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Jeschurun · 1866-01-01 · Heft 4 (Januar 1866) · p. 131

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
12 (1865-1866)
Issue
Heft 4 (Januar 1866)
Article
Die Ordnung für die israel. Gemeinde in Lübeck
Date
1866-01-01
Page
131 (sequence 9)
Language
German
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israel. Gemeinde in Lübeck. 131 harmonischen Erziehung und Bildung der Jugend für Religion und Weltberuf liegt, muß unsererseits zugestanden werden. Unsere -Obrigkeit hat die Nothwendigkeit der Verbindung des Religionsunterrichts mit dem in den allgemeinen Wissenschaften anerkannt, jedoch zur Erleichterung der allerdings schwer belasteten Gemeinde den Schulvorstand beauftragt, für ein angemessenes Schul- Haus und für Schaffung eines Schulfonds eifrigst zu sorgen, von dessen Zinsertrag der zur Hebung der Schule hervortretende Bedarf zu bestreiten sei. Wenn sich in § 6 zu Art. 12 die Regierung Vorbehalten hat, daß die vom Schulvorstande zu erlassenden Schulordnungen der Bestätigung des mit der Oberaufsicht über das gesammte Schulwesen des Freistaats betrauten OberschuleoüegiumS unterstellt werden soll, so machte die israelitische Gemeindeverwaltung dagegen geltend, daß dieser Behörde einmal ein Eingriff in das Religionswescn, eine religionsseitig unzulässige Aenderung oder eine Kürzung der Lehrobjekte belieben könnte, wenn nicht von vornherein unser Recht gewahrt würde. Den: vorzubeugen schlug die Verwaltung die Einschaltnng der Parenthese: ,,unter Wahrung des Religionsunterrichts nach Inhalt und Umfang" vor, welche auch zu unserer Beruhigung vom Senate adoptirt wurde. Die 7. Obliegenheit des Gemctndevorstandcs ist: ״Die Besorgung der Gemeinde-Armenpflege, unter gewissen- Hafter Beurthcilung der Dürftigkeitsverhältnisse und möglichster Scho» nung des Zartgefühls der Armen, ingleichen die Verwaltung der dem Gemeindevorstande unterstellten Legate, sowie die gewissenhafte Erfüllung der mit denselben übernommenen Verpflichtungen." Es muß der hiesigen Gemeinde zu deren Ruhme zugestanden werden, daß sie für die Verpflegung und ehrenvolle Behandlung ihrer Armen große, ihre Kräfte weit übersteigende Opfer noch immer gebracht hat und annoch bringt. Das Wörtchen בכבוד ist ihr zum stehenden Ausdruck geworden, und seit lange ist sie darauf bedacht, daß ihre Dürftigen weder in noch außerhalb derselben sich auf Mendicität verlegen. Fast Alles wurde voll tiefstem Schmerze, mit der größten Erbitterung erfüllt, als gegen diesen § eine, wenn auch ganz kleine, Opposition mit den! Verlangen hervortrat, unsere Ar-

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