Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 14 (1867-1868)
- Issue
- Heft 4-5 (Januar 1868)
- Article
- Rundschau im Gebiete jüdischer Interessen
- Date
- 1868-01-01
- Page
- 158 (sequence 2)
- Language
- German
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Rundschau im Gebiete Wischer Interessen. Fandesangehörigen verlangt, fast einstimmig angenommen hat. Als eine der ersten legislatorischen Handlungen des neuen östcrrcichis ch e n Mini st e r i u m s wird ein Erlaß erwartet, welcher die in Galizien noch bestehenden Beschränkungen des Erwerbs von Grundeigenthum Seitens der Juden als durch die Verfassung beseitigt ausdrücklich erklärt. In Rumänien verschlimmert sich die Lage der Juden in einem großer« Maße. Es tritt täglich mehr zu Tage, daß die dvrtigen Machthaber allen Ernstes den alten pharaonischeu Plan vcrfolgen die Juden auszurottcn- Das in die Oeffcntlichkeit gelaugte Circularschreiben des Ministers Golesco an sämmtliche Oberbc- Horden läßt hierüber keinen Zweifel mehr. Aus Backau, Verlad, Roman und anderen Orten liegen die traurigsten Berichte vor. Was nur an Scheußlichkeiten ersonnen werden kan»: Kornwucher, Christenvcrgiftung, Christmblutabzapfung u. dgl. m. wird den Juden angedichtet, um den höher» und nieder» Pöbel gegen die Juden zu sanatisiren und die unsäglichsten Qualen, Bedrückungen und Verfolgungen zu rechtfertigen. — Der ״Libanon" veröffentlicht einen Brief des von der Alliance israelite universelle nach Abhssiuien entsendeten Herrn Joseph Halevi. Der Brief ist von Keren den 24• November 1867 datirt. Der Reisende hat noch nicht nach Abysslnicn Vordringen können. Nach den von ihm eingezogencn Erkundigungen leide» die Falaschas unter König Theodor gränzenlos. Herr Lcvh hält die Falaschas für Inden, Nachkommen der vcrtriedenen 10 Stämme, — was aber doch wohl noch einer cingehcnden Prüfung bedarf. — Aus P eru wird vom ״lew, Messr.“ berichtet, daß sich daselbst ein legislatorischer Act ärgsten Rcligions- Hasses eben vollzogen. Die kürzlich promulgirte Constitution n»tersagt allen Confcjsioncn mit Ausnahme der römisch-katholischen Kirche die öffentliche RrUgionönbuug. Es ist dies eine Erbschaft der spanischen Herrschaft, deren sich die Republik noch nicht zu entledigen den Muth hat. Wenn wir nicht in Europa an ähnliche Jnconsequenzen demokratischer Grundsätze gewöhnt wären, so würden wir eine solche republikanische Verfassung sehr cigcuthümlich finden. Daö jüdische Volk hat aber ans seiner viertansendsährigcn Geschichte bereits gelernt, daß nicht die Staatsforme» das Heil und Glück der Bürgrr begründen, daß vielmehr der Ernst und dik Aufrichtigkeit, mit