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Jeschurun · 1883-01-25 · Heft 4 (25.1.1883) · p. 58

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 4 (25.1.1883)
Article
Betrachtungen über die Judenfrage in Deutschland
Date
1883-01-25
Page
58 (sequence 2)
Language
German
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58 Israels zu allen Vertriebenen, welche Ich aus Jerusalem! nach Babel vertrieben habe, gesprochen: Bauet Häuser und lasset euch nieder, pflanzet Gärten und genießt deren Frucht; nehmet euch Frauen und zeuget Söhne und Töchter, und nehmet für eure Söhne Frauen und gebet eure Töchter Männern, daß sie Söhne und Töchter gebären; vermehrt euch dort, aber vermindert euch nicht; und suchet das Wohl der Stadt, wohin Ich euch vertrieben, zu fördern und betet für sie zu Gott, denn nur in ihrem Wähle wird auch euch Heit erblühen; — — denn also hat Gott gesprochen.- nachdem sich an Babel siebzig Jahre vollzogen haben, werde Ich euer gedenken, und Ich werde alsdann meine gute Lerheißung in Erfüllung bringen, euch zu diesem Orte wieder heimkehren zu lassen." In klaren Worten ist hier die Verpflichtung auSgesprochen, welche Gott den Inden für das babylonische Exil, das nur siebzig Jahre wahren sollte, auferlcgt; und dieses göttliche Gebot galt als heilig und unverbrüchlich für das spätere Exil, in welchem die Juden über den ganzen Erdball nach allen Himmelsrichtungen hin versprengt wurden. Wenn selbst .für die kurze Dauer der Vertreibung nach Babel das Gottcswort vorschrcibt, gegen den babylonischen Staat die vollen Pflichten deS Bürgers zu erfüllen und ihn als seine Heimath zu betrachten, deren Gedeihen auch die eigene Wohlfahrt bedingt, so gewiß gilt für die lange Dauer der Jahrhunderte es als heilige Pflicht, in Treue zu dem Lande und der Bevölkerung zu stehen, in deren Mitte der jüdische Stamm bis zu dem Tage verbleiben soll, dessen Ankunft kein menschlicher Geist im Voraus berechnen und bestimmen kann. Der Jude hat sich brüderlich seinen Volksgenossen überall anzuschließen und das Wohl der Gcsamntthcit — der Gemeinde und des Staates — nach besten Kräften 311 fördern. Also will es sein Gott, und also hat er getreulich und freudig dieses Gebot Gottes überall, zu jeder Zeit, erfüllt. דינא דמלכותא דינא. Jeder Anordnung, welche von dm dazu berufenen Behörden erlassen wird, unbedingten Gehorsam zu leisten, sofern eine solche nicht die Unterdrückung der religiösen Wichten zum Zwecke hat, ist den: Juden heiliges Rcligionsgcsetz. Er hat auch nicht denselben zu verweigern, falls eine solche Anordnung ihn allein beträfe, wenn z. B. ihm eine besondere Leistung anferlegt werden sollte, wie solches in den Jndensteuern, Judenschutzgcldern, Judenverzehrungsabgabcn, Judenlcibzoll u. dgl. m. bis in unsere Zeit hinein auch in Deutschland thatsächlich Ucbuug war. Die religiöse Pflicht zum aufrichtigen Anschluß an das Vaterland, zur loyalsten Gesinnung, zur innigsten Treue, zum unwandelbaren Patriotismus ist auch ganzlich unabhängig von dem Maße kr Gleichberechtigung, das der Staat ihm gewährt, von dem größeren oder geringeren Wohlwollen, welches ihm bezeigt wird. Und wenn man den Juden zunr Paria erniedrigte — er hätte gleichwohl nicht zu wanken in seiner Treue gegen Obrigkeit und Volksgenossen und müßte gleichwohl daS Heil des Vaterlandes und der Gemeinde mit allen Kräften zu fördern bestrebt bleiben. So sehen wir Bibel und jüdisches Neligionsgesetz das gleiche Zmgniß ablcgcn, wie die Blätter der Geschichte. (Fortsetzung folgt.) Korlcholldcnzeu und Nachrichten. Deutschland. * Hannover. Das Ministerium hat es abgelehnt, auf den Antrag des hiesigen Gcmeindevorstandes, die Stimmenzahl Hannovers bei der Landrabbinerwahl zu erhöhen, cinzugehen, weil dasselbe der Ansicht ist, durch das Präsentationsrccht sei dem munerischen Uebergewicht der hiesigen Gemeinde bereits genügend Rechnung getragen. Es verbleibt deshalb bei dem bisherigen Verhüttnisse, nach welchem Hannover über zwei Stimmen verfügt, während jede andere Gemeinde nur eine Stimme hat. Von Seiten der Negierung wird aus eine Beschleunigung der vorzunehmcnden Wahl gedrungen. Da voraussichtlich nur noch zwei Kandidaten zur Abhaltung einer Probe-Predigt zugelassen werden, so dürften die hiesigen Gemeingcmitglieder wohl innerhalb vier bis sechs Wochen zur Wahl der drei zu präsentirenden Rabbiner aufgefordert werden. * Aus der Lauddrostci Stade. Die am 3. d. M. zu Scharn!deck versammelt gewesenen Vertreter der Synagogengcnicinde des Stader Landdrosteibczirks haben einstimnlig beschlossen, sich provisorisch auf drei Jahre dem Landrabbinate Emden anzuschlicßcn. ES ist hierzu noch die Gcnehrnignng des Oberpräsidiums und die Einwilligung des Landrabbiners zu Emden cinzuholen. Die Amtsthätigkcit des Letzteren würde sich' auf die weitausgedehnten Distrikte der Landdrosteicn Aurich, Osnabrück und Stade fortan erstrecken. ** Berlin. Der ״Fall Hapke" beschäftigt noch immer die Gcmüther. Es unterliegt wohl kaum einem Zweifel, daß Herr Hapke weniger durch Ge- Wissensbeschwerden, als durch Absichten, welche sich mit dem geistlichen Amte schwer vereinigen lassen, zu dieser Auflehung gegen die Majestät des Gesetzes veranlaßt wurde. Es sollte eben ein eklatantes Faktum konstruirt werden, an welches man Bestrebungen anknüpfen könne, um eine Aenderung der Gesetzgebung herbcizuführen. Glücklicher Weise treffen dergleichen Wünsche bei der

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