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Jeschurun · 1867-02-01 · Heft 5 (Februar 1867) · p. 163

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
13 (1866-1867)
Issue
Heft 5 (Februar 1867)
Article
Lübeck
Date
1867-02-01
Page
163 (sequence 2)
Language
German
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Corresp onb enznachrichten. Weglassung dieses ganzen Artikels an und stellte, sofern'׳ die Bürgcrschast hierauf nicht eingehen wurde, den eventuellen Antrag, dem Senate die Befngniß einzurnumen, nach Umständen von der Beibringung obiger drei Nachweise zu dispensircn. Dem erklärte stch die Bürgerschaft zustimmig. ׳ ' Ohne daß im ganzen vorliegenden Gesetze der Bekenner der Israelitischen Religion Erwähnung geschieht, hat doch dieses'Amendement vorzüglich aus dieselben Anwendung; wie es scheint, war auch auf' diese einzig und allein die Absicht des Antragstellers gerichtet. Denn wie es bisher mehrmals vorkam, daß Fremde ohne gehörige Legitimation aus Mitleid über ihre Hülsiosigkeit hier längere Zeit geduldet, und wenn deren Charakter unbescholten blieb, sogar mit der Niederlassungserlanbniß erfreut wurden, so wird auch in der Folge der Senat durch' das Gesetz nicht gehindert sein, in ahnlichen Fällen von der Beibringung dergleichen Atteste, wenn erforderlich, zu dispensircn. Daß eö meist יהודים sind, die von solcher Begünsttgung Gebrauch machen, ist bekannt. In neuester Zeit sind hier alle Zunfthindernisse aufgehoben und mit dem 1. Januar 1867 trat die Gewerbcfretheit wie auch das vorerwähnte Gesetz in Kraft. Voraussichtlich wird es auch an Handel und Gewerbe treibenden Israeliten nicht fehlen, die aus Ländern, wo noch mancherlei Beschränkungen dem freien Geschäftsverkehre entgegenstehen, in den hiesigen Freistaat übersiedeln. Es ist der innigste Wunsch unserer Gemeinde, daß der zu erwartende Zuwachs ihr nur rcltgtonstreue Mitglieder zuführe, welche durch Gläubigkeit und Werkthätigkeit, vorzüglich in der Heilighaltnng der Sabbath- und Festfeier sich dem Kern der Gemeinde anschltcßen, sowie durch — wahre Religiosität bedingende — Rechtlichkeit und durch geschäftliche Tüchtigkeit und Rührigkeit nicht nur für sich Ansehen und Vertrauen, sondern durch harmonische Verbindung von Gottes- und Menschen- Pflicht dem Judenthume überhaupt Achtung erringen. Unter den hiesigen Israeliten giebt es zur Zeit nur Kaüfleute, Geldwechsler, Eollekteure, Schlachter, Schneider, Cigarrenfabrikanten. Andere Gewerbe sind in deren Mitte nicht vertreten. Es möchte demnach geschickten Bäckern, die religiöses Vertrauen verdienen, und andern Handwerkern unter dem Beistände des Himmels ein gedeihliches Fortkommen in Aussicht stehen.

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