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Jeschurun · 1883-06-21 · Heft 25 (21.6.1883) · p. 394

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 25 (21.6.1883)
Article
Über die Lage der Juden nach den im Königreich Württemberg in Geltung bestehenden Gesetzen
Date
1883-06-21
Page
394 (sequence 2)
Language
German
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zu Hohenburg bei Waldenburg eine Versammlung j des Neckar- und IaxtkreiseS und ernannte einen Aus- > schuß, welcher in vierzehn Sätzen die Wünsche der! gesctzcStreuen Israeliten formulirte. j In der Plenarversammlung des israelischen Lese- Vereins zu Ulm vom 20. Mai 1876 wurde eine Bittschrift an die StaatSregierung beschlossen, welche den gleichen Zweck verfolgte und drei Kardinalpunkte als die Grundlage einer Umgestaltung der Verhältnisse bezeichncte. Inzwischen hatte auch die Köuigl. israelitische Ober-Kirchcn-Behörde selbst den Entwurf eines rcvidirten Verfassungsstatuts ausgcarbeitet und die Vorstandsämtcr am 12. Februar 1672 zur gutachtlichen Aeußerung darüber aufgefordert. Trotzdem ist diese Angelegenheit während der ganzen Zeit fast um keinen Schritt gefördert worden. ES ist demnach kaum zu bezweifeln, daß eine Acnderung nur in Folge einer von den Gemeinden zu. ergreifenden Initiative erwartet werden kann. Wir wiederholen deshalb zum Schlüsse unserer Betrachtungen die ernste, dringliche Mahnung eines energischen Handelns aller israelitischen Gcmeindeangehörigen. Wenn nicht schließlich alles und jedes Interesse an den heiligsten Angelegenheiten ertödtet werden soll, wenn die Gemeinden sich endlich des schweren auf ihnen lastenden unwürdigen Joches entledigen wollen,׳ wenn man in Wirklichkeit etwas Besseres will, so gilt cö eine Revision der Gesetzgebung herbeizuführen, durch welche: a) den Gemeinden ihr altes Sclbstbestimmungsrecht in Betreff der Steuergebahruug und der Wahl von Rabbinern, Vorständen und Lehrern zurückgegeben werde; d) die Religionsfreiheit dergestalt gewährleistet werde, daß Niemand zur Angehörigkeit einer Gemeinde genöthigt werden könne, deren religiöses Bekenntniß er nicht zu theilen vermöge; e) die bestehende israelitische Ober-Kirchen-Behörde aufgehoben werde, unbeschadet des OberaussichtSrechts und der ObcranfsichtSpflicht des Staates, welcher er durch die vorbehaltene Bestätigung der von den Gemeinden gewählten Vorstände und Rabbiner, etwaiger Genehmigung der Gcmeindestatute und vielleicht noch der Kenulnißnahme der Gemeinderechnung genügen könnte. Diese Forderungen entsprechen eben so sehr den Prinzipien des Rechts und der Billigkeit, wie dem wahren Interesse der Religion. Deutschland. * Hannover, 20. Juni. Die Landdrostei hat Korrespondenzen und Nachrichten die wegen Beschleunigung der Wicderbesetzung des Landrabbinats vorstellig gewordenen Petenten dahin beschieden, daß über den Gehalt des anzustellenden Rabbiners seitens der Gemeinden eine Entschließung zuvor gefaßt werden müsse Dieselben seien hierzu bereits veranlaßt worden. Sobald diese Angelegenheit ihre Erledigung gesunden, würde unverweilt der definitive Wahltermin angesetzt werden. ES will unö scheinen, als ob noch Wochen, wenn nicht Monate, bis dahin verstreichen können. ES ist im höchsten Grade befremdend, daß die Landdrostci seiner Zeit die Wahlausschreibnng anordnete und der hiesige Vorstand der Spnagogengemeinde solche vornahm, ohne daß beide Behörden sich erinnerten, daß die Gehaltsfcstsetzung eigentlich der Aufforderung zu Bewerbungen um die erledigte Stelle vorauszugehen Hütte. -h- Berlin, 15. 3uni. Einer statistischen Denkschrift über die öffentlichen VolS sch ulen im preußischen Staate entnehme ich (nach der Nordd. Allgcm. Ztg.) betreffs der konfessionellen Verhältnisse folgende Angaben: von 59917 Lehrern und Lehrerinnen sind 39 4 israelitisch. ES bestehen 250 jüdische Schulen mit 316 Klassen, 310Lehrern und 10037 Kindern. Eine Zählung der Kinder nach dem ReligionSbekenntnisse hat in den letzten Jahren nicht slattgcsnnden. Im Jahre 1871 betrug die Gcsammtzahl der Schulkinder in den öffentlichen Volksschulen 3 900 665. Von diesen befanden sich in den öffentlichen jüdischen Schulen 16570. Wad die paritätischen Schulen insbesondere betrifft, so werden in 517 solcher Schulen, also mit Lehrern verschiedenen Bekenntnisses, überhaupt 199792 Kinder unterrichtet. Von den betreffenden Lehrern sind 84 jüdische. ~ Aus Baden, 4. Juni. (Schluß.) Wir sind überzeugt, daß eS den geistlichen Vertreter der obersten israclitischen Kirchenbehörde unangenehm berührt hat, daß gerade der von ihm Eingeladcne das Gastrecht dadurch mißbrauchte, daß er die Thcilhaber der Versammlung, welche noch den Satzungen ihrer altehrwürdigen Religion treu anhängen, als ״dumme Leute'" bezeichncte und diese Satzungen selbst als lächerlich und veraltet hinstellte, allein ein Bedauern mit dem Oberrath können wir nicht hegen, denn wir halten eS zum Mindesten für ungeeignet Leute lediglich wegen ihrer äußeren Stellung, welche, wie der Vorfall zeigt, nicht einmal das Taktgefühl garantirt, geschweige die nöthigen religiösen Kenntnisse, als berufene Vertreter jüdischer Interessen zu wählen, Leute, welche notorische Verächter ihrer eigenen Konfession und so anmaßend sind, ihr Verbleiben innerhalb derselben als ein von der Gesammtheit dankbar anzuerkcnncndeS Verdienst sich anzurechnen. In der That hat nämlich Herr OberlandeSgerichLSrath HeinSheimer bemerkt, daß der Uebertritt zu anderen

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