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Jeschurun · 1883-03-29 · Heft 13 (29.3.1883) · p. 197

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 13 (29.3.1883)
Article
Salomonische Spruchweisheit
Date
1883-03-29
Page
197 (sequence 3)
Language
German
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197 Antworte jedoch einem solchen Thoren, wie es seine Thorheit verdient, Damit er sich nicht für den Weisen halte. ($. 2*1, Ü—?>.) Nicht dnrch vernünftige Vorstellung, nur dnrch Züchtigungen, die ihnen Menschen oder das Verhängnis; bereiten, können eingebildete Thoren zu besserer Einsicht gebracht rverden. Darum antworte einem sotchen nicht dnrch eingehende Diskussionen. Er würde darin nur eine beachtende Wertschätzung, eine Gleichstellung seiner Ansichten erblicken. Du hast deine Ansicht, er hat die seinige, und so stündet ihr ans gleichem Boden. Aber auch schweigen darfst du nicht, er würde sich sonst als den unwiderlegbaren 'Weisen ansehen. Vielmehr ant- Worte ihm kurz und bündig, daß seine Ansichten und Aeußernngen falsch und so verwerflich sind, daß sie gar nicht verdienen, diskntirt zu werden, und verweise ihn kurz ans die Wahrheit hin, ans deren Grund d!: seine Ansicht verwerfest. Jüdkilspitgtl oder 100 nenenthiillte, heutzutage noch geltende, den Verkehr der Juden mit beit Christen betreffende Gesetze der Jude»; mit einer die Cntstehuirg und Weitereut- Wickelung der jüdischen Gesetze darstellenden höchst iutercssunten Einleitung. Von 1)1311 .׳ ft 11$, speenli opil'cx in lumine v<;1־itati.s. Paderborn 168.׳;. Druck nnb Verlag der BonisacinS - Druckerei. 3.) Äritisch beleuchtet von Rabbiner 1)1׳ Gugruheimer in Notiu. :Zortscyung.'i Der Verfasser des ״Judenspiegel" hätte sich übrigens, wenn er sich auch bei seinem angeblichen Studium der jüdischen Gesetzbücher lediglich mit dem Schulehau aruch beschäftigt, noch durch eine andere Bestirnlnung von der Falschheit seiner Folgerung überzeugen können; im Schulchan aruch Io re Dea Kap. 2, 5 wird nämlich auf Grund des Talmud Ehnlin 5 a gelehrt, daß die Schächtung, die von einem Juden, der den Sabbath öffentlich entweiht oder zeigt, daß er das Verbot des EssenS eines nicht nach den Vorschriften des mündlichen GotteSgesetzeS geschlachteten ThiereS als nicht verbindend hält, ebenso wie die durch einen Nichtjuden geschehene Schlachtung betrachtet werden muß, wie eS auch nach ]שפתי בה zu Jore Dea 2 Sch. 24 untersagt ist, von einem Thiere zu essen, das von einem die Göttlichkeit der im Talmud enthaltenen mündlichen GesetzeSosfenbarung leugnenden Karäer geschlachtet wurde, wenn man auch wahrgenommcu hätte, daß dies in der gesetzlich normirten Weise geschehen. Diese Bestimmungen, nach denen auch Juden von der Befugniß zur Ausübung der vorschriftSgemäßen Schlachtung ausgeschlossen sein können, beruhen, wie aus -,"ש zu Jore Dea 2 Sch. 1<> ersichtlich, auf der« selben Schriftstelle, nach der die von Nichtjuden vollzogenen Schächtung nicht als gesetzlich betrachtet werden darf; Derjenige, der imrd) sein Volum oder durch prinzipielle Traditionsleugnung zeigt, daß er das Schechita-- gebot als nicht für ihn bestehend hält, hat aus demselben Grunde nicht die Dualisikation zilin Vollzüge des SchechitaakteS, um desseutwillen sie der Nichtjude nicht besitzt; der Eine wie der Andere kann nicht als בר זניחה angesehen werden, weshalb es geradezu sinnlos ist, aus dem Umstande, daß die Juden von einem durch Ehristen geschlachteten Thiere nicht essen, schließen zu wollen, daß die Ehristen als Götzendiener betrachtet werden. Die Behauptung des Dr. JllstuS, daß in den jüdischen Gesetzbüchern zur Bezeichilung der Nichtjuden ״nur Akum steht," ist, wie schon aus Obigem ersichtlich, eine horrende Lüge, mit der wir uns nicht weiter beschäftigen wollen, weil Jeder, der nur die hebräischen Buchstaben kennt, sich überzeugen kainl, daß in den jüdischen Gesetzbüchern unzählige Mal die Bezeichnungen גברי oder גוי Vorkommen. Die Folgerung des Dr. Justus ist also eine nichtige, auf vollständiger Unkeuntniß des Gesetzes 1111b absichtlicher Unwahrheit beruhende. Wir kommen nun zn dem letzten Grunde, der von ihm für seine Behauptliug angeführt wird; obwohl dieser vierte Grund schon durch unsere früheren Bemerlungeu über das Vorkommen der Bezeichnung ״Akum" widerlegt ist, wollen wir ihn doch nicht ganz unberührt lassen; er besteht darin, daß in den Entscheidungen, die heutzutage aus Deutschland, Oesterreich, Ungarn, Polen, Rußland u. s. w. von den gelehrten Rabbinern, gegeben werden, ״die Bezeichnung für Christ fast nie anders als Akum ist, welches Wort im Schulchan aruch und den Schaloth Utschuboth gebraucht wird. Seltener ist Nochri oder Goi tNichtjnde)." Diese Angabe reiht sich würdig an die eben erwähnte Lüge an, da in diesen Entscheidungen die Christen in der Regel durch ,בותי אינו יהודי ,גוי ,גנרי bezeichnet werden. Daß in der Entwickelung der EntscheiduugSgründe öfters die Bezeichnung Akum sich findet, ha! darin seinen Grund, weil sich dieselben ans Werke beziehen, in denen nicht selten, mit Rücksicht auf die Zensur, diese Bezeichnung vorkommt und eS verschiedene das Rechtsgebiet gar nicht berührende religionsgesetzliche Fragen giebt, für die in Bezug auf särnnnliche Nichtjuden gleiche Norm besteht. DaS Vorkommen der Bezeichnung Akum in rabbinischen Resporisen beweist daher nicht das Geringste für die Behauptung, die der Verfasser des ״Judenspiegel" als ״unumstößliche Thatsache" seinen Aufstellungen zu Grunde zu legen sich veranlaßt gesunden.

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