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Jeschurun · 1867-07-01 · Heft 10-11 (Juli 1867) · p. 357

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
13 (1866-1867)
Issue
Heft 10-11 (Juli 1867)
Article
Skizzen zu einer Geschichte der Juden in Köln
Date
1867-07-01
Page
357 (sequence 20)
Language
German
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Don vr. Schwarz. 857 Mteü^ u'ntet sich Räch und beschlossen an ihren Häusern selbst Feuer' änzulegen und sich mit den Ihrigen den-Flammen Preis zu geben. Dieses harte Loos der Selbstverbrennung * **))- wählten nbritzens die Unglücklichen erst dann, als schon ein großer Tycil der Ihrigen in ih- 'ren Wohnungen geschändet und erschlagen worden waren. Wahlscheinlich waren diese Katastrophen wenn auch nicht gerade dcm Rathe^׳') so doch den Schuldnern der Inden in der Stadt nicht׳ unlieb, und da die Gewalt bei selbstbewußter Uebermacht sich stets da geltend macht, wo das Gesetz sich nicht behaupten kann, so veranlagte die städtische Behörde, ungeachtet des erneuerten Privilegiums, daß die Uebriggebliebenen am darauffolgenden Tage mit ihrer Habe die Stadt verlassen sollten. Der Erzbischof hatte hierauf durch einen Kämmerer das von den Juden geräumte und ihnen zugehörige liegende Gut — 29 Häuser und 28 Sohl- (Hof) statten — zu seinen Domänen *) So die Chronisten. Da es jedoch in den städtischen Urkunden nur heißt, daß Hab und Gut den Juden, ״ohne Willen tmb Zuthnn des Raths und der guten Saite unserer Burger von Köln verbrannt, verwüstet und genommen wurde," so bemerkt l)1\ Ennen II S. 332 mit Recht: ״Wir widersprechen aber der allgemeinen Annahme, als habe die Judengemeiude nach vorhergehendem gemeinsamen Beschlüsse ihr ganzes Viertel angezündet und iu» diesem Feuer mit Weib und Kind, mit Hab und Gut den Tod gefunden. Hätten die Inden sich selbst verbrannt, so würden Rath und Bischof diesen Umstand, als Grund der Sequestration der Judengnter nicht mit Stillschweigen übergangen haben. Zngeben wollen wir nur, daß der Eine oder Andere in der Verzweiflung sich durch Selbstverbrennung den Tod bereitet hat". **) Der Rath wollte anfänglich die Inden schützen und schrieb darum an dm humanen Magistrat zu Straßburg: ״er werde sich in Betreff der Juden Straßburg zum Muster nehmen, denn er sei überzeugt, die Pest sei nur als eine Strafe Gottes zu betrachten, er werde daher nicht zugeben, die Inden der grundlosen Gerüchte wegen zu verfolgen, sondern werde dieselben, wie seine Vorfahren es gethan, aufs kräftigste schützen"; doch scheint er später anderen Sinnes geworden zu sein. Hatte er doch noch nach dem Gemetzel — sowenig wie das während der Sedisvakanz regierende Domcapitel — ein Wort des Schmerzes und des Abscheueö über die Handlungen der entmenschten Roheit. Er beschwerte sich nur darüber, daß Näuberhände sich des Gutes bemächtigt, was dem Fiscus verfallen sei. (Urkunde im Stadtarchiv.)

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