstlich das Mnnizipinm auf, die Komitats-Beamtcn, sowie die Vorstände der Städte und Gemeinden bei persönlicher Verantwortlichkeit anzuweisen, ihre im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit der Person wie des Eigenthnms nnabwcislichen Pflichten auf's Pünktlichste zu erfüllen. Derlei Unruhen bezweckende Vorbereitungen gelangen jedem Vorsteher zur Kenntniß, und wenn er eine wachsame Aussicht über alles das ausübt, was in der Gemeinde geschieht, wenn er die in der Gemeinde weilenden Fremden und die Haltung derselben mit Aufmerksamfeit verfolgt, und wenn er ans Grund der in Erfahrung zu bringenden Dinge nngesämnt seine Verfügungen trifft-, im Rothfallc auch Militär - Brachielgcwalt verlangt, dann ist es unmöglich, daß solch bedauerliche Ausschreitungen znm Ausbruche gelangen können. Insoserne in der Gemeinde Agitatoren erscheinen sollten, so sind dieselben sofort zu verhaften, und esist gegen dieselben die gesetzliche Verfolgung einznleiten, ebenso gegen die Exzcdcirien. Jeder Bürger des Vaterlandes kann in erster Linie von seinem Gcmcindevorslandc und Komitats Beamten mit Recht die Erhaltung. bei״ Ordnung und die Sicherheit der Person und des Eigenthnms begehren. Die Beamten und Gemeindevorsteher sind daran zu erinnern, das; sie für alle ihre Versünmnisse die Verantwortung trifft. Wolle mir das Munizipinm die Hoffnung, gestatten, daß die zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe Berufenen, auf dem Territorium der Jurisdiktion einzeln und insgesammt, mit vereinter Kraft, von der Bürgerschaft unterstützt, mit aller Ellergie diese ihre Pflicht erfüllen, über die Person und das Vermögen ihrer Mitbürger wachen und Alles anwendcn werden, damit der gute Ruf Ungarns, die Friedens- und Ordnungsliebe des ungarischen Volkes durch Ver- Hinderung, im Rothfallc durch Bestrafung einzelner gewissenloser Agitatoren und Ruhestörer, auch in Znknnst erhalten bleiben. Pest, 28. August l88:Z. Tisza." Das Standrecht ist im Zalaer Komitat verkündet und der Obergespan Herr von Glavina znm Rcgiernngstommissar mit ausgedehntesten Vollmachten ernannt. Pest, September. Von Seiten des Oberstaatsanwalts Kozma ist an die Staatsanwälte von Groß-Kanizsa, Zala-Egerszeg und Kaposvar eine Auffordernng zur energischen Verfolgung der Tumultuanten ergangen. Es heißt in derselben n. A.: ״Der Herr Staatsanwalt hat bis ans weitere Verfügung ans seinem Posten zu verbleiben, seine ganze Zeit und seine ganze Thätigkeit daraus zu verwenden, daß gegen die bereits eingezogcnen und die noch ans freiem Fuße besindlichen Thätcr, Rädelsführer und Hetzer bei sofortiger Verhaftung der Letzteren, die Untersuchung streng, nnparteiisch und ohne jede Schonung eingeleitet und so zu Ende geführt werde, daß dieselbe auch zu thatsächlichen! Resultate führe. Ich theile hiermit dem Herrn Staatsanwalt meine Auffassung mit, daß diese Bewegnng solche Dimensionen und eine solche Richtung ohne die leichtfertige, unbesonnene Haltung oder gar sträfliche moralische .Konnivenz einzelner behördlicher Personen und einiger sogenannter Hcrrcnleutc. niemals angenommen hätte und auch nicht hätte annehmcn können. Ebenso ist cs unmöglich, -daß die Untersuchung resultallos bleibe, wenn dieselbe nicht durch geheime Neigungen, pflichtvergessene Parteinahme oder gar durch sträfliches Einverständniß der betreffenden Organe absichllich vereitelt wird. In diesem Falle darf daher nicht davon die Rede sein und wird auch nicht davon die Rede sein können, daß die Untersuchung einige irregeleitete, blöde Gassenjungendumme Tagelöhner und Lehrbnrschen der sühnenden Staatsgewalt hinwcrse, sondern wir erwarten von den Betreffenden, daß sic Jedermann ohne Rücksicht ans Beschäftigung, soziale Stellung, :)taug und Kleidung vor Gericht stellen, der, sei es durch Rath, sei es durch Beispiel, au dieser Empörung mitgewirkt, welche über das Land und die Nation schon so viel unsagbare Schande gebracht und denselben so unendlichen Schaden verursachte. Der Herr Staatsanwalt wird bczüglich aller der Belasteten, gegen welche die Theilnahmc' an den Ruhestörungen erwiesen wird, auf Grund der l־r>H bis 155 des Strafgesetzbnchcs die Anklage ans Empörung erheben und zugleich den Antrag ans Fortdauer der Untersuchungshaft stellen. Ich hoffe, daß der Herr Staatsanwalt nach diesen Ereignissen mit sich darüber im Reinen ist, das; ein pflichtbewußter richterlicher Beamter unter so ernsten

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