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Jeschurun · 1868-04-01 · Heft 7-9 (April 1868) · p. 250

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1867-1868)
Issue
Heft 7-9 (April 1868)
Article
Das neue Statut der Synagogen-Gemeinde Hannover
Date
1868-04-01
Page
250 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Vas neue Statut der Synagogen-Gemetnde Hannover. Die Anforderungen, welche an ein Statut zu stellen sind, das die Angelegenheiten einer jüdischen Gemeinde bestimmen soll, resultiren einerseits aus der Wesenheit derselben als solcher, andererseits ans den besonder«, äußern lokalen Umständen der spectellen Gemeinde, für welche dieses Statut beabsichtigt ist. Bei Beurthcilung eines solchen hat man sich demnach die Fragen vorzulcgen: ist dieses Statut geeignet die Aufgaben, welche eine jüdische Gemeinde unter den in dem vorliegenden Verhältnisse obwaltenden Umständen zu einer gedeihlichen Losung zu bringen? —Eine jüdische Gemeinde ist aber nichts anders, als ein Verband von Juden zu dem einzigen Zwecke, durch diese Vereinigung das jüdische Religionsgesetz in höherem Grade zu erfüllen, als es dem Einzelnen möglich ist. Namentlich soll demgemäß die jüdische Gemeinde diejenigen nothwendtgen Institutionen schaffen, fördern und erhalten, für deren Herfiellung die Kraft des Einzelnen nicht ausreicht. Die Verpflichtung zur Bildung einer G.meinde ist demnach eine eminent religiöse, sie selbst ist lediglich eine religiöse Corporation, die keine andere Basis hat, als das jüdische Religionsgesetz, keine andere Autorität kennt, als das jüdische Religionsgesetz, keiner anderen Aufgabe dient, als

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