Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 11-12 (August 1866)
- Article
- Princip des Beweises und Beweisverfahrens im Criminalprozeß des jüd. Rechtes
- Date
- 1866-08-01
- Page
- 382 (sequence 1)
- Language
- German
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Princip des Seweises und BeWeisVerfah-- rens im CriminaLprozeß des Md. Rechtes. Von vr. Hirsch. (Fortsetzung.) J Y. Qualifikation des Zeugen. Nachdem wir in dem vorigen Artikel die statuirte Erception des Wahn- und Blödsinnigen, Taubstummen, Stummen, Tauben und Blinden, sowie des Weibes, Sklaven und des Minderjährigen betrachtet und den Erceptionsgrund der Ersteren in ihrer geistigen und organischen Mangelhaftigkeit, der Letzteren in ihrer socialen Stellung erblicken zu sollen vermeinten, gelangen wir jetzt zu einer weiteren Gruppe vom Zeugnisse Ausgeschlossener: der Verwandten. 3. Das Zeugnist Verwandter ist unzulässig^) Zwei Momente dürften es hauptsächlich sein, in welchen der Ausschluß des Zeugnisses Verwandter im Allgemeinen seine Begrün- 1) Scmh. 27 b. u. ff- Main!, hilch. Cd. XIII. Chis. III Mchp. XXX.