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Jeschurun · 1883-06-07 · Heft 23 (7.6.1883) · p. 362

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 23 (7.6.1883)
Article
Über die Lage der Juden nach den im Königreich Württemberg in Geltung bestehenden Gesetzen
Date
1883-06-07
Page
362 (sequence 2)
Language
German
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362 legt. Es ist überhaupt in der ganzen sehr ins Detail gehenden Gesetzgebung mit keinem Worte eines Schächters gedacht; es sei denn in der Bestimmung, daß mit dem Vorsänger- und Schulamt ״die Verrichtung eines Schächters" nicht verbunden sein dürfe. Bon einer rituellen Badeeinrichtung ist aber total nirgend die Nede. Da war doch die frühere Gesetzgebung noch sürsorgcnder; cs findet sich ein Miuistcrial-Erlaß vom :20. August 1821, welcher verfügt, daß darauf im Interesse der Gesundheit zu achten sei, die Bäder derartig rinzurichten, daß sic während der rauhen Jahreszeit erwärmt werden föimcit. Die eigentliche Fnnktioniruug des Rabbiners besteht in der Leitung des Gottesdienstes, und zwar nach der Gottesdienst-Ordnung des Königreichs Württemberg. Während es ihm eingeschürft wird, sich hiermit genau vertraut zu machen, heißt es in Bezug ans ״religiöse Anfragen," daß er sich ״an die Nitualgcsetze mit Vermeiduug eben so sehr einer übertriebenen Strenge, als einer unbegründeten Laktat halten" und sich ״zu diesem Ende in der Kenntuiß des Talmuds und der Ritualgesetzt immer mehr zu vervollkommnen suchen möge, um in diesem Punkte sich keine Blöße zu geben, die ihn leicht um sein ganzes amtliches Ansehen bringen und selbst seiner anderweitigen Wirksamkeit als Lehrer der Ncligion schadcn kö nute." Wir enthalten uns eines jeden Wortes zu dieser Pastoralklugheit, welche die gewissenhafte, kundige Hand habung einer der wescutlichsteu Aufgaben des Rabbiners derartig herabzuwürdigen sich unterfängt. Vergleichen wir mit dieser württembergischcn Legislatur beispielsweise die bayerische Synagogen-Bcrsassung, welche noch mittelst Ministerialerlasses vorn 29. Juni 1 S(39 das Wesen einer Syuagogeugemeinde 11. A. auch darin keunzcichnete, -daß in jedem Falle in einer solchen: eine Synagoge sammt innerer Einrichtung, als Gesetzesrollen u. f. w., eine Neligionsschnle, ein vorschriftsmäßiges Nitnalbad vorhanden und für die Beschaffung ritualmäßigen Fleisches und ritualmäßigen Begräbnisses irr ausreichendem Maße Veranstaltungen getroffen sein müssen. Das Königlich bayerische Ministerium zeigt demgemäß eine viel gründlichere Kenntuiß des israclitischen Gemeinwesens und bethätigt ein viel lebhafteres und gewissenhafteres Interesse für das Jndenthnm und desserr Pflege, als die Königlich Israelitische Oberkircheubehördc in Württemberg. Fortsetzung folgt.) Ailti-Antlscmitisnlns. L ...., den 24. Mai. Es war in den letzten Tagen des Monats August 1862. In den: S.'scheu Bierlokale hierselbst saßen drei junge israelitische Kauflcute an einem Tisch ruhig beisammen und unterhielten sich harmlos. Da traten einige Studenten in das Lokal und nahmen in der Nähe der Vorerwähnten Platz. In einem Bruder Studio regte sich ein Nachhall dergcradc damals hochgehenden antisemitischen Strömung. Er hatte mit kritischem Kennerblicke seine Nachbaren als direkte Nachkommen des ältesten Sohnes des ersten Weiupflanzers erkannt und mochte ihnen den ruhigen Genuß des guten germanischen Gebräues mißgönnen. Vielleicht auch — und das ist das Wahrscheinlichere — war cs nur studentischer Uebermuth, der nach einem kleinen Abenteuer in der einförmigen Ferienzeit lüstern war. Item, er fing an die jüdischen Nachbaren zu necken und zu belästigen. Diese baten sich Ruhe ans, doch cs half nicht. ״Der Gcscheidtcre giebt nach", dachte der Eine von dem Kleeblatt, trank sein Vier aus und entfernte sich. Nicht also dachte der Zweite. Er war preußischer Grenadier gewesen. Er suchte keinen Kampf, aber er hielt es für Feigheit, ihm aus dem Wege zu gehen. Also, da die Sticheleien nicht nachließen, rückte er dem Angreifer aus den Leib und versetzte ihm einige saftige Ohrfeigen. Jetzt wurden auch die übrigen Gäste in dem Lokal auf den Handel aufmerksam. Sie nahmen insgesammt für den Angegriffenen Partei, und ehe man es sich versah war der Studiosus an die Luft gesetzt. Unsere Stadt ist von dem Gifthauch des judenfeindlichen Treibens fast ganz verschont geblieben. Unsere Bevölkerung ist vernünftig und glaubt darum nicht die j Lügen der Juden Hasser; sie ist gerecht und deshalb nicht; unduldsam gegen Andersgläubige; sie ist friedliebend j und findet durchaus keine Freude an Skandalszcnen! und widerlichen Hetzereien. Diese friedliche Stimmung! ward durch die Asfaire in dem S.'scheu Lokale j auch nicht geändert. Im Gegcuthcil fand Jedermann > die Ohrfeigen als eine wohlverdiente Strafe für ein : Benehmen, das eines Gebildeten unwürdig ist und für! unsere Stadt entschieden nicht paßt, j Nur Einer hatte rechtes Herzeleid von dem leidigen Vorfall. Es war der Major a D. Herr F... Sein Sohn war es, hörte er später, der den Skandal provozirt hatte und geohrseigt worden war. Das that ihm doppelt weh. Ihn schmerzte der Schimpf, der seinem Sohne widerfahren, und der denselben ehrlos und des Degens alo Reserveoffizier unwürdig machen ninßte. Es schmerzte ihn noch mehr der Schimpf, der ihm selbst, dem Vater, vom eigenen Sohne angethan worden. In solchem Geiste war der Sohn doch nicht erzogen worden, diese Bildung mußte der stiul. jiir. ans Berlin importirt haben. Aber wird dem Vater nicht die gleiche Gesinnung zugeschrieben werden, von welcher der Sohn eine Probe gegeben; was werden die jüdischen Mitbürger dazu sagen, was die höchsten Behörden von einen! Beamten denken, der jetzt eine hervorragende Stellung im Zivildienste bekleidet?

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