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Jeschurun · 1883-04-12 · Heft 15 (12.4.1883) · p. 230

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 15 (12.4.1883)
Article
Betrachtungen über die Judenfrage in Deutschland
Date
1883-04-12
Page
230 (sequence 3)
Language
German
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230 Vertrauen des Sieges des Rechts und der Wahrheit | über Gewalt und Lüge. Wir lassen nnS nicht wankend machen in unserer Treue gegen das Land, welches die Gräber unserer Eltern und die Wiege unserer Kinder trägt; in unserer Liebe gegen unsere Mitbürger, deren Sprache wir reden, deren Geschick wir thcilcn; in unserer Anhänglichkcit an das deutsche Reich, zu dessen Größe und Glanz auch wir unfern bescheidenen Theil bcigctragcn haben; in unserem Gehorsam gegen die Negierung, welche auch uns schützt und unser Wohl fördert. Wir vcrtheidigen unser gutes Recht ohne Groll gegen unsere Angreifer; in ruhigem Ernste weisen wir jede Schntähung, die man uns unberechtigter Weise cntgegenschleudert, zurück. Wir erheben im vollen Bewußtsein unseres unantastbaren Rechts den Anspruch: Die Juden sind vollwerthige Bürger des deutschen Reichs; wer sich unterfängt ihnen auch nur ein Tütclchen der vollen Gleichberechtigung streitig zu machen, begeht einen RechtSbruch und erschüttert die Grundlage des StaatSorganiSiniM. MrimWgk Darstklimrg der jii11if1i)Ci1 M!Mt in WliiiiÄ. V. lieber die Trmcksucht. (Forlsepung.) Auch Herr von Buschen, in seiner bekannten Ab- Handlung Sowicmeuic obosrenic S. 402 (atczestwcnic sosiski von׳. Jahre 16<;8 Buch 12), die auf zuverlässigen Daten beruht, spricht sich also aus: Als die alte Getrünkesteuer -Ordnung aufgehoben worden, vermehrte sich die Trunksucht in den inneru und öftüd)cu GouvernementS. Eine große Anzahl von Getränke-Verkaussslcllen ist überhaupt kein Beweis für die Größe' der Neigung der Einwohner zur Trunkenheit, nur die Konkurrenz wächst mit der Zahl der Getränke-Verkäufer und der geringe Verdienst vertheilt sich zwischen eine größere Anzahl der sich mit dem Verkauf Beschäftigenden. Die bestehende Administration jedoch, ohne Rücksicht auf die statistischen Ergebnisse, und in der Meinung befangen, die größere Zahl der Getränkeverkaufsstellen verleite die Bevölkerung zur Trunkenheit, glaubte einen Weg zur Verminderung der Trunkenheit in den westlichen Gouvernements in harten Erschwerungen dieses Handels zu finden und gab den Befehl, daß die Erlnubniß zum Schankgewerbe den Juden nur an Grundeigcuthümer crtheilt werden solle, die Haus und Boden als bleibendes Eigenthum besitzen, und meinte, damit würde sich auch die Zahl der Trunkenen vermindern. Sic übersah aber, daß sie bamit nur den Nutzen der wenigen zu diesem Gewerbe berechtigt Bleibenden vcrmehrte, die ditrch Wegfall der Konkurrenz nur zu größerem Aufblühen gelangen, die Bevölkerungen jedoch nicht im Geringsten von beut Trnnke Nachlassen würden, wie dies bereits die Erfahrung aus früheren Zeiten gelehrt hatte. Bis zum Jahre 1844 war der Bräuntweinverkauf in allen Dörfern sehr groß in Händen der Juden und sie vcrkatlften den Branntwein sehr billig. Als aber in diesen: Jahre die Juden aus allen Dörfern vertrieben wurden und die nichtjüdischen adeligen Herrschaften des Grund und BodeuS den Branntwein- Handel selbst in die Hand nahmen und für sich Bauern in die Getränkeverkaufsstellen einsctztcu, trieben sie den Preis deö Branntweins sehr in die Höhe, z. B. int Jahre 1843 verkauften die Juden 5995 Wicdra, jedes Wiedra zu 1,50 und int Jahre 1848 verkauften die Herrschaften 7430 Wicdra und hatten den Preis auf 2,40 per Wiedra gesteigert. Die Trunkenheit stieg in bedeutendem Maße und das Doppelte des früher in die Hände vieler in diesen: Geschäftszweige fleißig thängen Gewerbslcutc gefallenen Verdienstes, siel nunntehr in die Hände einzelner Edellcute, die für sich von RegierungSabgabcn frei waren und das Veste des Landes genossen. So erzählt uns Herr Surowski in der ״statistischen Beschreibung des Gouvernenteuts Kiew." Wir können daher nicht zweifeln, daß das am 14. Mai 1874 erlassene Gesetz, durch welches die Rechte der Juden int Getränkc-Handcl beschränkt worden, aus einem ökonomischen Jrrthum beruht, indem die Negierung davott ansgeht, als sei die Vermehrung der Trunkenheit in der Vermehrung der Verkattfsstcllen begriffen, in Wahrheit liegt aber ihre Quelle nur tief im Herzen des Volkes, wie dies Herr Nogasin in der Darstellung gezeigt, welche er den: ökonontischen Kontitß lmtci' dem Titel: ״Betrachtung über die in verschiedenen liegenden zur Verminderung der Trunkenheit angewandten Mittel" überreicht hat. Es heißt darin: ״Vergebens bentüht sich die Adntinistration, die Ausbreitung der Trunkenheit zu unterdrücken und einzuschrankeu, da die Grundursache iit der Bevölkerung selbst liegt, in der schlechten ökonontischen Lage, der Armnth, den: Mangel an Freiheit. Durch eine Verbesserung der Stellung dcS Volkes und seiner Lage, eine Erleichterung der auf ihnen lastenden Abgaben und Steuern, durch Verntchrung von Schulen uttd BildungSanstalten, durch Gründung von Vereinen zur Geld-Unterstützung armer Landlente und Handwerker, durch solche ans Jtttelligenz und Moralität gegründete entschiedene Einwirkungen, und nur durch solche wird die moralische und ntatcrielle Lage der Bevölkerung verbessert und gehoben, und von selbst vermindert sich das Laster der Trunkenheit."

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