Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1868-07-01 · Heft 10-12 (Juli 1868) · p. 342

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1867-1868)
Issue
Heft 10-12 (Juli 1868)
Article
Die Rabbinerversammlung zu Kassel
Date
1868-07-01
Page
342 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2932754-2932987-2932995-2951354--11193-2951412
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

342 Die Rabbiilervcrsaimnlung zu Kassel- ״These 4, wir wollen aber nicht, daß der ganze Gottesdienst vom .Vorbeter und mehrstimmigen Chore allein ausgeführt werde und die Gemeinde gänzlich schweige." ״These 5, der Gebettheil des Gottesdienstes muß daher zwischeu Vorbeter und Gemeinde getheilt sein, und somit theils responsenartsg, theils in Liedern stattfinden." als mit eben demselben Applomb verkündete Grundsätze der Reform. Was diese 5 ersten These» anbelangt, so hätten wir nur zu bemerken, daß ״das tumultnose Schreien der Gemeinde" und ״das geschmackwidrige Trillern des Vorbeters" unseres Wissens nirgend geboten ist und daß deshalb diese feierliche Gegenerklärung eine durch Nichts gerechtfertigte Insinuation gegen die bisherige Vortragsweise involvirt. These 6 erklärt Instrumentalbegleitung und Chor als nimmgänzlich nothwendig und empstehlt vorzugsweise die Orgel. These 7 decretirt die Einführung der Landessprache als Gebetsvrache mit Ausnahme für Vorlesung der Thora, Schemone Esre, Kriath Schema, Borchu, Kednscha, Priestersegen und Kadisch der Waisen; These 8 thut de» bedeutsamen Ausspruch, daß der Gottesdienst nur eine ״angemessene Dauer" haben dürfe; These 9 spricht die^Nothwendigkeit ״der Verkürzung in dem bisherigen Umfang der Gebete aus; These 10 führt den 3jährigen Chklus bei der Vorlesung der Thora ein; These 11 befiehlt die Haphtorah in der Landessprache zu le- .sen und dazu auch andere Stücke aus den Propheten und Kethul׳i!n ausznwählen; These 12 will die sogenannte Schemone Esre nur einmal vorgetragcn wissen; These 13 setzt als Anfang des öffentlichen Gottesdienstes Borchu; These 14 gestattet, vor Borchu die üblichen Stücke in wechselnder Auswahl in der Landessprache vorzutragen oder dem Borchu ein Oicd vyranzustellen; These iS verkürzt die Zwischenstücke von Borchu bis Kriath Schema und von diesem zur Schemone Esre und will dieselben in der LaMWgche gchßttt wissen;

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.