Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1866)
- Article
- Die Ordnung für die israel. Gemeinde in Lübeck
- Date
- 1866-01-01
- Page
- 130 (sequence 8)
- Language
- German
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130 Die Ordnung für die Woche über in angemessener Abwechslung ertheilt wird. Seit der Eröffnung unserer Gesammtschnle gegen das Ende des Jahres 1859 haben die Eltern, welche uupartheischen Blicks die Leistungen unserer Schule mit denen der andern Stadtschulen verglichen, wahrgenommen, daß unsere Zöglinge durchschnittlich ihren nichtjudischen Bltersgenoffen im Deutschen mindestens gleichstehen, trotzdem die unsrigen den zahl- und umfangreichen Religionswissenschaften die halbe Schulzeit zuzuwenden haben. Dessenungeachtet fehlt es nicht an solchen Eltern, die nicht begreifen wollen, daß durch jüdische Schulen die Resultate nichtjüdischer Anstalten zu erzielen seien und darum mit ihren Kindern uns auch das Schulgeld entziehen, dessen Ertrag für die Verbesserung unserer Schule znm Vortheil der Gemeinde verwandt werden könnte. Außerdem fehlt es auch nicht an solchen Eltern, welche die Cameradschaft jüdischer mit jüdischen Kindern scheuen, ohne zu bedenken, daß sie ihre Genossenschaft unter die Bildungsstufe des nichtjüdischen Handwerker- und Tagelöhnerstandcs Hinabdrücken. Oft liegt auch an Müttern, die üch's in ihrer Eitelkeit zur Ehre anrecknen, sagen zu können: ״Mein Kind besucht nicht die jüdische, sondern diese oder jene Schule," die Schuld, wenn selbst fromme und einsichtsvolle Väter משום שלו׳ביח nachgebend, das heilige, die Grundlage des jüdischen Lebens bildende Gebot: ולמדתם אוחם אח בניכם nicht beachten. Trotz Allem besuchen — Dank der Gesinuungstüchtigkeit des Kerns unserer Gemeinde — zwei Drittheile der ganzen hiesigen israelitischen Jugend unsere Gesammtschnle; für das eine Drittheis, welches frembc Schulen besucht, ist ein wöchentlich 12stündiger Religionsunterricht in unseren Schulplan ausgenommen, für welchen nun unsere Lehrkräfte ansreichen, und der auch genügen würde, wenn so sorgfältig von den Eltern auf den Besuch unserer, wie auf den fremder Schulen geachtet würde. In solcher Sachlage erkennt das Direktorium und der Vorstand die Verpflichtung, der isracl. Schule allmältg eine solche verbesserte Einrichtung zu geben, die für Eltern- und Schüler auch äußerlich mehr Einladendes bietet, die Schullasten erleichtert und Exemplare von חורה כשי, von 'נ'וכ, auch משגה und ש״ע und ähnliches Material znm Schulgebrauche bereit halt. Daß die äußere Beschaffenheit unserer Anstalt an Lokalität und Jnvcntar allerdings der hohe,׳, Bedeutung nicht entspricht, welche in der