Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 26 (28.6.1883)
- Article
- Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
- Date
- 1883-06-28
- Page
- 409 (sequence 1)
- Language
- German
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M 26. Jeschnrrrr,. 409 Die Verhandlung dcsTiSza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyircgyhäza. Am 19. Juni, 9*,'2 Ul-r. Richter: Franz Kornis;, Präsident, Gustav Nnssic und Ernst Gruden. Staat Sa n w a 11: Szcysscrt. Vcrtheidiger: Karl Eötvös, Alexander Funtak, Bernhard Friedmann, Ignaz Hcumann, Max Szekcly. Gcrich tsschrcibc 1 ״. Victor Simon. Ersatzrichtcr: Barna Fester. Angeklagte: Leopold Braun, Abraham Bnchsbanm, Lalomon Schwarz, Hermann Wollncr wegen Mord, Joseph Schwarz, Adolpst Junger, Abraham Braun alm.<Lre11ner, Samne! Lustig, Lazar Weinstein, Emanucl Taub wegen Tsteilnastmc am Morde, — Amsel Vogel, Iankel SnülovitS, David Hersko, Moritz Grost, Ignaz Klein wegen Bcihülse beim Morde. Ecladen sind 198 Zeugen. Der Präsident eröffnet die Verhandlung, die den Schleier lüsten werde, welcher über dem Verschwinden des Mädchens Esther Sol y 11! 0 ן i seit 15 Monaten liege. Stehen wir vor einem Verbrechen und welchem? War eS ein Mord, oder ist nur das Gerücht eines solchen anSgesprengt, um gegen eine Glanbensgenossenschast zum Hasse auszuwiegeln? Das Gericht werde Gerechtigkeit üben, sei eS, um das strenge Wort des GcsetzeS auszusprcchen, sei eS, zu seiner Freude, den Bezichtigten die Freiheit zu gewähren. — Stenographen und rnthennchcr Dolmetsch Bertalan Boksan ivcrden beeidigt. — Verth. Heumann bittet, Zeugen und Sachverständige i Professoren Belki, Michalovic, Scheuthaner: Aerzte Fraitler Kis;! abtretcn zu lassen. Staatsanwalt schlicstt sich ihm an. Gerichtshof zieht sich zurück und verkündet, daß dieselben während der Anklagestellung zugegen, dann aber abtretcn sollen. Staatsanwalt: Das Verfahren gegen die Angeklagten ist eingeleitet worden in Folge des Verschwindens der 14 Jahre alten Esther Solpmosi von Tisza-Eszlar, seit dem 1. April 1882 im Dienst ihrer Verwandten, der Frau Andreas Huri in TiSza- Eszlar. Die Letztere sandle Esther am 1. April 18>2 aus, um bei dem Kaufmann Joseph Kohlmayer Farben zu kaufen. Auch die Frauen Lanezi und Czoudas ertheiltcn dem Mädchen Be׳ sorgnngen.. Das war zwischen 10 und ll Uhr Vormittags. Esther ging von dem Ujfalu genannten Theilc des Orts nach dem O-faln genannten andern ÖrtSthcile. Sic hatte 7 Kreuzer bei sich. Es steht fest, dast sie in der Mittagszeit beim Kauf׳ mann war und ihre Einkäufe machte. Ans dem Rückwege nach Ujsaln haben sic Juliane Szabo und Hermann Roscnbcrg, der Dienstherr ihrer ällcrn Schwester Sophie, gesehen. Letztere hat sic gesprochen und ihr nachgcsehcn, bis sie an der am Ende von Osaln liegenden Mühle vorbei war. Seit diesem Zeitpunkt ist sie verschwunden. Die Huri, die Mutter und die Wiuwc Gabriel Solymosi haben sie am Nachmittage vergeblich gesucht. Die Trastcsivortc des jüdischen Tempeldieners Joseph Schars und dessen Frau zur klagenden Mutter gesprochen: die Tochter werde sich ebenso wieder einfindcn, wie das vor Jahren in NomaS verschwundene .Kind, für dessen Abhandenkommen man die Juden damals verdächtigte, bewahrheitete sich nicht. Ebenso hatte die am 1. April von dem Stuhrichter veranlagte Nachforschung keinen Erfolg. Inzwischen verbreitete sich das Gerücht von einem Morde. Die Weiber unterhalten sich davon, das; der flcinc fünfjährige Samuel, Sohn des Tempeldieners Joseph Schars, gesagt habe: ״Ter Vater ries das Mädchen herein und wusch es, nahm es in die Synagoge und der Schächter Bacsi hat c£ geschnitten" und dergleichen. Die Mutter drang jetzt in den ׳Ltilhlrichtcr, gegen die Juden, weiche ihr Kind gemordet, vorzngchcn. Die Voruntersuchung wurde in Eszlar betrieben, in Folge derselben verfügte der königliche Gerichtshof am 12. Mai die richterliche Untersuchung. Am 19. Mai kam der UntersilchungSrichtcr