Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 31 (2.8.1883)
- Article
- Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
- Date
- 1883-08-02
- Page
- 491 (sequence 1)
- Language
- German
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401 Die MMmt dcs ^fiufiüUfifatjrciiö int Tlökl1-Es;l>!m 21 ij i ven Y haza, 21־ Juli. 2lchtnndzwanzig aufrcgcnbc Vcrhandlnngstage ßd)cn zur Oiciflc, achtnndzivanzig Tuge heißer Kümpfe zwischen Wahrheit und Trug, zwischen Fanatismus uud Rechtsgefühl, zwischen wehrlosen Verfolgten und nach deren Bin! dürstenden mächtigen Feinden — zwischen Barbarei nnd Zivilisation, zwischen mittelalterlicher Rechtsvergewallignng nnd aufgeklärter Instizhandhabnng, zwischen satanischer Bosheit und leidender Unschuld. Die ganze Wett schaut bangen Herzens in gespannter Erwartung ans den AnSgang dieser Kümpfe hin. Denn nicht den armen unschuldigen, seit scchSzehn Monaten im Kerker schmachtenden, als Schlachtopfer auscrschenen Münncrn allein gelten die Angriffe, sondern vor Allem der hehren göttlichen Lehre des Indenthums, des IndenthumS, welchem Alles entstammt, was an Erleuchtung des Geistes, an Veredelung des Herzens, an Läuterung der Empfindung in der Menschheit lebendig ist, beglückend, beseligend, tröstend und erhebend. Gegen, das Indenlhum halte man sich verschworen, um ihm den Todesstoß zu versetzen durch die furchtbarste aller Anklagen, durch den von den Satzungen seiner Lehre angeblich geheiligten Mord. Dazu war das Dorf TiSza-Eszlar, die dortige kleine Synagoge mit ihrem Schamcsch unb drei Schüchtern ansersehen nnd in frevelhaftem Sinne ein Gewebe von Abscheulichkeiten gesponnen, um die regelrechte Abschlachtung eines Kindes an der Gottes- Verehrung geweihten Stütle unmittelbar vor dem Passafeste durch die Organe des Gerichts über allen Zweifel feststcllcn zu lassen. WaS hat das langwierige Beweisverfahrcn zu Tage gefördert? In einen bodenlosen Abgrund sittlicher Bcrkommcnhcit hat es einen Blick eröffnet, daß jeder Menschenfreund mit Entsetzen znrückschreckt. Eine jeder Gesetzmäßigkeit Hohn sprechende Untersnchnngsführung, theilweise von einem Mörder und Lüstling geleitet, durch entsetzliche Torturen erpreßte Aussagen, offenkundige Meineide. Wer bildete die nächste Ocssentlichkeit der Bcr- Handlungen? Eine pöbelhaft sich gcdchrdcudc ״höhere" Gesellschaft, welche die Majestät der an GotteS Statt die Wahrheit zu erforschen berufenen irdischcu GerechtigkeitSpslcgc mißachtend, die Angeklagten verhöhnte, und deren Bornehmsler sich an den Vertreter deS höchsten IustizanttS des Landes in frechem Muthc vergriff. Und worauf gründete sich der entsetzliche Ban der Anklage? Attf die Aussage eines vierzehnjährigen, seinen Vater schmähenden, seine Religion lästernden Buben, und auf das fabelhafte Zengniß eines sich in Widersprüchen bewegenden FloßknechtS, dessen Depositionen fünf andere glaubhafte Personen und ein richterliches Aktenstück Lügen strafen. Dieser Letztere, Matej, ist bereits trotz des Widerspruchs der Staatsanwaltschaft vom Gerichtshöfe zum Erstaunen aller Gesetzeskundigen zur Ableistung des Eides zngelassen worden. Es handelt sich in diesem Augenblicke um die Beeidigung des Ersteren, des Knaben Moriz Scharf. Der Präsident deS Gerichts, Herr von Korn iß, hatte den StaatSanwalr und die Vertheider anfgcfordert, deswegen ihre Anträge zu stellen. Einer der Letzteren, Di׳. Fried mann, beantragte, den Zeugen Moriz Scharf vor die Schranken treten zu lassen, um, wie es das Gesetz verlangt, in dessen Gegenwart über diese Frage zu verhandeln. Nach einer knappen viertelstündigen Panse erschien dieser zu einer so traurigen Berühmtheit gelangte Knabe, um zugegen zu sein, wie diskntirt wird, ob er fähig uud würdig sei, den Namen GotteS im feierlichen Eidschwur anzurufen. Er schaute nicht rechts, noch links; den Blick an den Boden gehestet, eilte er vor die Barre. Dann erhob sich der würdige Staatsanwalt Szcyffert und. machte geltend, daß in Anbetracht deö für den Zivilprozes; noch nicht eidfähigen Alters er bei dem Mangel einer besonderen diesbezüglichen Bestimmnng in der Slrafprozeßordnung die analoge An- Wendung der Vorschrift in dem ersteren beantrage und den noch nicht fünfzehn Jahre alten Zeugen nicht zu beeidigen bitte. Außerdem aber, fuhr er mit großem ׳Nachdrucke fort, könne Moriz Scharf nicht zum Eide kommen, weil er hier öffentlich den Vater beschimpft nnd seine Religion verleugnet nnd sich in seinen Anssagen widersprochen habe. Aehnlich spricht der Vertheidiger Dr. Fried m a n n, nur schärfer und entrüsteter das Verhalten des Knaben verdammend, der ״den Hcnkcrslrick für seinen Vater dreht." Kein Herz, das noch nicht durch teuflischen Haß verhärtet ist, blieb ungerührt bei der schwangvollen Rede. Ihm folgte sein Kollege Du. EötvöS, der den Zeugen einen Gefangenen nennt, der zwischen Mauern von jeder Berührung mit Andern seit Jahresfrist getrennt ist, von Haidncken und GcnSdarmen bewacht lmrb,. nicht ans eigenem Wollen frei aussagte, sondern ״als der Zeuge des Komilats" hier erschien. ״Erhalte einen Gott, aber er hat ihn jetzt verloren, er kann GotteS Namen nicht anrnfcn — die Reinheit des ungarischen Gerichtsverfahrens würde dadurch befleckt." Der dritte Vertheidiger, Du. Funtak, kam an die Reihe: ״Schauen wir diesen Knaben an-," rief er ans, ״welchen Eindruck machen diese feierlichen Reden