Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 24 (14.6.1883)
- Article
- Über die Lage der Juden nach den im Königreich Württemberg in Geltung bestehenden Gesetzen
- Date
- 1883-06-14
- Page
- 377 (sequence 1)
- Language
- German
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M 24. Jeschurirn. 377 lieber die Lage der Inden nach den tut Königreich Württemberg in Geltung bestehenden Gesehen. VllT. Durch die Bekanntmachung und Verfügungen der Oberkirchenbehördc vom 11. 3cm. 183H, 7. April 1836 und 14. Juli 1S37 sind das Sprnchbuch, das Gesangbuch und daS Lehrbuch cingcfnhrt worden und zwar mit der diktatorischen Klausel: ״Dieses Spruch- (refp. Lehrbuch! ist von allen israelitischen Neligiouslehrern bei ihrem Unterrichte einzuführen und zu gebrauchen" und ״sämmtliche Rabbiner und israelitische ReligionStehrcr haben dieses Gesangbuch sowohl bei dem öffentlichen Gottesdienste, als bei ihrem NeligionS-Untcrrichte einzujühren und zu gebrauchen." Mit diesen antokratischen Handlungen hat die Oberkirchenbchörde tief in das Gebiet des Unterrichts und des Gottesdienstes eingegrifscn. ES hat selbst für eine auS lauter ihres Faches Kundige und Erprobte zusammengesetzte Behörde immer etwas sehr Mißliches, Dekrete zu erlassen, welche ohne Rücksicht auf die Ansicht Derjenigen, die solche auSführcn sollen oder für welche sie berechnet sind, eine völlige Umgc׳ staltnng der bestehenden Verhältnisse bewirken. Ganz besonders aber in so wichtigen Materien wie RcligiouS Unterricht und Gottesdienst, und noch dazu für die Gemeinden eines ganzen Landes. Welche Behörde würde eS wagen sich eine solche Unfehlbarkeit, Gemeinden, Lehrern und Geistlichen aber einen so gründlichen Mangel an Verständniß znznschreiben, um in dieser Weise Vor׳ schriften zu erlassen? Wahrlich, eS gehört eines TheilS eine Kühnheit sonder Gleichen, andern TheilS aber eine souveräne Verachtung eines jeden außer dem eigenen Urthcil dazu, um solches vierundfünjzig Gemeinden mit ihren Rabbinern und Lehrern zu bieten. Nicht einmal gehört wurden Gemeinden. Rabbiner und' Lehrer über die Einführung dieser Bücher in die Schule und Synagoge; die Oberkirchenbehördc vindizirte sich eine Allwissenheit in Betreff des Lehramts und des religiösen Bedürfnisses, wie auf diesem Felde wohl noch niemals in nnserm Jahrhundert eine christliche oder jüdische Behörde Deutschlands zu hegen sich unterfangen hat. )Um aber bestand die israelitische Oberkirchenbchördc keineswegs ans Erfahrenen und Kundigen. Das einzige Mitglied derselben, bei welchem man vcrwöge seiner Studien und seines Amts vielleicht Kenntniß und Ersahrnng voranSsetzen könnte, ist der ״israclitische Theologe." Ob dieser Theologe sich aber zugleich als ein tüchtiger Pädagoge erwiesen hat, wenn er es etwa gewesen, der seine Kollegen, die Laien im geistlichen und Lchr-Amte, dazu bestimmt hat, für die arme israelitische Jugend Württembergs in diesem Gesangbnchc einen obligatorischen Memorirstoff zu schaffen, wie solches mittelst Dekrets vom 4. August 1836 ״über den Gebrauch deS (Gesangbuchs״ geschehen, und für daS Sprnchbnch eine gleiche Behandlnng vorznsehcn, das mögen Fachmänner entscheiden. Oder sollte etwa nicht von ihm die Initiative hierzu ansgegangen, er vielmehr von seinen Kollegen überstimmt sein, so daß diese Anordnungen gegen die bessere Einsicht des einzigen Kundigen und gegen dessen Widerspruch getroffen wären? Hierüber werden nur die Akten der Oberkirchenbchörde Aufschluß geben können. Es wird aber gewiß keine zu gewagte Annahme sein, daß daS Erstere der Fall gewesen und wir dem theologischen Mitgliede nicht zu nahe treten, wenn wir seinen Geist in diesen württembergisch - israelitischen Dekrctalcn erblicken. Wie sehr aber dieser Theologe die in den Gemeinden herrschende Anschauung verkannt hat, und wie gering sein Verstandniß deS IndenthnmS gewesen, das geht aus der Rede unzweideutig hervor, welche derselbe bei dem Antritt seines Amtes als Rabbiner zu Stuttgart am zweiten Sabbath Ehanncka 5595 (3. Januar 1835) gehalten. Wir haben um so mehr Veranlassung diesen Geist des ״geistlichen Mitglieds der königlich württcmbcrgischcn israelitischen Oberkircheubehörde" möglichst zu erkennen zu suchen, als wir gerade in diesem Geiste den Schlüssel für die ungeheuerliche israelitische Kirchcnverfassnng und deren unheilvolle Wirksamkeit zu. sehen glauben. In der denkwürdigen Stunde deS 3. Januar 1635 ist uns aber dieser Geist enthüllt worden; er hat zu uns gesprochen, nicht in Räthscln und Bildern, sondern klar und deutlich in nicht wißzuverstehenden Worten. Der Oberkirchenrath I)r. Maier schilderte in dieser bcmerkenSwcrthen Rede die Israeliten Württembergs als thcilS in krassem Aberglauben, theilS in Unglauben vcrfunken. Die Erstcren wären ganz ohne wahre Neligiosität, übten einen geist- und seelenlosen Zeremoniendienst, verrichteten täglich maschinenmäßig eine Unzahl von Gebeten, hielten viele Festtage, schrieben die Gebote Gottes an alle Thüren, aber im Leben wüßten sie nichts davon. Sie stellten sich Gott entweder als ein mürrisches, m i ß m n t h i g e s, u n g e n ü g - sameS Wesen vor, das Wohlgesallen hat, den Menschen zu quälen und ihm blos deswegen ungeheuere Lasten aufgelegt hat, um zu sehen, wie er unter dem Joche er l i e g t, oder als einen n ie d r i g e n St ol z e n, der durch ei n ig e S chm e ichej leien über seine Güte und Barmherzigkeit besänftigt! und gewonnen werden kann.! Wir rufen die gcsammte heutige Jndenheit Würt-! tcmbergs auf, Zcngniß wider diese Schmähung eines I großen TheilS ihrer Väter abzulegcn. Aergere Berun-