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Jeschurun · 1883-05-24 · Heft 21 (24.5.1883) · p. 325

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 21 (24.5.1883)
Article
Judenspiegel [Rezension]
Date
1883-05-24
Page
325 (sequence 3)
Language
German
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325 Stände" bcjcidjiict, wäre allerdings auch ein solcher Blödsinn znzntraucn; oder doch kann seine Identisizirnng des Zinsdarlehens mit Wucher nicht blos seiner Unwissenheit;!!geschrieben werden, da er der erwägnten Bestimmung gewohnheitsmäßig Worte als Begründung beifügt, von denen in! Originale leine Spur;11 finden ist. Daß in der angeführten Stelle von Darlehen an Nichtjnden gesprochen wird, hat darin seinen Grund, weil der Jade von Inden ans ein Darlehen gar leinen, auch leinen landesüblichen nach dem Staats׳ gesetze crlanbtcn Zins nehmen darf, nud der Jude dem Inden für ein Darlehen ebensowenig irgend einen Zins geben darf, woraus sich ergiebt, daß das ans den Berkehr;wischen Inden sich beziehende Zinsverbot nicht als ein Nechtsgesetz betrachtet werden kann, sondern ein Verbot ist, durch dessen Beobachtung der Jude die Anerkennung, das; Gott der Herr des Vermögens ist, zu manifestiren hat. Daß aber der Jude nach dem jüdischen Neligionsgesetze mit den! Nichtjnden nicht wuchern, sondern nur einen landesüblichen, nach dem Staatsgesetze erlaubten Zins von ihm nehmen darf, geht un der bereits von uns angeführten Baba bathra 54 0, Schnlchan arnch (5Höschen Mischpat 309, 1 1 ansgesprochenen Bestimmung hervor, wonach der Jude zur gewissenhaften Beobachtung des Staalsgesetzes verpflichtet ist. Da überdies der Wucher Erpressung und Diebstahl ist, und׳ jedes gegen einen Nichtjnden begangene Unrecht durch die jüdische Vehrc auch als das Verbrechen der Entweihung des Gottesnamens, als Verleugnung der jüdischen Bestimmung verpönt wird, ist auch ans den in ')Ix. "> und <> d. Bl. von uns angeführten (besehen ersichtlich, daß es dem Juden durch das jüdische liefetverboten ist, mit Nichtjnden zu wuchern. ׳.Schluß folgt... Siihiiiiiiiiifiljf 5jMillM׳<!׳I)kit. Bon Snnsoil Naphac! Hirsch. VI1. Gerechte und Uttgct echte. Dm'kscyiliig.) Ein Um stur; der Gesetzlosen, und sie sind nicht mehr. Aber das Hans der Gerechten bleibt. (&. 12, 7 ) Kommen Gesetzlose um ihr Vermögen und stürzen herab von der stolzen Höhe, ans welche sie das Gebäude ihres Glücks gestellt, so ist nichts mehr von ihnen da. Die und ihr Glück!varen ja ansgegangen in eine Unsumme von Aenßerlichleiten. Sind diese Aenßerlichleiten!!!!!gestürzt, so sind sie selbst unter diesem llmstnr; begraben. Dem Gerechten aber sind alle Aenßerlichleiten nur Mittel zu einem unverlierbaren geistigen, sittlichen Ziele. Ihm ist sein Haus nicht das mit größeren! oder kleinerem Maße von Wohlstand gebaute und geführte. Sein Hans sind ihm die mit den gewährten Mitteln und den anvertrantcn Seelen in treuer Pflichterfüllung angestrebten und verwirklichten Gott wohlgefälligen Zwecke. Seine Verhältnisse mögen sich ändern, sein Wohlstand mag schwinden, seine Aufgäbe bleibt immer dieselbe. Die bereits von ihm vcrwirllichten Gotteszwccke gehen nimmer verloren, bleiben seine Errungenschaft für die Ewigkeit, und er hat fortan nur dieselbe Pflichtlreue und dasselbe Gott zugewaudte Streben, mit Sich und den Seinen auch in der vcränderten Glückeslage, in der Kehrseite seines bisherigen Gebens, heiter, rüstig zu erproben. Des Gerechten Haus bleibt. Ja, während der Gesetzlose im Unglück durch das Unglück umgestürzt wird, bewahrt der (Gerechte selbst im Tode noch seine Zuversicht, denn sein Leben und Wirken gehl über die kurze Spanne seines HierseinS hinaus. In seinem Unglück wird der Gesetzlose nmgeworfen, Aber noch in seinen! Tode bewahrt der Gerechte seine Zuversicht. (K.!4, 32.) ׳ Wie leck daher und hochmüthig auch der Gesetzlose in seinen! Glücke sein mag. so wie das Glück ihm den Vücken zu zeigen scheint, wird er feig und mnthlos, ha! ec doch außer den! äußeren Glück in! Inneren leinen Halt. Der (Gerechte aber bleibt selbst in äußerster sttoih innthig aufrecht; denn eben in Zeiten des Unglücks bewährt sich die startende Kraft des wahren Gott- Vertrauens und zeigt sich der Unterschied zwischen dem in Glück und Unglück an der leitenden Hand Gottes sich führenden und Dem, der sich dieser Leitung entzogen und sein Geschick und seinen Wandel in die eigene Hand gen ominen. Es fliehen ohne Verfolger, iver sich als Gesetzloser weiß, Gerechte aber sind wie zuversichtlicher Löwe. (K. 28, 1.) Ein fester Thurm ist der Name Gottes, In ihn! strebt vorwärts der Gerechte ni!d fühlt sich gehoben. (K. 18, 10.) Aber schon an sich ist pslichtgetrene Gewissenhaftigkeil ein Schatz vor vielen! Uebel. Der (Gewissenhafte weist jede Verlockang zun! Unrecht zurück, während der G.wissenlose sich von! blendenden Vortheilc zu Schritten verführen läßt, die oft nothwendig mit Verderben enden. Wir glauben, dies als den Zinn der folgenden Sätze verstehen zu dürfen: Pflicht!reue schützt den seinen! sittlichen Wege ganz Hingegebenen Und Gesetzlosigkeit führt durch krummen Weg ihre Sühne herbei, (fl. 13, ß.)

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