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Jeschurun · 1867-11-01 · Heft 2 (November 1867) · p. 44

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1867-1868)
Issue
Heft 2 (November 1867)
Article
Skizzen zu einer Geschichte der Juden in Köln
Date
1867-11-01
Page
44 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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44 Skizzen zu einer Geschichte dxr Juden in Köln. Verwaltung zweier Notabeln und eines Rabbiners gestellt. Da das Gehalt des Letzteren durch die Gemeinde bestritten wird und sonst keine Mittel vorhanden sind, so hat hier kein Rabbi ausgenommen werden können. Die Gemeinde muß zudem zum Gehalt des Ober- Consistorial-Nabbiners*) beitragen, die hiesige jährlich 130 bis 140 Thaler. Das Vermögen der Gemeinde besteht aus der Synagoge nebst Nebengebäuden, zur Zeit mit 1300 Thaler belastet. Besondere Fonds für Armen- und Krankenpflege bestehen nicht. Die Kosten hierfür werden zum Theil ans der Gemeinde-Kaffe, znm Theil von dem sich selbst verwaltenden Männer- und Frauen-Vereine zu wohlthätigen Zwecken bestritten. Der Vorstand übt kein geistliches Strafrecht aus z es können nur demjenigen, der sich der bestehenden Ordnung widersetzt, die Rechte eines Gemeinde-Mitglieds auf unbestimmte Zeit entzogen werden. Streitigkeiten in Gemeinde- und Cultus-Angelegenheiten entscheidet das Conststorium. Eine neologische Partei ist in Köln nicht vorhanden, daher keine Spaltungen. Der Gottesdienst׳ wird in hebräischer Sprache abgehalten, doch ist seit sechs Monaten ein Rabbinats-Candidat ׳**) zu periodischen Predigten in dcutscher Sprache provisorisch gewonnen, welcher durch freiwillige Beiträge honorirt wird. Konsirmation der Kinder, oder eine ähnliche, der christlichen Kirche nachgenhmte Aufnahme findet nicht statt. Die Knaben treten nach vollendetem dreizehnten Jahre, die Mädchen nach dem zwölften Jahre in religiöser Beziehung in die Pflichten der Großjährigen. Ersterc üben um diese Zeit einen darauf bezüglichen Artus in der Synagoge ans und pflegen in einer öffentlichen Versammluii'g ihre Tüchtigkeit in den Religtonskenntnissen in einer Rede cm den Tag zu legen. Die Mädchen werden zu den religiösen Pflichten in der Schule vorbereitet. Die Tracht der Cultus-Beamten ist geregelt, ohne daß dieselbe einen ausschließlich christlichen Charakter an sich trägt. Herr Raphael Marx ist coneessionirter Elementar-und Reltgionslehrer, auch steht der Elementarschule eine Lehrerin »ot **'*)." *) Hr. Aaron Auerbach, Sohn des Oberrabbiners Abraham Auerbach, welcher seinen Sitz in Bonn hat. **) Es war dieses der zeitige Oberrabbiner in Rotterdam Hr. Jsaacsohn, der damals in Bonn studirte.; ***) Wehden S. 284. ■

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