Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 11 (15.3.1883)
- Article
- Aktenmäßige Darstellung der jüdischen Zustände in Rußland
- Date
- 1883-03-15
- Page
- 169 (sequence 1)
- Language
- German
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M 11• Jefchnrun. IGO AkttiMlißigk Arßelliing der jiidislheil 3nlläu1»r iit Mlnuii. Biele die sich veranlaßt sahen, sich über die Ursachen der Aufstände und Ansschreilnngcn der russischen Bevölkenrng gegen die Inden zu äußern, pflegten ahne tieferes, prüfendes Eindringen in die wirtlichen Zustände und Berhältnisse, diese Erscheinungen ans die sagenante ״Exploitirung" der Bevölkerungen durch die Inden znrückznsühren. Allein eine solche Anschauung bekundet in Wahrheit nur eine völlige Untenntniß der jüdischen Zustände und begnügt sich, das Ohr der Belehrung buchenden mit nichtigen, grundlosen Behauptungen abzusinden, ohne sich zu bemühen, der Wahrheit und Wirklichkeit der Dinge aus den Eirund zu gehen. Durch wahrheitsgetreue, auf durchaus glaubwürdigen, mit entscheidender Beweiskraft versehenen Belegen beruhenden Nachweisen, werden wir im Folgenden darthnn, daß die Feindseligkeit der russischen Bevölkerung gegen die Juden und ihre Ansstände und Ausschreitungen lediglich eine Veranlassung und Folge der beschränkenden Ausnahmegesetze sind, denen ausschließlich und allein die Juden im russischen Reiche unterliegen. Die Gesetze der russischen -Regicruug betrachten die Inden als eine allgemeine Kalamität. vor welcher Keiner sich zu schützen und zn retten vermag. — als minderwerthige Menschen in Beziehung zur etwaigen Gleichstellung mit den übrigen Landesgenossen. ja als der Landcswohlsahrt schädliche Brenschen, die man daher durch Druck und Beschränkung nieder zu halten und auS dem Gebiete des russischen Reiches zu culferncn sich gedrungen sieht. Die Gesetze betrachten die Juden als eine Plage der Landesbcvölkernng, als Menschen, die sich ans Kosten der übrigen, der Arbeit und dem Ackerbau ergebenen Einwohner ernähren und pflegen. Daher drückt und drängt man sie, legt ihrer Bewegung Fesseln an, läßt seit langer Zeit sic nur massenhaft in den westlichen Laudestheileu wohnen, ohne ihnen zu gestatten, über die Genzen dieses Gebietes hinaus sich niederznlassen. Do sind die Inden von allen Seiten umschrieben und umgrenzt durch eine ganz bcsandere Kategorie und vollständige Sammlnng von Gesetzen der mannigfaltigsten Art,, die alle eine schwere Vast ihnen aufbürden und sie damit als eine eigene isolirlc Volksklaffe darsteUen, als ob sie ein Brandmark aus der Stirne tragen, zum Zeichen, daß dieses Volk durch die Landcsgcsctze vor! allen andern Bewohnern getrennt und geschieden sei. (Wie treffend lautet die Aenßernng der Zeitung Nowosti, die noch vor drei Jahren schrieb: wie schrecklich das Loos der Juden sei, mag man daraus bcurthcilen, daß jetzt ein Thcil der Reichsgcsetzsammlung erschienen ist, der mehr als dreihundert Seiten stark ist und dessen Inhalt sich nur mit die Inden betreffenden Ausnahmegesetzen und Verordnungen beschäftigt!) Der Finanzminister Knosewitz spricht in seiner, aus den Tisch des im Februar des Jahres 1008 berufenen Komit«'׳s für die Verhältnisse der Juden niedergelegten Sclirift seine Altsicht dahin aus׳. ES sei das 'Rechtsmaß, das bis jetzt die Regierung an die Gesetze der Inden angelegt hat, welche sie von den übrigen Bewohnern unterscheiden und zn einem Beweis gebraucht werden, daß die Regierung ihnen kein Vertrauen schenkt, durchaus zu erleichtern. Es seien das die Gesetze, welche ihnen die Thore der größeren Handelsstädte innerhalb des Gebietes ihres beständigen Aufenthaltes verschließen, so wie die übrigen Städte außerhalb des ihnen zum Wohnsitz angewiesenen Gebietes, so daß sie nicht in gleichem Maße wie die übrige Bevölkerung an Handel und Industrie sich bethciligen können. Denn, fügt der Minister hinzu, wenngleich die Juden durch ihre Sitten und Glaubcnsgrundsätze seit sehr langer Zeit von den übrigen Bevölkerungen getrennt sind, so hat ihnen doch die Natur nicht den richtigen Blick für die die Volkswohlfahrt am Besten vermittelnden Verhältnisse so wie nicht die Tüchtigkeit versagt, für Handel und; Industrie zum allgemeinen Besten, n. s. w. : Auch der Minister Reutern, welcher jetzt Präses! des Ministeriums ist. spricht sich in seiner schriftlichen Auseinandersetzung über die den Juden zu gewährende Erweiterung der Handwerks׳ Berechtigung, im Jahre l 863, als er damals Finanzminister war, also aus: Wenn der moralische Slandtpnnkt der Juden sehr gesunken ist, so ist dies lediglich eine Folge der drückenden (Gesetze, . welchen der Jude bei jeden! Schritt zur Gewinnung seines Lebensunterhaltes begegnet. Er zählt darauf! die große Zahl dieser beschränkenden Gesetze auf, und meint, eS sei darum eine heilige Pflicht der Negierung,! die großen und strengen Hindernisse auS dem Wege zu räumen, an wclchen der Fuß des Inden bei jedem; Schritte hemmenden Anstoß findet. Der moralische Zustand des Juden werde wicderkehrcn, sobald seine . materielle Lage gebessert worden durch Beseitigung utib Aushebung der die Inden allein in Allem beschränkenden Gesetze, was Handel und Industrie berührt. > Die Wirkung der bcsondcrn zur Schädigung der Inden erlassenen Gesetze wird noch erhöht durch die . großen und kleinen Beamten, denen der Grundsatz geläufig ist: jede gute Maßregel und dem Juden günstige ־ Ordnung muß inan .,verkürzen," jede schlechte Maßregel aber ״erweitern." Ein Beispiel mag die Verwaltung | in Kiew liefern, die streng verfügt hat, daß kein jüdischer; .Kaufmann der zweiten Gilde mit den übrigen Kaufj lernen gleichberechtigt sein solle, obgleich dieses geradezu! gegen das bis jetzt in Ucbung bestehende Gesetz verstößt,