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Jeschurun · 1883-05-31 · Heft 22 (31.5.1883) · p. 346

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 22 (31.5.1883)
Article
Über die Lage der Juden nach den im Königreich Württemberg in Geltung bestehenden Gesetzen
Date
1883-05-31
Page
346 (sequence 2)
Language
German
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346 noch als Ziel einer schönen Ankunft winkt; jeder Jude wäre daselbst ..ans den! Lchooßc der Gotteslehre großgezogen" und besäße eine uinsaßende Kcnntuiß des ganzen Gesetzes und wäre zugleich erfüllt non dem!feiste eines (^ott dienenden Gehorsams, dem die Erfnllnng des Gesetzes als einzige Aufgabe des Vebens gilt. Da dem leider nicht also in, da vielmehr gerade diejenigen Kreise, ans denen die Oberlirchenräthe ernannt zu werden pflegen, in Württemberg sich durch alles Andere, aber nur nicht durch Gesetzeslnnde und Gesetzes- Irene anszeichnen, so hat die wnrltembergische ״Indengesetzgebnng" eine unbegreifliche Nnteuntniß der thatsächlichen Zustände bewiesen. Sie hat eine oberste Neligionsbehörde eingesetzt, dieselbe mit einer beispiellosen, fast nnnmschränlten Gewalt bekleidet, den Gemeinden jegliche Mitwirkung an ihren heiligsten Angelegenheiten entzogen und die GesetzeSlehrcr, die Rabbiner, sammr Vorstehern jas! zn Sklaven dieser Behörde gemacht, somit die bedeutendsten Interessen eines großen Meuscheukrcises der Willkür und dem Belieben einer Autorität preisgegcben, ohne die Garantie zn haben, daß dieses Religiouskolteginm ans für ihre unermeßlich weit reichende Besngniß befähigten und würdigen Personen zusammengesetzt wird. Darum!nagten wir den Ausspruch und wiederholen eS mit der ganzen Entschiedenheit innerster Ucberzeugung: ein solcher Zustand ist nicht mehr zu ertragen. Viel zn lange bereits hat er gewährt. Und darum richten nur die ernste dringende Mahnung an unsere würltembergischcn Glaubensgenossen: erhebt euch, ermannt euch, tretet hin zu den Hallen der Gesetzgebung, wendet euch an eure wohlwollende, erleuchtete Negierung und strebt eine Beseitigung des gegenwärtigen traurigen Zustands an. Verlangt vorAllem die Aufhebn ng der israel itischenO der -Kirchen -Behörde, dieser wahrhaft ungeheuerlichen Institution. Gemeinde׳ milglieder, Vorsteher und Rabbiner sollten in dieser Forderung cinmüthig sein. Die Genicindemitglieder haben sich ihr nnvcrlier- und nnverjährbareS Selbstbestimmnngsrccht, welches sie an dieses ihnen aufgezwungene Kollegium abtrcten mußten, zurückzuerobern; die Vorstände haben sich loSzuwindcn aus der ohnmächtigen Stellung, die ihnen diese Behörde angewiesen, um wiederum daznstehen in der ihnen gebührenden Würde als die erwählten Vertreter der Gemeinde; und die Rabbiner haben das druckende Joch von sich abznschntteln im Bewußtsein ihres erhabenen Berufs als Lehrer, Prediger und Wächter dcS GotteSwortS. Es handelt sich um eine durchgreifende Reform der gesammten Organisation des israelitischen Kirchenwesens, um eine Rückkehr zn der alten, gesunden Basis der jüdischen Gemcindcvcrfassung. Das ganze künstliche Gebäude muß abgebrochen werden, welches eine I Zwingburg der württembergischen Israeliten ist. j In diesem Zwinger ist kein Raum für einen freien selbstbewußten Mann; man sieht nur Ketten tragende Sklaven unter der Aufsicht ebenfalls gefesselter Wärter, welche blindlings den Befehlen einer unheimlichen, allmächtigen, unnahbaren Gewaltherrschaft sich zu beugen haben. .Kein freies Wort, keine frische Thatkraft, ja nicht einmal das Knirschen der Unterdrückten wagt sich hier zu äußern. Ein despotischer Wille regiert, ertheilt Befehle, droht und straft in dieser eigeuthümlichen Welt, und Tausende gehorchen in stummer Gleichgültigkeit oder in ebenfalls stummer Verzweiflung. Sollte denn in wirklich aller Math und alle Mannhaftigkeit bereits geschwunden sein, daß man nicht endlich sich zn einer That anfraffen kann? Empört sich denn keine Regung in der Brust der würtembergischen Juden gegen diese Knechtschaft sonder Gleichen'^ Empfinden sie noch immer nicht die Schmach ihrer Ketten? Treibt das Bewußtsein, unfreier zu sein, als ihre politisch gedrückten Groß- und Urgroßväter, unfreier, als ihre Glaubensbrüder in Bayern und Preußen, ja selbst als in Baden und Hessen, ihnen nicht die Schamröthe auf die Wangen? Warum ertragen sie noch immer, was unerträglich und dcS Mannes unwürdig ist? Weil sie es nicht ändern können? Es bedarf sicherlich nur einer Knud׳ gebung, einer ruhigen, ernsten, klaren Darstellung des Zustandes, einer eindringlichen, einmüthigen Bitte znständigen Orts, um des Joches frei zn werden, um eine Revision der Gesetzgebung im Sinne der freiheitlichen Grundsätze, welche auf anderen Gebieten des kommunalen und kirchlichen Gebens zur Geltung gelangt sind, und im Sinne der Glaubens- und Gewissensfreiheit herbeizu führen. —- Oder etwa, weil die Wirksamkeit dieses despotischen Regiments sich zum Heil und Segen erwiesen hat? Der weitere Theil unserer Abhandlung wird dieses zn erörtern und klarzustellen suchen. (Fortsetzung folgt.? Autlagcschrist im Tiszn-Eözlnrcr Prozeß. (Schluß.) 011111־) diesen gravirenden Aussagen — so argnmentirt der Bescheid — erscheint die von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage des vorsätzlichen Mordes gegen Schwarz, Wollner, Bnxbaum und Braun rechtlich begründet, ebenso die Anklage gegen Joseph Scharf, weil er im Einverständnisse mit Anderen der Esther Solymosi, auS dem Fenster blickend, auflanerte, sie in seine Wohnung lockte und den in der Synagoge harrenden Mördern anslieferte; desgleichen die Anklage gegen Junger, Lustig und Weißstein, weil sie ohne besonderen Grund, nachdem sich die anderen Gläubigen entfernt

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