Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 3 (18.1.1883)
- Article
- Betrachtungen über die Judenfrage in Deutschland
- Date
- 1883-01-18
- Page
- 41 (sequence 1)
- Language
- German
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Jeschurun. 41 M 3. Seirüihtungen uiier die Jüdensrage tu gcC!,l״. IIL Und da sollte man die Behauptung wagen können, die Juden wären keine vollberechtigte Deutsche? Seit Jahrhunderten durch die gleiche Geschichte, die gleiche Sprache mit jedem einzelnen der anderen Stau!me des deutschen Volkes eng verbunden, mit ihnen innig vcrknüpft durch das Alten Gemeingut gewordene Auchder Bibel, das ursprünglich dem jüdischen Stamme allein angchörte, das sollte nicht den vollgültigsten Anspruch rechtfertigen, daß die Juden ganz und in voller Ebenbürtigkeit dem deutschen Volke angchörcn?! Und ferner — alle übrigen deutschen Dolksstamme haben mehr oder minder und noch bis in die Gegenwart hinein einst feindlich einander gegenüber gestanden, haben mit einander in blutiger Fehde gelegen, bis sic sich zu einen! Volke vereinigt. Die Jude» als eigene Nation haben niemals, zu keiner Zeit, gegen eine andere Nationalität, welche heute dem deutschen Volke angehört, das Schwert gezückt; in friedlichster Weise haben sic sich den anderen Stämmen angeschlosjcn, von ihnen empfangend, ihnen spendend. Wer sich unterfangt, den jüdischen Deutschen die Eigenschaft als Deutsche abzusprcchen, der verleugnet die Geschichte einer stattlichen Reihe von Jahrhunderten, der ncgirt den Begriff eines Volkes überhaupt. Weil dem also ist, weil dieser Erkenmniß auch die heutigen sogenannten ״Antisemiten" sich nicht vcrschließen können, darum sucht man nach anderen Argumenten, unter deren Acgide die jndenseindlichen Bestrebungen sich decken können. Und man glaubt, ein solches glücklich gefunden zu haben, indem man behauptet: wenn die Inden als Race nicht ans dem deutschen Volke hinauszuwciscn seien, so doch als Nichtbekenner des EhristenthnmS. Die Grundlage des deutschen Staates sei eine christliche. Auf der christlichen Anschanung beruhen alle Einrichtungen des Staates und der Gemeinde.. Deswegen vermögen auch nur Ehristen diese Einrichtungen herzustcllen und zu verwalten, Inden seien hierzu unfähig; Juden können keinerlei autoritative Stellungen bekleiden. Freilich protestirt der deutsche Staat selbst gegen eine solche ihm untergeschobene Voraussctzung, indem er die Unabhängigkeit aller Rechte vom religiösen Bckcnn-niß proklamirt und die Inden thatsächlich zu Richtern, Lehrern, Beamten, Gesetzgebern beruft. Das hindert aber die Gegner nicht. Sie behanpten kühn, das sei eben eine Verirrung, deren sich damals der deutsche Staat, als er sich gründete, habe zu Schulden konunen lassen; und dieser Jrrthum sei nur durch Selbstcrkenntniß und hieraus rcsultirende Akte auf dem Wege der Gesetzgebutig, Verordnung oder stillschweigenden Uebung zu sühnen. Wenn man annehincn will, daß die Ideen der Gerechtigkeit und Sittlichkeit, auf welche unzweifelhaft das deutsche Reich sich gründet, durch das Christenthum in das deutsche Volk gepflanzt worden und somit dem Ehristenthuln ein hervorragender Anthcit an dem Geiste gebührt, ans welchem die staatlichen Institutionen Deutschlands erwachsen, so haben wir keine Veranlassung, dem zu widersprechen. Wir verlangen aber auch, daß. man alsdann der historischen nicht hiuwcgzutcngnendcn Wahrheit die Ehre gebe und anerkenne, daß diese grundlegenden Prinzipien des ׳Rechts und der Moral sich ebensowohl im Judcnthum befinden und zwar in diesen: früher als in jenem, weil ihm ein weit höheres Alter innewohnt. Und wir verlangen ferner das Cingcstündmß, daß diese Prinzipien aus dem älteren Jndenthum in das jüngere Christcnthuin hinübergenommen sind, und dcnmach das Christcnthum in dieser Hinsicht jüdisch ist. Wenn das Christcnthum, christlicher Geist, christliche Gesinnung, christliche Gcrcchtigkeit, christliche Moral die granitne Basis bilden, ans welcher sich der stolze Bau des deutschen Reichs herrlich erhebt, so kann nicht in Abrede geuonunen werden, daß dann auch das Jndenthum, jüdischer Geist, jüdische Gesinnung, jüdische Gerechtigkeit, jüdische Moral des deutschen Staates Herrlichkeit begründen und erhalten Helsen. Denn es sind eben die Segnungen des Juden- Lhnnts, welche durch daS Medium des Christcnthumö so Großes bewirken; cs ist der ewige universelle Inhalt des Judenthnnts, welcher in allen Veranstaltungen, die auf Erden in: Nan:en des Rechts und der Sitte begründet werden, sich offenbart. Das sittliche Wesen des deutschen Staatsorganismus, insofern cs in der That christlich ist, ist aber nur insofern christlich, wie das Christenthum jüdisch ist, oder mit anderen Worten: cs ist nur die jüdische Seite des Christcnthumö, welche sich in dem deutschen Staats- Organismus ausprägt. Diese Seile umfaßt aber lediglich das rein Menschliche, dasjenige, was die Grundläge nicht nur des deutschen Reichs, sondern der heutigen Kulturslaatm überhaupt bildet. Wenn man unter ״christlich" den Begriff des NcchtcS und der Moral überhaupt fassen will, wenn christlich und human sich einander deckende Begriffe sein sollen, — immerhin — jo möge man von der christlichen Grundlage des deutschen Reiches sprechen, wie inan alsdann aber auch mit demfclbcii Fug und Recht von der jüdischen Grundlage desselben zu reden befugt wäre. Wir leugnen ganz entschieden, daß die sittlichen Grundprinzipien des dentscheu Staates ausschließlich dem Christenthum angehören;