Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 35 (30.8.1883)
- Article
- Kollektiv-Berichte aus Ungarn
- Date
- 1883-08-30
- Page
- 586 (sequence 2)
- Language
- German
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donnert den ungarischen Juden zu: ״das einzige Vcrcinigungsmittel der Juden auf konfessionellem Gebiete sei .,die israelitische Knltusgcmcindc." Mit welch rührender Bescheidenheit die ״Kanzlei" ihre sclbstcigcnc Existenzberechtigung desavouirt!-— Der zweite Thcil gipfelt in den Worten: ״Viachcu wir ein Ende den Gcmcindczwisten, stellen wir die gestörte Gcmcindccinheit wieder her.״ Schön gesprochen, geehrter Herr Schweiger! doch wenn es 3l)1!c1r wirklich ernst darum zu thun ist, die ״gestörte Gemcindccinhcit" wieder herzustellen, der unheilvollen Zerfahrenheit und Zerklüftung ein Ende zu bereiten, dann bitten wir, cs nicht nur bei leeren Worten bcwenden zu lassen, sondern all das zu thun, was Ihrerseits der Ncalisirung dieses preiswürdigcn Unternchmens hemmend entgegengesetzt wurde. Wir wollen Ihnen gratis ein Rezept verabfolgen und das Mittel verschreiben, welches unfehlbar die Wunden, aus denen das ungarische Israel blutet, radikal heilen wird. Up.: Auflassung der ״Landcskanzlei." Abrogirung der ״Kongrcßstatuten", welche von den hervorragendsten rabbinischcn Koryphäen H irsch - Frankfurt, E t t lin g er - Altona , Bauibcrgcr-3Biirzb 11 rg, Hildesheimer- Berlin jc. entschieden perhorrcszirt wurden. Präzise Befolgung der Bestimmungen der תושב״ב und wie diese in den Ritnal-KodizcS ״Schnlchan Aruch" kodifizirt sind. Abschaffung aller eingeführten Reformen in Synagoge und Gemeinde. Beherzigung der Worte unserer Weisen: בל הנזשנה יידו על התחתונה. :c. :c. D1\ Arguö-Beritas. Wenn Sic dieses Mittel in Ihren Kreisen recht anwenden, dann garantircn wir, daß das gewaltsam zerschmetterte בלי מהזיק ברנה לישראל bald wieder hergcstellt sein wird. — Am Schlüsse des. Zirkulars wird's endlich durchsichtig, worauf dieser liebreiche Appell abzielt. Demselben ist nämlich unter Anderem auch ein 1U Fragen enthaltender Bogen beigelegt, und der ״Nnndschreibler" ersucht die Gemeinde - Repräsentanzen, ״behufs chcmöglicher Regelung der jüdischen Gcmeindczustände, den ausgcfülltcn Fragebogen ihm bis Ende August einzusenden." Die Fragen ab ovo iisque ad mala haben alle blos ans die Matrikelführung Bezug und das Ganze ist nichts mehr und nichts weniger als ein vcrsnchter Eoup, die Gemeinden auf den Leim zu führen. — Seit dem 18. Mär; des Jahres 1870 ist cs den orthodoxen Inden Ungarns gestattet, aus bem Berbandc der Rcformgcmeinde zu treten und der nächstbeliebigen orthodoxen Gemeinde sich einverlcibcn zu lassen, und selbstverständlich haben die orthodoxen Separatisten auch mit der Matrikelführung der Kongreß-Gemeinde nichts gemein und lassen vorkommende Gcbnrts-, Trauungs-, und Stcrbefällc bei dem orthodoxen Nabbinatc ihrer Zuständigkeit inunatrikulircn. Diese Freizügigkeit ist der ״Kanzlei" von allem Anfang an ein Dorn im Auge gewesen, doch sic vermochte es nicht, den Ncichstagsbcschluß dal. 18. März 1870 zu altcriren; alle möglichen Bercitelungscxperimente scheiterten an der Klippe der Unmöglichkeit. Am 15. November 1881 ist cs ihr endlich gelungen, den ihren Zielen und Zwecken geneigten und gefügigen Minister Trüfort zu persuadircn, daß er den liebergang von einer Partei zur andern erschwere, und Herr von Tröfort hat eine Minister! al-Verordnung erlassen, in welcher ausgesprochen ist: ״daß die Austretcnden verpflichtet sind, nicht nur für jenes Rechnungsjahr der Kultus-Gemeinde, in welchem ihr Austritt erfolgt, sondern noch weitere drei Jahre hindurch bei der vcrlassenen Gemeinde die statutenmäßig auf sie auSgeworfene Knltnsstener und die sonstigen Lasten der Kultusgemeinde gerade so zu zahlen und zu tragen, als ob sic noch Mitglieder der Gemeinde waren." — Doch anch dieses gedachte Präscrvatiomittel bewährte sich in der Praxis nicht; ein orthodoxer Jude scheut auch das Opfer einer mehrjährigen Doppelsteucr nicht, um nur sein religiöses Gewissen beruhigt zu haben. — Aber die Noth macht erfinderisch, und die ״Kanzlei" kam auf die barocke Idee, wenn cs im Kultuslcbcn keinen Kitt giebt, der die Juden verschiedener Gesinnnngen znsammenhält, so sollen sie durch ein politischcs Band zu einer Einheit verknüpft werden. — Das Matrikenamt ist eine Institution rein politischer Natur, die mit der Religion und dem Kultus in keinerlei Konnex steht — so soll denn diese ein Vehikel sein zur Regelung der zerrütteten Gemeindeznstände. ׳Nach unserem Dafürhalten glaubt die ״Kanzlei" hierdurch mehrfache Vortheilc für ihre Partei einzuheimsen: 1) daß die in einer Kongreßgciilcinde domizilircnden orthodoxen Inden, trotz des Austrittes wegen religiöser Bedenken, in politischer Beziehung dem Gcmeindcverbandc fortdauernd angehörcn und vorkommcnde Fälle bei der Kongreßgeincinda immatriknliren lassen müssen; 2) bei der event. Tcrritorialcintheilung der Rabbinatsbezirkc das Partei gebiet möglichst zu erweitern; und 3) falls einem orthodoxen Rabbiner, im Sinne des bewußten Ministerialerlasses die Besähigung zur Matrikclsührung abgcht, den nächstwohnenden Kongrcßrabbiner mit derselben zu