Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 7 (April 1866)
- Article
- Risse
- Date
- 1866-04-01
- Page
- 235 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Von S... 235 Forderung der Sabbathweihe in den Hausern die Heiligkeit deS Sabbaths immer lebendiger sich tn's Bewußtsein zu rufen; wir haben erklärt, daß die würdige gottesdienstliche Feier von solcher vorzüglichen Bedeutung ist, daß für sie eine sonst verbotene Thätigkett nicht untersagt sein könne; wir haben ferner erklärt, daß alle in das geistige Gebiet gehörende Thätigkeitcn der Sabbathfeier keinen Eintrag thun." ״Das ist herrlich!" rief Philipp ״demnach wäre das Mnsiziren am Sabbath gestattet?" ,Unbedingt, mein junger Freund, denn nicht in lautloser Ruhe besteht die Heiligung des Sabbaths, sondern in einer gehobenen weihevollen Stimmung, die auch durch Musik gar leicht erzielt wird, und haben wir sogar ausgesprochen, daß die übergroße Strenge bestehender Vorschriften für die Feier des Sabbaths derselben nachtheilig und daher möglichst zu mildern sei. Wir haben daher jene weitgetriebenen Umzäunungen, welche eine völlige müßige Ruhe erzielen sollen, für nicht mehr verbindlich erklärt. — Worauf ich aber den größten Werth lege," fuhr er sich in die Brust werfend fort, ״das ist unsere Erklärung, daß, wenn ein Stillstand im Bernfsgcschäfte die Existenz gefährdet, die Fortführung durch Nichtjuden gestattet sei, und daß der jüdische Beamte, in so weit er sich de» Geschäften am Sabbath nicht entziehen kann, seinen Amtspflichten genügen mäße." ״Nun ich glaube" wandte Frau Schwarz ein ״sowohl die jüdischen Beamten als gar manche Handwerker und Geschäftsleute habe» sich von jeher nicht an die Gesetze gehalten, und von jeher den Sabbath entweiht." ״Wahr, meine Gnädige, sehr wahr. Ihre Bemerkung ist ebenso geistvoll als treffend. Von jeher hat sowohl der jüdische Beamte als auch jeder, dessen Existenz durch einen Stillstand im Bcrufsgcschäfte gefährdet war, den Sabbath entweiht, wenn auch gewiß mancher mit blutendem Herzen — Aber konnten sie sich helfen? Kan» der jüdische Gewerbsmann oder Apotheker sagen, mein Geschüft soll heute ruhu? — Unmöglich — Oder der jüdische Oekonom zur Erntezeit : ich will am Sabbath nicht arbeiten lassen? — Nein und abermals nein! Und nun erst gar der jüdische Beamte; waren cS nicht seine heiligsten Pflichten, die mit der Sabbathfeier kollidir«