Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 14 (1867-1868)
- Issue
- Heft 7-9 (April 1868)
- Article
- Das neue Statut der Synagogen-Gemeinde Hannover
- Date
- 1868-04-01
- Page
- 261 (sequence 12)
- Language
- German
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Das neue Ltatut der Synagogen-Gemelnbe Hannover. 261 Befugntß zu Entscheidungen in Religionsangelcgenheiten in dem von der heutigen Gemeindeversammlung angenommenen Gemeindestatute das jüdische Religionsgesetz nicht gewahrt erscheint; — und in Erwägung, daß eine jüdische Gemeinde keine andere Basis haben kann als das jüdische Religionsgesetz, — daß aus den Verhandlungen und Beschlüssen der Gemeinde- Versammlung eine große Gefährdung der jüdischen Religion Seitens der Gemeinde, deren Repräsentanz und Leitung, zu befürchten steht,— daß diejenigen Juden, welche unverbrüchlich fest halten wollen an den durch, die schriftliche und mündliche Lehre und die religionsgesetzlichen Autoritäten fest begründeten religiösen Satzungen, wie solches ihre Voreltern gleichermaßen geübt haben, in dem von der Gemeindeversammlung angenommenen Statute bas jüdische Religionsgesetz nicht allein desavouirt sehen, vielmehr in demselben auch die Unantastbarkeit des jüdischen Rcligtonsgesetzcs bedrohende Beflimmungen erblicken, — und in endlicher Erwägung, daß somit das von der heutigen Gemeindeversammlung angenommene Statut nicht zum Heile gereiöden kann, vielmehr Veranlassung zu den schwersten Befürchtungen gewahrt, daß das heilige Religionsgesetz verletzt und die Gemeinde nnjüdische und gesetzwidrige Einrichtungen erhalten wird: legen wir hiermit feierlichst und förmlichst Verwahrung ein gegen die etwaige» Folgen, welche uns und unseren Religionsgenossen aus diesem Statute bedrohen; erklären wir von vorne herein für Null und nichtig alle etwaigen Beschlüsse und Maßnahmen, welche auf Grund dieses Statuts im Widerspruch mit dem religionsgesetzlichen Coder ״Schulchan Aruch" gefaßt und ansgeführt werden, und behalten uns und unsere Religiousgenossen alle und jede Rechte vor, welche uns als Juden und Mitglieder der hiesigen Synagogen-Gemeinde zustehen. Wir erheben diesen feierlichen Protest im Angesichte Gottes, vor Dem offenbar sind die geheimsten Regungen des menschlichen Herzens, — fern von allen selbstsüchtigen Bestrebungen, — getrie-