Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1866-1867)
- Issue
- Heft 5 (Februar 1867)
- Article
- Deutschland : Berlin [Nachricht]
- Date
- 1867-02-01
- Page
- 176 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Dreizehnter Jahrgang. *USt! tim Februarheft r♦ 1867. 3« dieses Beiblatt werken Inserate zu 3 kr. pr. Zeile oder deren Raum ausgenommen. Deutschland. Berlin, 20. Jan. Der Justizminister hat bekanntlich jüngst einen Gesetzentwurf über die Anstellung von Justtzbeamten der neu erworbenen Landestheile in den älteren Provinzen eingebrächt. Irgend eine Ausnahme statuirt der Gesetzentwurf nicht, sondern es sagt derselbe ganz allgemein, daß Justizbeamte, welche in den neu-- erworbenen Landestheilen nach den dort bestehenden Bestimmungen die Befähigung erlangt haben, ein Richteramt zu bekleiden, auch in den älteren Provinzen als Richter oder Beamte der Staatsanwaltschaft sollen angestellt werden können. Nur für die Ernennung zum Mitgliede eines höheren Gerichtshofes sind sodann noch besondere Qualificationsbestimmungen gegeben. Aus dem Umstande nun, daß hinsichtlich der Anstellnngsbefähigung an sich eine Ausnahme oder ein Vorbehalt nicht statuirt war, glaubte man, mit Rücksicht darauf, daß nicht überall in den neuen Landestheilen Juden von den Richterämtern ausgeschlossen sind, folgern zu müssen, daß das Justtzministerinm von seinem bis jetzt festgehaltenen Princip, daß Juden zur Uebernähme eines Richterpostens nicht befähigt seien, zurückgekommen sei. Die nenlichen Verhandlungen im Abgeordnetenhause aus Anlaß der SuLro- Philippsonsschen Petition haben indessen gezeigt, daß diese Voraussetzung eine irrige war, denn der Vertreter des Jnstizmintsters erklärte auf die betreffende Bemerkung des Referenten klar und bestimmt, daß das Justizministerium an seiner bisherigen Anschauung nach wie vor festhalte. Bei der gestern stattgefundenen Berathung des Eingangs gedachten Gesetzentwurfs Seitens der Justizcommission hat die letztere auf diese Sachlage natürlich zurückkommen müssen. Gab sie dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung, so hätte sie dadurch, Angesichts jener Interpretation des Justizministers, einer Zurücksetzung und Beeinträchtigung der jüdischen Richter in den neuen Landestheilen Raum