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Jeschurun · 1866-01-01 · Heft 4 (Januar 1866) · p. 138

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
12 (1865-1866)
Issue
Heft 4 (Januar 1866)
Article
England : London [Nachricht]
Date
1866-01-01
Page
138 (sequence 2)
Language
German
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138 gnüge mich aber mit nur noch folgenden Skizzen. Abends gab der neue Oberbürgermeister ein grandioses Bankett, an dem 1250 Personen theilnahmeu, unter ihnen die! 2 Oberrichter, Prinzen der kgl. Familie, Erzbischöfe, die Spitzen der Londoner Aristokratie und Notabilitäten der drei Königreiche. Zu seiner Rechten saß einer der Prinzen mib Lord John Ruffel, zu seiner Linken Sir Moses Montefiore (82 Jahre alt) und der Erzbischof von England. Dann folgten der Reihe nach alle Cabinetminister und nicht weniger als 52 Gesandten aus allen Ländern der Welt, 420 Equipagen fuhren an; 11, s. w. Afrika. § Tunis. Nach einer Korrespondenz des ״Un. Zsr.^ wurde den Rabbincn und Angesehenen der Gemeinde durch den Kadi Schclomo Semama Kenntniß gegeben von einem ihm gewordenen Schreiben des Bey. Er fordert sie in demselben auf, die Gründe auzugeben, die sie veranlaßten, bei auswärtigen Mächten Hülfe zu suchen. — Durch die eindringlichen Bitten des Kadi ermuthigt, stellten einige, folgende Klagepunktc zusammen: 1״. Ein Jude, der als Kläger austritt gegen einen Muselmann oder einen Europäer, muß stets gewiß sein, daß er den Streit verliert. 2. Wenn ein Jude vor Gericht erscheinen soll, so wird er dorthin geführt wie ein Dieb oder Mörder, wenn er auch keines Verbrechens angeklagt ist. 3. Das Zeugniß eines Juden wird überhaupt nicht angenommen; jeder Jude muß daher in seinem Interesse sich stets von zwei Nichtjnden begleiten lassen. 4. Wenn ein Jude zum Bey cttirt ist, so wird er, einerlei aus welchem Grunde die Vorladung erfolgt, selbst in Civil fachen und Handelsangelegenheiten, durch einen Mameluken dorthin gebracht, welcher sich souveräne Machtvollkommenheit über ihn anmaßt und auch wohl, wie es schon vorgekommen, ihn bis zum Tage der Audienz nach Gutdünken einsperrt (der Bey hält nur ein oder zwei׳ Mal wöchentlich Gericht, Samstag und Montag; die Sitzung dauert höchstens zwei Stunden, in welcher Zeit hundert — oft auch mehr — Urtheile festgestellt und sofort ausgeführt werden.) Dann wird er zu Fuß zur Residenz des Bay geführt und muß dem ihn escortirenden Mameluken zehn Prozent des Betrages, um welchen es sich vor Gericht handelt vorausbezahlen. 5. Endlich wird über Juden bet dem geringfügigsten Anlasse und häufig ohne wirkliche Veranlassung die Bastonade verhängt. — Das sind die Gründe, die uns bewegen bei den europäischen Mächten Protektion zu suchen, auf welche uns übrigens auch unsere Abstammung einen Anspruch verleiht. —״ Der Kadi Schelomv suchte diese Unglücklichen durch freundliche und milde Worte zu beruhigen, und versprach ihnen für die Znfünft die ׳'Bessergestaltung ihrer Verhältnisse. Seit dieser Vorstellung scheint es in der That, als sei man bestrebt sowohl in dem Unter-

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