in den sonst so ruhigen Ort, welcher scidcm die allgemeine Aufmerksamkeit ans sich gelenkt hält. Die verdächtigen Juden wurden unter Ucberwachnng gestellt und der kleine Samiid Scharf zuerst verhört. Dieser sagt dem UntcrsnchnngSrichlcr auch in der That, Esther sei;11 ihnen gekommen,, ein groster Bacsi habe ihr den Hals durchschnitten und er, der kleine Samuel, und Bruder Moritz hätten das Blut in einer Schale ansgefangcn. Alle Anderen aber leugnen jede Wissenschaft über das Verschwinden der Esther — aber sic finden bei dem Untersuchungsrichter keinen Glauben und siehe da, Moritz, welcher im Verhör a 111 20. M ai bestimmt d ep o 111rt hatte, v o n der Esther nicmals gehört oder gesehen zu haben, macht am 21. Mai, Nachts, die Aussage der nniständlich beschriebenen Abschlachlnng des Mädchens in der Synagoge, welche er durch das Schlüsselloch der Synagogenthür mit angesehen. Sofort trifft der UinersuchnngSrichtcr ein. Diese Aussage bestätigt er in der ans mündlichen Bericht des Untersuchungsrichters am 23. Mai ohne vorgängigen Aeschlug statlgcsnndcneii Gerichtssitzung, so daß diese gerichtlich beglaubigt wurde in G c g e n w a r t des Staatsanwalts, der eS leider nuterliest, gegen diese v or schristSwidrige Prozedur Einsprache zu erheben. Der Staatsanwalt. führt nun die fieberhafte Thätigkeit des Untersnchungsrichlers an, welcher jetzt überall Nachforschungen vergeblich anstellte und auch eine alte Geschichte von aimo 1791, die von angeblichem Ehristenmord durch Juden handelt, zu den Alten nimmt. Er geht dann zu dem Leichenfund bei TiSza- Dada über und bemerkt hierzu, dast bei den Akten keinerlei Angaben sich befinden, woher die Angeklagten Grost und Klein sich die Leichen verschafft hätten. Die Universitätsprosessorcn hätten das Obdultionsprotokoll in wesentlichen Punkten für irrig erklärt. Der Gerichtshof habe in diesem Berichte der Universität von vornherein manches gestrichen, wovon Alle überrascht waren. Er hebt ferner hervor, dast die Untersuchnng von einem Vice-Notar geführt worden, welcher nach gesetzlicher Bestimmung eigentlich nur mit geringfügigen Sachen zu betrauen sei. Das Motiv;11 dem Morde solle religiöser Art sein. Ohne Vornrthcil und Besangen werde er seines Amtes hier walten׳, daö Verbrechen finde seine Strafe, oder die Unschuld siege! — Der P r ä s i d e n t verwahrt den UntcrsuchnngSrichter gegen den Vorwurf einer ficbeihasten Thätigkeit und den Gerichtshof, als hätte dieser einen rituellen Mord angenommen. Er fragt die Angeklagten einzeln, ob sic die Anklage verstanden. Diese bejahen. Die Zeugen werden hereingesührt und ermahnt. Verth. Eötvöö ersucht, die Zeugen;11 erinnern, dast ekein Unterschied sei. ob man gegen Christen oder Juden anSsagc׳, da hie und da geglaubt würde, man könne gegen Juden falsches Zeugnist ablegcn. Präs, lehnt dieses ab. EötvöS: Befindet sich der Hauptzcnge Moritz Scharf unter den Zeugen, wie cd das Gesetz verlangt? Wie ist derselbe geladen worden? Präs.: das ist Sache des Gerichts׳, wenn cs an der Zeit ist, wird Scharf kommen. — Jetzt werden alle Angeklagten hinansgebracht. Zeuge F r a u I o h a 1111 c S olymosi, Esther s Mutter, wird;ucrst vernommen und befragt, wodurch sie auf den Gedanken gekommen, ihre Tochter sei von den Juden ermordet. Sie antwartet, Joseph Schars habe sie mit den Hinweis ans ein anderes Mädchen, das vcischwunden und wieder aufgefundcn, trösten wollen und gesagt, damals seien die Inden des Mordes verdächtigt worden. UebrigenS hätten ja Alle die Inden beschuldigt, sic aber hätte es auch schon gleich gewustt, denn Gott habe sie erleuchtet. S a l o!11 0 11 Schwarz wird hereingesührt und sagt aus, er sei nach Tis;la-E?;lar gekommen, um sich um die vakante Schächterstelle zu bewerben. Er sagt: Hoher Gerichtshof! Wie kann ich ein Verbrechen begehen, welches nach menschlichen Gesetzen und der heiligen Lehre Gottes so ver- Pont ist! — Der Präsident macht ihm die Vorhaltung, er habe