Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 21 (24.5.1883)
- Article
- Der "zählende" Semite
- Date
- 1883-05-24
- Page
- 323 (sequence 3)
- Language
- German
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323' gcfmrt, von dem Tage, an welchem wir von der Sklaverei zur Freiheit, von der Knechtschaft zur Selbstständigkeit erstanden sind, bis zu dem Tage, an welchem wir von unserem Gotte die Weisung und das Gesetz erhielten, wie wir unsere wiedcrgcwonnene Freiheit, wie wir unsere Selbstständigkeit verwenden sollten. Damit lehren wir alljährlich uns und unsere Kinder, das; äußere Freiheit, das; bürgerliche und politische Selbstständigkeit nicht der Güter höchste, nicht der StrebenSzicle letzte seien, das; alle diese Güter, so unschätzbar auch ihr Werrh, doch wahren Verth und volle Bedeutung erst durch den Gebrauch erhalten, den in sittlich freier Selbstbestimmung der einzelne Mensch sowie die Volksgesammthcit von ihnen macht. Glauben Sic wohl, mein Fräulein, da Sie ja mit lebendigem Interesse die Entwickelung der öffentlichen Verhältnisse verfolgen, das; das eine Lehre ist, die von dem moralischen und politischen Bilduugsdurchschnitte der Bevölkerung unseres Vaterlandes schon überholt wäre? Zeh gehe einen Schritt weiter. Ist eS die Majorität oder ist cS nicht vielmehr eine verschwindend kleine Minorität Auserlesener, die zu dieser Wahrheit rückhaltlos und offen, theoretisch und praktisch sich bekennen? Politische Freibeit und Selbstständigkeit bildet in anderen Kreisen das Ziel, in jüdischen Kreisen deit Anfang des Strebend. Wo Andere SiegeSfestc jubelnd feiert!, sieht sich der jüdische Mensch erst vor die Aufgabe-geistiger und sittlicher Mobilmachnng gestellt! Giebt eS eine schneidigere Verurtheilnng alles und jedes EhauviuiSmuS, aller und jeder Anbetung äußeren Erfolges, als diese jüdische Zahlung vom Tage der Freiheit bis zum Tage der Gesetzgebung? Versenkt der gesetzestreue, in diesem Sinne Tage zählende Jude sich in das Gebiet alterSgrauer Vergangenheit, oder steht er init seinen Kindern nicht vieltnehr eben bamit auf dem Boden allerjüngster lebendigster Gegenwart? Und hält er sich und seinen Kindern nicht gerade mit dieser Zählung den Blick offen für die vornrtheilSlose Prüfung und die ungetrübte Erkenntniß eben dieser lebendigen Wirklichkeit?" _(Schluß folgt.) Meilspikgkl oder 100 ucucut(jü{fte, heutzutage noch geltende, den Verkehr der Juden mit den Ehristen betresseude Gesetze der Juden; mit einer die Entstehung und Weitcrent- Wickelung der jüdischen Gesetze darstellenden höchst intcrcssantcn Enckeitnng. Von I)r. Justus, speculi opit'ex in liunine veritatis. Paderborn 1883. Druck und Verlag der BonisaeinS-Druckerei. (9<; S.) Kritisch beleuchtet von Rabbiner Dr Gu geuhcim er in Kolin. Fortsetzung statt Schluß von Seite 11)8 Nr. 13.) Der Schluß unserer Besprechung des ״Judenspiegel" wurde dadurch verzögert, weit wir, nachdem wir sämmtliche Behauptungen, auf denen die im ״Jndenspiegel" enthaltenen Verdächtigungen beruhen, widerlegt und die Nichtigkeit aller darin ausgesprochenen Beschuldignugen nachgcwiescn, unter den Proben, die wir aus demselben anführcn wollen, diejenigen Angaben zu beleuchten beabsichtigten, denen ein den ״Judenspiegel" sehr günstig bcurtheilendeS Blatt, die ״Germania," eine besondere Wichtigkeit beilegt; cS wurde nämlichin diesem Blatte im Hinblicke auf den Prozeß von TiSza-Eszlar dasjenige reproduzirt, was im ״Judenspiegcl" über die Frage: ״Ist bei den Inden die Ermordung eines Ehrislen zu gottesdienstlichen Zwecken erlaubt?" bemerkt wird. Bei Besprechung dieser Frage stützt sich der Verfasser auf zwei Schriften, die wir nicht besitzen, und die überhaupt so wenig bekannt sind, daß, wie wir aus der ״Jüd. Pr." erfahren, von Herrn Professor Delitzsch ihre Existenz in Abrede gestellt wurde. Obwohl wir nun mit vollster Bestimmtheit diese beiden Zitate für falsch hielten, konnten nur uns doch nicht entschließen, ohne die sorgfältigsten Recherchen ein Urthcil darüber zu veröffentlichen, und erst jetzt ist eS nnS nach mehrfachen erfolglosen Bemühungen durch die freundliche Vermittlung des Herrn Buchhändlers Schlesinger in Wien gelungen, Einsicht in das Beweismaterial zu erhalten, durch das die Beschuldigung des Ehristen- Mordes zu rituellen Zwecken begründen werden soll. Wir wollen jedoch, bevor wir uns hiermit befassen, ans uni ״Gesetzen" des ״Judenspicgel" ein paar Beispiele besprechen, und zwar, ׳um -zu zeigen, daß cS keiner Auswahl ans seinen Aufstellungen bedarf, um dem Verfasser seine Ignoranz und Lügenhaftigkeit nachznwciseu, eine Probe anS dem Anfänge und eine aus dem Schlüsse der im Judenspiegel ״enthüllten Gesetze" an führen.; ״Gesetz 1," daS sich darauf bezieht, daß man einem (Götzendiener kein Gewand mit ZiziS verknusen oder verpfänden soll, lassen nur darum unberührt, weil die hieran geknüpfte Anklage auf der im ״Indenspiegel" beständig wiederkehrenden Behauptung beruht, daß ״Akum" immer gleichbedeutend mit Ehrist sei. Da nun die Nichtigkeit dieser Voraussetzung von uns bereits in Nr. 8 d. Bl. nachgewiescn wurde und wir daS schon Bemerkte nicht wiederholen wollen, wenden wir uns zu ״Gesetz 2", das lautet: ״Alles was der Jude rituell zum Gottesdienste nöthig hat, wie B. die oben genannten Fransen u. s. w., darf kein Akum (Christ) verfertigen, sondern nur ein Jude, weil dieses von Menschen verfertigt werden muß und die Akum (Ehristen) als Menschen von den Juden nicht betrachtet werden dürfen." In der Anmerkung hierzu wird ans Schulchau aruch Orach Ehajim g 14, 1 und § 32, 9 und § 33, 4 und § 39, 1 und 2 verwiesen,