Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 18 (3.5.1883)
- Article
- Über die Lage der Juden nach den im Königreich Württemberg in Geltung bestehenden Gesetzen
- Date
- 1883-05-03
- Page
- 282 (sequence 2)
- Language
- German
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282 hältnissen der cinzelucn Gemeinden naturgemäß volle! Rechnung;n trogen im Stande ist, der Gemeinde eine! ihrer würdig Stellung nicht versagt ist. Jedenfalls! erscheint die Gemeinde als eine selbstständige Körperschaft, wclche sich durch die selbst gewählten Vertreter, nach selbst gchchafsenen Ordnungen verwaltet und eine ihr von Aus>n aufoktroyirte Behörde nicht kennt. Die Bayerische Gesetzgebung achtet in noch höherem Grade die Rechte der Gemeinde. Sie weist ihr die Wahl des Vorstands, der Rabbiner und Lehrer zu. Im Gegensätze zu diesen beiden größten deutschen Staaten ist im Königreich Württemberg eine ganz andere, in mamlu'r Beziehung ohne jegliche Analogie seiende Ordnung eingeführt. Hier besteht eine eigcuthümlichc Gestaltung der jüdischen Angelegenheiten, welche unter völliger Mißachtung der Gemeinde einen Organismus herstcllt, der jede freie/ gedeihliche Entwickelung eines frischen Gemeindelebens geradezu im Keime zu ersticken geeignet ist. Als ob bci* württembergische Israelit ein unbeholfenes, unmündiges Kind zeitlebens bliebe und gegängelt uub bevormundet werden müßte, hat man der Gemeinde fast jegliche Selb, iveslimmting entzogen und für dieselbe von sraatswegen Kuratoren eingesetzt. Als solche fnngirt zunächst das israelitische Kirchcn-Vorstcher-Aml. Aber auch diesem glaubt man nicht allzuviel Einsicht und Verstand beiineffeu zu dürfen. Es ist vielleicht zum Ausführen er!Heiller Befehle ganz vraltilabel, es vcrinag vielleicht, gehörig gedrillt, ganz anstellig znm Pariren sein — eine selbstständige, vernünftige Handlung ans eigener Initiative läßt sich aber von ihm nicht erwarten, cs muß dem Bazirtsamte unterstellt und für die eigentliche Aussicht und Leitung des ganzen israelitischen Kirchen- Wesens eine Oberbehörde kreirt werden, welche mit fast unbeschränkter, weder den Gemeinden, noch den Kirchen- Vorständen verantwortlicher Amtsgewalt bekleidet, schaltet und waltet, dckretirt und reglcmentirt. Wir wollen dieses also gegliederte Kirchenwesen zunächst in seinen einzelnen Funktionären betrachten: Gemeinde, Vorstand. Rabbiner, Lehrer, Vorsänger, Obertirchenbehörde. Die Dmisc eines wohlwollenden absoluten Negilnents lautet: Alles für den Regierten, Lichts durch den Regierten; sie basirt auf der Doktrin von dem bcschränkten witerthanenverstandc. In einem konstitutioncllen Sl!.>atswescn aber läßt luau sich von anderen Grundsätzen leiten. Dort sticht man das Interesse der Negierten fair das Gemeinwohl durch den Antheil, welcher ihneil an der Ordnung der allgemeinen Augelegenheite!! cingcräumt ist, zu wecken mld das Bewußtsein zu nntorhaltcn, daß cs ihre eigenste Sache ist, für .welche sie im Verein mit der Negierung -in Rath und That zu wirken haben. Man meint, je lebhafter jenes Interesse und je tiefer dieses Bewußtsein, desto gesunder sei das Gemeinwesen. Man ist der Ansicht, daß im modernen Staate die freie, auf Selbstbestimmung begründete Gemeinde die festeste Sätilc des Staats- Organismus sei. Der mitberatheude, tnitbeschließendc und mitvcrwaltcndc Bürger sei ein viel nützlicheres Glied des Gemeinwesens, als der lediglich seine Steuern zahlende Untcrthan. Man beruft sich auf die Erfahrung, wclche lehre, daß ein blühendes Gemeinwesen sich nur aus der freien Gemeinde, nicht aber aus der unter der Zuchtrnthe des Despotismus stehenden zu entwickeln vermöge. Die Thätigkeit der wüttembergischen israelitischen Kirchengemeindc-Mitglieder erstreckt sich aber lediglich auf folgende Punkte: sie haben die für die Kirchengemeindc nothwcndigcn, ihnen auferlcgten Abgaben zu bezahlen; sie haben die Beisitzer des Kirchenvorstehcramts zu wählen; sic haben, falls das Vorsängeramt nicht mit der Schullchrerstelle verbunden ist, den Vorsänger zu wählen. Das ist Alles — nicht den mindesten Einfluß auf Gestaltung des Gemcindelebcus, nicht einmal die Wahl des gesammten Kirchengemeindc-Vorstands! Es dürfte eine solche Stellung der jüdischen Gcmcindemitglieder in der That ohne Beispiel sein. Selbst das benachbarte Baden, welches in seinem ,.Großherzoglichen Obcrrath der Israeliten" eine Zentralbehörde besitzt, kennt keine derartige Ensinündigung der Gcmeindemitglicder, dort wühlen diese doch noch den gcsammtcn ״Synagogenrath", wie der badische Gemeinde-Verwaltungskörper genannt wird. Wir glauben, daß diese aufgczwungenc, unwürdige Stellung von den württcmbergischen Israeliten kaum noch ertragen werden kann, und daß cs höchste Zeit sein dürfte, sich cinmüthig zu erheben, um derselben ein Ende zu machen (Fortsetzung folgt.) Der \m\ii intmuitionalf Ksilgretz der Alliance universelle antijuive zu Ehcmnitz. Der tätige vorbereitete, wiederholt verschoben gewcsene große Kongreß hat nunmehr stattgefundeir. Es gehört nicht zu den angenehmsten Aufgaben der jüdischen Publizistik, daß sie von derartigen Versammlungen Kenntniß zu nehmen genöthigt ist. Wir würden lieber