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Jeschurun · 1868-01-01 · Heft 4-5 (Januar 1868) · p. 136

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1867-1868)
Issue
Heft 4-5 (Januar 1868)
Article
Aus der Residenz
Date
1868-01-01
Page
136 (sequence 3)
Language
German
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Schranken, welche den Fuß hemmen zu gehen, die Hand zu Ergreifen, die Augen schauen, die Zunge zu kosten, das Herz zu fühlen, wie die den Menschen inwohnenden Begierden es verlangen, weder die Religiosität, noch das Gegenlheil davon, hat man das Recht fanatisch zu nennen. Wo beide auftreten, ohne die Schranken des Rechtes und der Gerechtigkeit umzustoßen, ohne die Grenzen der Sittlichkeit zu überschreiten, ohne den von der Vernunft gestellten Erfordernissen Gewalt anzuthun, ist die Aenßerung der Meinung berechtigt, jeder Vorwurf von zu glühendem Feuer, von zu großem Eifer ungerechtfertigt. Nur wenn man׳ sich berechtigt hält, die Heiligfeit des Hansrechtes nicht zu achten, sondern die Schwelle Anderer überschreitet und eigenmächtig in das fremde Haus eindringt, um da mit der eigene« Meinung, als frohe Botschaft, den Widerstrebende» zu beglücken; wenn vom Wege der Sittlichkeit, welcher der gerade ist, abgewichen wird, um, wenn von der Vorderthüre abgewiesen, durch «ine Hinterthüre wieder hineinzuschleichcn; wenn, um Seelen vermeintlich zu retten, der Lharakter getödtet wird; wenn kein Geld gespart wiro, um dütch Bestechung die Ruhe der Ueberzeugung, Charakterfestigkeit durch den Klang des Geldes zu übertönen; wenn häusliches Glück gewaltsam zerstört wird, die Kinder den Eltern entrückt werden, die Frau dem Gatten, der Mann den Geschwister»: dann allerdings ist es am Platze von Fanatismus zu spiecheu, mit Abscheu dieses Gipfels aller Heuchelei, welcher die schwersten׳ Verbrechen zu Tugenden werden, zu gedenken. Und derartiges, auch nur eine Spur von etwas Aehnlichcm, sollte den ge- "setzcsireuen Juden innewohnen? Wie Vieles wäre anders im Judentbnin, wenn nur diejenigen, welche den ״überkommenen Satzungen" im Herzen treu sind, in Kundgebung ihrer Ueberzeugungen bis zu den Gränzrn des Erlaubten vorgeschritten wären! Wenn sie sich nicht scheuten immer das auch zu scheinen, was sie in Wirklichkeit sind! Wen» sie nicht den Gegnern ein gewisses Recht einräumten diesen ׳ bittersten Vorwurf, den des Fanatismus, zu erhebe», dadurch, daß sie nicht offen Farbe bekennen, als hätten sie wirklich sich zu schämen, als wäre Das, was sie zu vertreten berufen gewesen wären, ein Verbrechen, als hingen sie wirklich etwas Vernunftlosem in blindem Glaubelt an! Deßhalb war an jenem Tage der Unterredung mit dem Frommen und dem Reformer meine Gemüthsruhe gestört. Auch

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