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Jeschurun · 1867-07-01 · Heft 10-11 (Juli 1867) · p. 383

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
13 (1866-1867)
Issue
Heft 10-11 (Juli 1867)
Article
Die Schechita und die Schweiz
Date
1867-07-01
Page
383 (sequence 2)
Language
German
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383 Die Schechita und die Schweiz. Freiheit der Bürger" zu schirmen, die Schweiz sie war cs, die erst vor Kurzem — und zwar durch fremden Einfluß und durch das eigensüchtigste Calcül — dazu schritt, den Juden das Menschenrecht zu gewähren. — Noch nicht lange war diese widerwillig zugestandene Judenemancipation in Kraft, als der Fanatismus und .das beschränkte Spießbürgerthum glücklich eine Bresche gebrochen hatten, durch welche das Judenthum und die Juden aus dem Lande gejagt werden sollten. —- Unser vorgeschrittenes Zeitalter hat leider den Glauben an Brunnenvergiftungen und Kinderraub und Christenopfer der Juden Verboten — es galt deßhalb etwas ausfindig zu machen, was der Zeit gemäß ist und den Ideen der Humanität entspricht, und so wurde denn als neuestes Produkt des helvetischen Freiheit- und GleichhntgeisteS eine Judenverfolgung im Namen der Humanitär in Scene gejetzt. Wenn auch nicht ganz original-schweizerischen Ursprungs diese Idee ist — vor 11 Jahren versuchte bekanntlich der Londoner Thterschutzverem Aehnlichcs —, so ist sie doch noch nicht so ausgedroschen, wie die Judenverfolgungen im Namen des christlichen Glaubeus, — jedenfalls am Meisten geeignet, Unterstützung und Auerkennung zu finden. Der schweizerische Fanatismus ging von der sehr richtigen Voraussetzung aus, daß die Juden sich auch in der Schweiz nicht allein auf Pflanzenkost und etwa den berühmten heimischen Produkten, als: Milch, Käse und Molken für die Dauer zu ihrer Ernährung beschränken wollen, daß ste vielmehr — gleich den übrigen freien Schweizern — Fleischspeisen genießen. — Es war in der Schweiz nun auch nicht unbekannt, daß die Juden die zu ihrer Nahrung bestimmten Thtere. auf eine ganz absonderliche Weise und unter Beobachtung ganz absonderlicher Vorschriften tödteu und sich bei dieser Tödtung nicht der gewöhnlichen Metzger, sondern besonders darauf eingeübter Personen bedienen. — Hier, dachten sich die Herren, müssen wir es ansasseu und gelingt es 1ms, vor der hohen Obrigkeit zu erweisen, daß man die Schafe, Kälber und Ochsen nicht mittelst eines Schnittes durch die Halsröhren, als den Gesetzen der Humanität zuwider, sondern lediglich vermittelst des Keulenschlags durch Zerschmetterung des Gehirnschädels tobten darf, so haben die Juden kein Fleisch zu essen, und wandern sicherlich 23*

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