Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1866-1867)
- Issue
- Heft 9 (Juni 1867)
- Article
- Ein Wort zur Zeit
- Date
- 1867-06-01
- Page
- 315 (sequence 3)
- Language
- German
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Bon Dr. Herrmann Lipschitz« 3:15 homie und Liberalität, durch die Jahrhunderte hiudurchragen, und noch in den spätsten Zeilen von dem Gesinnungsadel und der Seelengröße des Ungarvolkes zeugen und Kunde geben werden. Also mag daS ungarische Jisrael mit Fug und Recht die politische Ver-- jüngnng und Wiedergeburt des geliebten ungarischen Vaterlandes als das anbrechende Morgerrroth einer heitern glücklichen Zukunft, als die Vorläuferin eines glänzenden bürgerlichen Aufschwunges freudig begrüßen. Doch welchen Einfluß die politische Umgestaltung Ungarns auf btc׳ religiöse Entwickelung und das cnltuelle Leben der ungarischen Judcnheit üben, ob sie nach dieser Richtung ermunternd und fördernd oder störend und hemmend einwirken werde, diese Frage ist vorläufig äußerst schwer zu beantworten, und entzieht sie sich insofern jedem vernünftigen Raisonnement als der ungarische Volkscharakter weder nach der einen noch nach der andern Seite irgend welche Anhaltspunkte bietet, und die Beschaffenheit der zukünftigen Einflußnahme ׳ des neuen ungarischen Regimes auf die Gestaltung der jüdisch-religiösen Zustände davon abhängen dürfte, welcher Partei im ungarischen Jisrael, ob der religionöfreundlichen oder reltgionsseindlichen, es gelingen werde, die hohe ungarische Regierung von der Berechtigung ihres Standplmktes zu überzeugen, und für ihre Intentionen und Wünsche zu gewinnen. Unsere nichtjndischcn Mcnschenbrüder sind einmal nicht im Stande, sich über unsere religiösen Angelegenheiten und Streitfragen ein selbstständiges, durch objective Betrachtung g reiftes, von individueller Ueberzeugung getragenes Urtheil zu bilden, und sind sie, so sie m die Lage kommen, derlei Angelegenheiten und Fragen durch entscheidenden Richterspruch zu erledigen, darauf angewiesen, Gutachten bet Sachverständigen einzuholen. Diese an und für sich berechtigte Gepflogenheit der zur Ausgleichung unserer praktisch-religiösen Differenzen berufenen Landesbehörden hat bereits manches Unheil, manche klägliche Verwüstung auf dem Gebiete unseres religiösen Gemeindel.ebens angerichtet. Diese Behörden besitzen keinen Maßstab zur Prüfung der scientivifchen Competenz und religiös-sittlichen Würdigkeit unserer öffentlichen Religionslehrer; und daher ereignet sich nur gar zu oft der äußerst bedauerliche Fall, daß es den Unberufenen und Unwürdigen gelingt, das bebordliche Vertrauen zu erschleichen und mit ihren verderblichen, den jüdischen Gesetzen schnurstracks zuwider--