Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 14 (1867-1868)
- Issue
- Heft 4-5 (Januar 1868)
- Article
- Aus Lübeck
- Date
- 1868-01-01
- Page
- 153 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Aus Lübeck. Tebeth 5628. In neuester Zeit haben alle Landes- und besonders städtischen Gesetze durch die eingrführte Gewerbefreiheit und Freizügigkeit mannigfachen Revisionen unterzogen, und Modificationen unteuvorfeu werde« müssen, von welche» auch unsere erst am 5. April 1865 bestätigte Gemeinde Ordnung nicht verschont bleiben sollte. Wäre jedoch nicht aus der Mitte der Glaub eusgenossenschaft selbst Widerspruch erhoben worden, hätte nicht ein in Hamburg Geboruer, der sein Domicil hier ausschlug, und der selbst bei dem Entwürfe des genannten Gemciudeftaluts eifrig mitwirkte, auf die Abänderung desselben, besonders hinsichtlich der Gemeinde-Angehörigkeit, wiederholt und mit aller Macht gedrungen, noch lange hätte die von der Gesammtgenieiude anerkannte Ordnung unangetastet bestehen können. Nachdem aber Hamburg mit der Lockerung des Gemeiudeverbaudes vorangegangen, glaubt der Sohn dieser großen Stadt die dortigen Wirren auch auf die friedliche Nachbargemeinde übertragen zu müssen. Die Verwaltung gab in den Artikeln nach, welche die Gemeinde- Angehörigkeit betreffen, legte den Entwurf dem Ausschüsse und außerdem 15 von der Gemeinde erwählten Mitgliedern zur Berathung und Beschlußfassung vor. Von diesen Repräsentanten gebilligt, gelangte der Entwurf an den Senat und erhielt bald auch dessen Bestätigung. Durch diese Aeuderung erlitt jedoch der religiöse Sinn der Ordnung keinerlei Beeinträchtigung, wie aus Nachsteheudem kmr ersichtlich ist. Nachtrag zu der Ordnung für die israelitische Gemeinde zu Lübeck, vom 5. April 1865. (Publicirt am 13. Januar 1868.) Nachdem, insbesondere mit Rücksicht auf das Gesetz vom 14.׳ November 1866die Staatsangehörigkeit, das Staatsbürger- 10*