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Jeschurun · 1867-02-01 · Heft 5 (Februar 1867) · p. 162

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
13 (1866-1867)
Issue
Heft 5 (Februar 1867)
Article
Lübeck
Date
1867-02-01
Page
162 (sequence 1)
Language
German
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CorresponÄenznachrichten Lübeck 5627. In der jüngsten Versammlung der Bürgerschaft legte der Senat ein Gesetz, die Staatsangehörigkeit und die Schutzgenossenschaft betreffend, zur Mitgenehmigung vor. Der ganze Entwurf mit seinen 21 Artikeln ward nach verhältnißmäßig kurzer Debatte fast nnverändert angenommen. Die einzige Modistkation, die beantragt und auch genehmigt wurde, betrifft Art. 2, dahin lautend: ״der Nachsuchende (um die Lübeckische Staatsangehörigkeit) hat der Aufnahmsbehörde jeden von ihm erforderten Ausweis über seine persönlichen Verhältnisse zu ertheilen, namentlich aber nachzuweisen: 1) daß er von unbescholtenem Ruse ist, 2) daß seine Vermögens- oder Erwerbsverhältnisse sein Fortkommen ln der betreffenden Gemeinde in AuSstcht stellen, 3) daß er aus dem Staatsverbande, dem er bisher angehört hat, entlassen ist, oder die Zusicherung seiner Entlassung aus demselben für den Fall der Aufnahme hteselbst erhalten hat. Dem Senate steht die Befugniß zu, von dem unter 3 verlangten Nachweise zu dispensiren." Der Advokat vr. W. Brehmer schloß sich dem vom Direktor der deutschen Lebensversicherungsgesellschaft gestellten Anträge auf

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