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Jeschurun · 1868-04-01 · Heft 7-9 (April 1868) · p. 228

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1867-1868)
Issue
Heft 7-9 (April 1868)
Article
Beleuchtung der die Gemeinden- und Schulen-Organisation betreffenden Vorlagen der ungarisch-israelitischen Konferenzmajorität
Date
1868-04-01
Page
228 (sequence 3)
Language
German
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28<׳ Beleuchtung der Vorlagen der ung.-israel- Konferenzmajorität. | Wenn die gesetzestreuen Juden Ungarns den Mitgliedern der 8 ungarisch-israelitischen Konferenz-Majorität für irgend etwas Dank 1 schuldig sind, so ist dies hinsichtlich des Berichtes der Fall, den 1 diese Majorität über ihren Entwurf einer Gemeinde-Organisation | erstattete. Da nämlich zur Würdigung eines jeden die Organisation | der jetzigen Gemeinden betreffenden Vorschlages die religiöse Spal- | tung in Betracht gezogen werden muß, die faktisch in den Gegensätze» der ״Orthodoxie" und ״Fortschrittspartei" am Tage liegt, zuweilen aber, wie manche bekannte Ereignisse der jüngsten Zeit lehrten, die Existenz dieser Kluft von denen, die zur s. g. Fortschrittspartei gehören, negirt wird, können die orthodoxen Juden unter den obwaltenden Umständen mit Befriedigung davon Akt nehmen, daß die Konferenzmajorität in ihrem Berichte die Existenz zweier schroff sich einander gegenüber stehender Richtungen, das Dasein einer ״altgläubigen" und einer ״Fortschrittspartei", so rückhaltslos zugab, und hiemit den gesetzcstreuen Juden die Konstatirung einer Thatsache ersparte, welche für das ganze jüdische Gemeindeleben von so inimenser Bedeutung, von so tief einschneidenden Folgen ist, daß sie zunächst die Frage anrezen muß, ob eine Vereinignng in der Behandlung der administrativen Angelegenheiten der jüdischen Gemeinden bei Aufrechthaltung des Grundsatzes der Gewissensfreiheit denkbar ist? Wir glauben diese Frage verneinen zu müssen; denn ist eine religiöse Spaltung innerhalb der Gemeinden und in den Gemeinden zu einander vorhanden; stehen sich, wie von der Konferenz-Majorität zugegeben wird, in der ungarischen Judenheit zwei Parteien gegenüber, deren.konfessionelle Anschauungen so divergiren, daß zu ihrer äußeren Einigung ein Kompromiß erforderlich wäre, so ist ein solcher Kompromiß ohne Gewissenszwang gegen eine Partei nicht denkbar, ist das Streben nach einer Organisation für Lokal- und Komitars-Gemeinden, Landesgemeinde und Landes-Centralausschuß ein niüßigcs, ist eine israelitische Landesgemeinde überhaupt nicht vorhanden, und ist es «in vergebliches, ja für die heiligsten Anliegen des Menschen und Bürgers verderbliches Bemühen, Das künstlich zu schaffen, Dem eine täuschende Scheinexistenz zu gewähren, was seiner innersten, wesentlichsten Bedingung nach nicht existirt.

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