Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 6 (März 1866)
- Article
- Die Ordnung für die israel. Gemeinde in Lübeck
- Date
- 1866-03-01
- Page
- 183 (sequence 1)
- Language
- German
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Die Ordnung für die israeL. Gemeinde in Lübeck. - , (Schluß.) ad Art. 12, 9. Bet der durch gesetzliche Bestimmung vorausgesetzten religiösen Gesinnung des Vorstandes ist ihm auch der Vorschlag geeigneter Candidaten für die Besetzung des Rabbinats überlassen; die Wahl aber liegt in der Gewalt der Gemeinde, welcher auch Zeit und Gelcgenheit geboten ist, etwa gegen den Vorschlag des Vorstandes, wenn solcher auf Candidaten, deren Charakter nicht entschieden streng religiös und moralisch, deren Reltgionskunde nicht vollkommen genügend befunden werden sollte, gefallen wäre, der Gefammtverwaltung Gegenvorstellung zu machen, und wenn diese erfolglos bleiben sollte, an die Regierung zu appelliren. Wenn es jemals, was der Himmel verhüten wolle, dahin kommen könnte, daß der Vorstand bei dieser Funktion über Religtösttät und Religionskunde des anzustellenden Rabbiners Gleichgültigkeit an den Tag legt, so wäre auch von der direkten Gemeindcwahl nicht mehr Ersprießliches zu erwarten, da die jährliche Ergänznngswahl des austretenben Vorstands- Mitglieds unmittelbar iw der Macht der Gemeinde liegt.