Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 14 (1867-1868)
- Issue
- Heft 4-5 (Januar 1868)
- Article
- Aus Lübeck
- Date
- 1868-01-01
- Page
- 156 (sequence 4)
- Language
- German
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156 AuS LübeS. ״zwei Vorsteher für die Cultus-, zwei Vorsteher für die Schulz Angelegenheiten." IV. Die Bestimmung im Art. 12, unter 5, wird ergänzt wie folgt: ״die Aufnahme neuer Gemeindemitglieder (Art. 1» ), so wie die Entlastung der den Austritt ans der Gemeinde Erklärenden (Art. 1>e); ferner die jährliche Ansetzung u. s. w. Solche Abänderungen werden, zur Nachachtung für die Beikommenden, hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gegeben Lübeck, tu der Versammlung des Senates, am 8. Januar 1868. C. Th. Overbeck, Ilr. Levroluiius. Nachdem dieser Nachtrag publicirt war, erhob sich von demselben Hamburger ein neuer Sturm gegen die fünfjährige Abfindungssumme, die abseiten etwaiger Austretende» zu entrichten ist. Es ist dieselbe als ein halbes Aequivalent für die der etwa nur 100 Familien zählenden Gemeinde durch den möglichen Austritt Einzelner abgeheuden Beiträge berechnet. Die Verpflichtungen der Gemeinde gegen lebenslänglich angestelite Beamten und für Pensionen, die an Wittwen verstorbener Gemeindebeamten zu er.trichten sind, lasten selbstverständlich auf allen bisherigen Mitgliedern; könuten mehrere von diesen sich durch ihren Austriit von aller Zahlungs Verbindlichkeit lorsagen, so müßte die ganze Last der Besoldung und der Pensionen den in der Gemeinde Verbleibenden äufgcbürdet werden, welche ohnehin dann allein für den Bedarf der Schule, des Cultus und der Armen zu sorgen hätten. Es hat natürlich bei der einmal obrigkeitlich bestätigten Bestimmung sein Bewenden; aber das auf die Störung der Ordnung und des Friedens der Eingebornen gerichtete Bestreben Fremder beleidigt die Gemüther aller Billigdenkenden. Es herrscht hier Liebe zur Thorah, Religiosität und Frieden. Mögen diese Stützen wahr- Haft jüdischen Lebens ewig bestehen!