Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 7 (April 1866)
- Article
- R. David Nieto's Begründung der Tradition
- Date
- 1866-04-01
- Page
- 231 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Von Dr. I. Gugorheimer. 231 6. Unter jenen Gemächern im Tempel, (deren Bestimmung am Ende des Traktates Middoth, Sebachim 56 a. und Joma 25 a. ersichtlich ist) auf welche die von dem K. versuchte Widerlegung deS Beweises des El). — daß dieser Ausspruch ״von dem Hetligthume gehe er nicht heraus" nicht seinem strengen Wortlaute gemäß aufgefaßt werden könne — sich beruft, befand sich allerdings, wie auS der ersten Mtschnah des Traktates Joma hervorgeht, ein Gemach, das als Wohnung des Oberpriesters während der dem Versöhnungstage vorausgehenden sieben Tage bestimmt war, und daS, wie Joma 10 a. ausgesprochen ist, rückstchtlich dieses Zweckes mit einer Mesusah versehen werden mußte. Obgleich nun, wie aus dieser Bestimmung deutlich hervorgeht, jenes Gemach als Wohnung des Ober- Priesters betrachtet wurde/ durfte es von demselben doch nicht als Familienwohnung benützt werden, da, wie in Tosaphot zu Joma 6 a ד״ה מביתו למה פירש erörtert wird, auch in jenem Gemache, obgleich es nicht die Heiligkeit der Tempelhallen hatte, dennoch jene Ehrkrbietung beobachtet werden mußte, welche für den Tempelberg vorgeschrieben ist. 7. Für die Bestimmung, daß für den Nasir jede Art von Haarentfernung verboten ist, findet der CH. in dem Verse: ״Cr lasse frei wachsen das Haar seines Hauptes" die Andeutung. — Auch Nasir 39 b. werden die oben citirten Worte der Thora mit Hinzuzichung der ihnen vorausgehendcn Worte desselben VerseS als Beweis dafür angeführt, daß für den Nasir jede Art von Entfernung eines Kopf- oder BarthaareS verboten ist; s. a. להם משנה zu הל׳ נזירות V. 12.